Der Prozess - NAK gegen Herrn Schlangen, Mitherausgeber von CANITIES-News

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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R/S

Re: Der Prozess

#101 Beitrag von R/S » 20.01.2014, 10:58

Sie haben recht Schneider ...
Im Fall Hoeneß ist die Messe noch nicht gelesen. Er ist angeklagt und muss sich verantworten. Das Urteil ist offen.
... aber sie wäre längst gelesen im Fall Müller oder Maier, die sich weder Spitzenanwälte leisten können noch Beziehungen zu höchsten Stellen in Politik und Wirtschaft haben. Lassen Sie sich das mal von einem guten Anwalt oder Staatsanwalt erklären, was es da für Möglichkeiten gibt. Sie werden staunen ... :evil:

Glaubensbruder

Re: Der Prozess

#102 Beitrag von Glaubensbruder » 20.01.2014, 19:04

R/S - an Schneider - hat geschrieben: Lassen Sie sich das mal von einem guten Anwalt erklären [...] Sie werden staunen ...
:mrgreen:

Peer2

Re: Der Prozess

#103 Beitrag von Peer2 » 20.01.2014, 21:16

Glaubensbruder hat geschrieben:
R/S - an Schneider - hat geschrieben: Lassen Sie sich das mal von einem guten Anwalt erklären [...] Sie werden staunen ...
:mrgreen:
:mrgreen: :mrgreen:

Glaubensbruder

Re: Der Prozess

#104 Beitrag von Glaubensbruder » 21.01.2014, 00:41

Franz-Christian Schlangen ([urlex=http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/][b]Update vom 17.01.2014[/b][/urlex]) hat geschrieben:Für mich ist persönlich ist das Schlimmste an dem Verfahren, dass ich gezwungen sein werde, mich im gleichen Raum aufzuhalten, wie die Funktionäre der NAK-NRW – und die gleiche Luft atmen zu müssen…
Franz-Christian Schlangen ([urlex=http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/][b]Kommentar vom 19.01.2014[/b][/urlex]) hat geschrieben:<u>Zitat:</u> „Lieber Jott, ick bitte dir nich, det du mir hilfst. Aba denn hilf dem Hundsfott da drüben ooch nich!“
OFFENER BRIEF

Lieber Herr Schlangen,

nachdem Sie öffentlich gefragt haben, ob Armin Brinkmann etwa ein "beratungsresistenter, bornierter Idiot" sei, kennzeichnen Sie diesen nunmehr - unter raffinierter Verwendung eines angeblichen Zitates - gar als "Hundsfott". Da nimmt es kaum Wunder, dass Sie es als "das Schlimmste an dem Verfahren" erachten, "die gleiche Luft atmen zu müssen". Welch grauenhafte Vorstellung! Ich versichere Sie meines Mitgefühls.

Erlauben Sie mir folgende Hinweise:
  1. Sie könnten den Antrag stellen, die Verhandlung unter freiem Himmel durchzuführen. Das hat Tradition. Vielleicht gibt es ja in der Nähe von Bochum noch irgendwo eine germanische Gerichtslinde. (Nebenbei: Das Wort "Linde" wird ebenso wie "Lindwurm" abgeleitet von mhd. lint = "Schlange". Wussten Sie das?)
  2. Hilfsweise empfehle ich die Verwendung eines Sauerstoffgerätes. Sie können es z.B. HIER ausleihen ("Vermietung für spontane Bedürfnisse"). Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Gerät verwenden, dass den Sauerstoff nicht aus der Umluft generiert! Für den Fall, dass das Gericht Ihnen die Benutzung untersagt: Atmen Sie einfach locker durch die Hose! (Anleitung: KLICK)
  3. Zur differenzierten Darstellung der charakterlichen Beschaffenheit Ihrer Mitmenschen im Allgemeinen und Herrn Brinkmanns im Besonderen finden Sie u.a. HIER eine Auflistung, die Ihnen bei der Prozessvorbereitung von Nutzen sein dürfte. Leider sind ausschließlich Substantive aufgeführt. Falls Sie nach angemessenen Adjektiven suchen: Fragen Sie Herrn Pagan! Er ist in diesem Forum registriert. Als Meister der Schmähkritik hat er - wie Sie - ein Faible für Beleidigungen. Eines seiner Lieblingswörter ist übrigens "borniert" ...
In der Hoffnung, Ihnen geholfen zu haben

Ihr Gl.Br.

