Werter MatulaMatula hat geschrieben:Franke hat geschrieben:Kuckst du da...tergram hat geschrieben:
Mich würde einmal interessieren, an wen würden konkret die Besitztümer der Kirche übergehen, sollte eine Entscheidung getroffen werden, die Kirche aufzulösen ?
Sicherlich ist das eine hypothetische Frage, aber ein solcher Beschluss kann grundsätzlich getroffen werden, dann muss ja auch in irgendwelchen Statuten stehen, wohin mit der Kohle und wohin mit den Immobilien und wohin mit dem Edelmetall ect.
NAKI-Statuten 2010 v. 29. Sept. 2010
Artikel 15 Dauer und Beendigung
15.1
Die NAKI besteht auf unbestimmte Zeit.
15.2
Auf Antrag des Stammapostels und der Delegiertenversammlung kann die Apostelversammlung mit einer 3/4 - Mehrheit aller Mitglieder die Auflösung mit anschliessender Liquidation beschliessen.
15.3
Die Liquidation erfolgt durch den Stammapostel. Der Stammapostel kann besondere Liquidatoren beauftragen.
15.4
Im Falle der Liquidation der NAKI haben deren Mitglieder keinen Anspruch auf irgendeinen Teil des Vermögens. Das
Liquidationsergebnis ist an die Bezirksapostelbereiche – ggf. Nachfolgebereiche – im Verhältnis der von ihnen in den letzten drei Jahren an die NAKI geleisteten Beiträge (Art. 5.1) zu übertragen
Das verstehe ich nicht, wenn die Kirche aufgelöst und das Vermögen liquidiert werden soll, dann bestehen folglich auch keine Bezirksapostelbereiche oder Nachfolgebreiche mehr.
Also wem wird dann das Vermögen letztlich übertragen ?

der §15.4 der Vereinssatzung des Züricher Apostelvereins gibt im Falle der Selbstliquidation Auskunft. In dem exklusiven Apostelverein NaKi sind na-türliche Personen Mitglieder (Stamm-, Bezirks- und all die vielen Normaloapostels sowie Stamm- und Bezirksapostelhelfer).
Als na-türliche Personen hat dieser Personenkreis zunächst keinen direkten Anspruch. Anspruch haben stattdessen jedoch all jene Gebietskirchen / Bezirksapostelreiche, welche den NaKi-Verein finanziell förderten. Und das entsprechend der Finanztransfers der letzten drei Jahre. Wirtschaftsapostel Brinkmann bekäme zwar als NaKi-Mitglied nichts, jedoch als Gebietskirchenchef und Letztentscheider der rechtlich selbständigen Kirche NaK-NRW könnte er dann den entsprechenden Liquidationsanteil als Gutschrift auf den NaK-NRW-Konten in seinem Machtbereich verbuchen.
Wie z.B. im Glaubensgeschäftsbericht der NaK-NRW für das Geschäftsjahr 2012 auf - Seite 18 – unter der Überschrift „Spenden an NaKi“ extra ausgewiesen, hat die Kirche NaK-NRW and den Apostelverein NaKi 2,9 Millionen € gespendet: „2,9 Millionen € gingen 2012 zur Unterstützung der kirchlichen Arbeit an die Neuapostolische Kirche International (NaKi)“ (Glaubensgeschäftsbericht 2012 – SEITE 18 -).
Und so haben auch andere Gebietskirchen / Bezirksapostelreiche – je nach Finanzkraft - für den armen Züricher Apostelverein NaKi alljährlich zu spenden. Ich stelle mir das nicht so vor, dass z. B. in Brinkmanns Glaubensfilialen zwei getrennte Opferkästen hingen (einen für die NaK-NRW und einen anderen für den Apostelverein). Das sei ferne. Bei den Finanztransfers Brinkmanns an den Züricher Apostelverein NaKi handelt es sich um normale Ausgaben, die unter der Rubrik "Spenden" buchaltärlich verbucht werden.
Und im Falle einer Selbstbildliquidation des Apostelvereins NaKi bekämen all die Gebietskirchen / Bezirksapostelreiche im Verhältnis ihrer - in den letzten drei Jahren geleisteten Spenden an NaKi -, ihren Anteil am Liquidationsergebnis überwiesen. Dabei können stramm gefüllte Kornkammern - NaKi allein in 2011 mit 27 Millionen Überschuss -, die Spenden der letzten drei Jahre deutlich übersteigen.
Und großzügige Spender wie z. B. die Kirche NaK-NRW oder aber auch die Kirche NaK-Süddeutschland bekämen halt anteilsmäßig mehr, als Spendenknauserer von den anderen Gebietskirchen.
s.