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Loreley 61
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Re: Der Prozess

#105 Beitrag von Loreley 61 » 23.01.2014, 15:41

Hatte eben Beatrix Tamm am Telefon. Es könnte sein, so sagte sie mir, dass gar kein Urteil gefällt wird, sondern die Klage abgewiesen wird. Dann müßte die NAK erneut klagen. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass( außer eventuell die Urheberrechte - falls die NAK erneut klagt)alle Klagepunkte keine Aussicht auf Erfolg für die NAK haben. Doch abwarten müssen wir noch, denn eventuell gibts ja auch noch ein Urteil. Ersteres ist aber wahrscheinlicher. Zudem muß der Anwalt der NAK ziemlich unprofessionell gewesen sein. Frage: Wo war denn nun der "HERR", der für die Gotteskinder streitet? Zudem kostet so ein Prozess viel Geld und so weit ich weiß, bezahlt der "Verlierer". Sind da wieder Opfergelder verschwendet worden? Aber ich will auch dem entgültigen Urteil, bezw. der Klageabweisung nicht vorgreifen.

Vielleicht kann tergram noch intensiver vom Prozess berichten und mich verbessern, wenn ich Bea oder die Fakten nicht korrekt wiedergegeben haben sollte.

LG, Lory
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tergram

Re: Der Prozess

#106 Beitrag von tergram » 23.01.2014, 16:01

Ich beschreibe hier meine subjektiven(!) Eindrücke vom heutigen Prozess NAK-NRW vs. canities, Herr Schlangen und Frau Tamm, vor dem Landgericht Bochum. Meine Beschreibung ist frei von jedem juristischen Fachwissen!

Hintergründe und Vorgeschichte sind über den Internet-Auftritt von Canities (dortige Rubrik: Im Kreuzfeuer) nachlesbar. Nach irritierend ausgiebiger Sicherheitskontrolle (parallel fand ein Prozess zwischen verfeindeten libanesischen Familienclans statt) im Eingangsbereich ging es mit ein paar Minuten Verspätung in den Sitzungssaal.

Anwesend waren für die NAK-NRW Herr Schuldt (Pressesprecher) und der Anwalt der NAK sowie Herr Schlangen, Frau Tamm und deren Anwalt, dazu etwa 20 Prozessbeobachter.

Die Kammer, nach meinem Verständnis bestehend aus dem Richter, einer Beisitzerin und einer Protokollantin, begann die Verhandlung erkennbar lustlos und vom Thema gelangweilt. Der Richter verlas leise und murmelnd einzelne Punkte aus der Klageschrift, die er zwischendurch bereits mit seiner fachlichen Einschätzung wie folgt versah:

Die von canities gemachten Äusserungen müsse eine Kirche sich in der öffentlichen Diskussion gefallen lassen, obwohl die spezielle Wortwahl auch immer auf den Verfasser zurückfiele. Die Beurteilung der Kirchenlehre sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Er (der Richter) sei verwundert, mit welchem Aufwand und welcher Energie man beiderseits argumentiere, zumal es keine an der Sache interessierte Öffentlichkeit gäbe, das habe er aber nicht zu bewerten. Die Vorwürfe seien Kleinkram. Was die Urheberrechtsverstöße durch Veröffentlichung von Bildern und Predigttexten betreffe, zeigte sich die Kammer sehr unangenehm davon berührt, dass die NAK ihr "200 Seiten bedrucktes Papier vor die Füße geworfen habe und offenbar davon ausging, das Gericht werde sich schon heraussuchen, welche Urheberrechtsverstöße konkret gemeint seien". (Dazu die Beisitzerin, erkennbar genervt, in Richtung NAK: Auf diese Weise bekommen sie von uns kein Ergebnis.) Den Begriff "faschistoid" sah der Richter als zulässig an. Auch die Begriffe "Gehirnwäsche" und "geistlicher Missbrauch von Kindern" müsse die Kirche in der öffentlichen Diskussion hinnehmen. Einzig in der Behauptung von canities, die Kirche sei von Insolvenz bedroht, sah er eine nicht zulässige Äusserung, weil diese auch Relevanz für beispielsweise Kreditgeber habe. (An diese Aussage in den canities-Texten kann ich mich nicht erinnern. Ein kurzes Gespräch im Nachgang mit Herrn Schlangen zeigte, dass der Richter wohl den Zusammenhang falsch verstanden hatte.) Die Parteien wurden aufgefordert, über die gegenseitigen Bedingungen für eine gütliche Einigung Vorschläge zu machen.

Der Anwalt der NAK bat um Verhandlungsunterbrechung und verliess mit Herrn Schuldt den Saal. (Das hat mich sehr gewundert, war ich doch davon ausgegangen, dass man sich im Vorfeld über worst-case- und best-case-Szenarien ebenso Gedanken macht, wie über die ja zu erwartende Vergleichsaufforderung.) Nach wenigen Minuten wurde die Verhandlung wieder aufgenommen. Die Klägerseite beharrte auf konkreten Vereinbarungen zu den vorgetragenen Urheberrechtsverstößen und wurde von der Kammer, diesmal nachdrücklicher, darauf hingewiesen, dass dafür die konkrete Benennung jedes einzelnen angeblichen Verstoßes nötig sein. Eine Pauschalaussage, keine Predigttexte des sog. 'Stammapostels' zu veröffentlichen, könne nicht Gegenstand einer Einigung sein. (An dieser Stelle überkam mich die Erinnerung an längst vergangene Zeiten, als die NAK ihre Predigten gar nicht genug verbreiten konnte und dankbar war, für jedes bißchen öffentlicher Aufmerksamkeit, das zu erhaschen war. Galt es doch, das Wort Gottes unter den Menschenkindern zu verbreiten - gehet hin in alle Welt...) Damit war ein Vergleich gescheitert.

Die Kammer stellte ein Urteil in Aussicht, das schriftlich verkündet und den Parteien zugestellt wird. Der Anwalt der NAK entledigte sich in großer Hast seines Talars (nennt man das so?), knüllte diesen auf dem Tisch zusammen, schloss geräuschvoll seine Aktentaschen und verliess mit Herrn Schuldt geradezu fluchtartig den Saal. Ein Verhalten, das auf mich sehr befremdlich wirkte. Sicherheit, Selbstbewusstsein und innere Größe sehen anders aus.

Die Zuschauer sahen sich etwas ratlos an - war es das jetzt schon? Das war alles? Können wir jetzt gehen? Ach...

Mein Fazit: Ausserordentlich schlechte Vorbereitung durch die NAK bzw. deren Anwalt. Die verbalen Ohrfeigen der Kammer in diese Richtung haben sicher wehgetan und waren peinlich, aber verdient. Das Gericht zeigte wenig Neigung, sich mit irgendeiner, völlig unbedeutenden, seltsamen Glaubensgemeinschaft und deren Befindlichkeiten zu befassen. Der gesamte Inhalt der Verhandlung schien beim Gericht inneres Kopfschütteln ausgelöst zu haben. Diesem Kopfschütteln schliesse ich mich an.

Ich hoffe sehr, dass weitere Teilnehmer ihre Sicht der Dinge schildern und mich insofern korrigieren und ergänzen.
Zuletzt geändert von tergram am 23.01.2014, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.

Rolf

Re: Der Prozess

#107 Beitrag von Rolf » 23.01.2014, 16:28

Der Anwalt der NAK entledigte sich in großer Hast seines Talars ...

Robe

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Loreley 61
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Re: Der Prozess

#108 Beitrag von Loreley 61 » 23.01.2014, 16:40

Toller Bericht! Danke! Bisher (aus meiner Sicht) auch ein wünschenswertes Ergebnis. Die NAK meint anscheinend sie sei wichtig für die Öffentlichkeit? Der Richter belehrte sie eines Besseren. Für solchen "Kleinkram" werden die Gerichte bemüht. Die Verhandlungsunterbrechung wurde vielleicht für ein Stoßgebet genutzt? :wink: Nochmals wegen der Urheberrechte an einem GD: Schon einmal konnte die NAK diesbezgl. nichts machen. Damals wollte sie juristisch gegen ein Mitglied und Betreiber einer web-seite vorgehen.

http://www.nak-badragaz.ch/fnews1143889887c8.php

Es ist m. E. auch klar, dass sich eine Kirche ( besonders mit diesem Hintergrund an Missbrauch und Indoktrination) gewisse Begriffe gefallen lassen muss. Ich denke dabei auch an die "Kinderfickersekte" in Bezug auf die RKK. Wie sollten da wesentlich harmlosere Begriffe geahndet werden? Zudem ist die NAK nicht wichtig genug.

LG, Lory
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Namaste

Matula

Re: Der Prozess

#109 Beitrag von Matula » 23.01.2014, 16:46

Tergram, vielen Dank für den subjektiven vorgetragenen Eindrücken. Es macht deutlich, dass die NAK KL hier voll auf den Leim reingefallen sind. Man hätte das mit Gelassenheit in Ruhe aussitzen sollen, anstatt hier quasi mit Kanonen auf Spatzen schießen zu wollen.

Kennt jemand den Anwalt namentlich ?

Matula

Re: Der Prozess

#110 Beitrag von Matula » 23.01.2014, 16:49

Können eigentlich Urherberrechte an einem Gottesdienst geltend gemacht werden ? Es ist doch der Heilige Geist der Redende und der Wirkende.

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