NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
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NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
"Mit einem Schreiben an Stammapostel Jean-Luc Schneider hat Apostel Jens Lindemann sein Amt niedergelegt. "
Auf der Seite der NAK Westdeutschland wird seit 04.06.2021 detaillierter berichtet: Apostel Lindemann legt Amt nieder.
Unter anderem bittet Bezirksapostel Storck in seiner Bekanntgabe zur Amtsniederlegung darum „ ... , aus Respekt vor der Privatsphäre unseres Glaubensbruders auf Nachfragen zu den Gründen der Amtsniederlegung zu verzichten“.
Auf der Seite der NAK Westdeutschland wird seit 04.06.2021 detaillierter berichtet: Apostel Lindemann legt Amt nieder.
Unter anderem bittet Bezirksapostel Storck in seiner Bekanntgabe zur Amtsniederlegung darum „ ... , aus Respekt vor der Privatsphäre unseres Glaubensbruders auf Nachfragen zu den Gründen der Amtsniederlegung zu verzichten“.
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Auch ein Apostel darf sein Amt niederlegen.
Ein Apostel der NAK ist in der Regel im festen Angestelltenverhältnis. Hat mit der NAK einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, bezieht ein Gehalt. Hat seinen früheren Beruf aufgegeben um für die NAK vollberuflich tätig zu sein.
In diesem Fall ist der geldliche Arbeitgeber die NAK, von der bekommt er
sein monatliches Gehalt. Muss dafür vielfältige administrative Aufgaben für seinen Arbeitgeber erledigen. Dazu gehört auch im Auftrag seines Arbeitsgebers, Gottesdienste an verschiedenen Orten zu halten.
Jetzt kann einiges davon nicht mehr vollzogen werden, z.B. Gottesdienste durchführen. Weil er bei seinem Arbeitgeber das Apostelamt nieder gelegt hat.
Wie sieht das rechtlich aus. Sollte er ein Gehalt beziehen, muss die NAK ihm noch weiter Gehalt zahlen und mit irgendwas beschäftigen bis zur Rente. Er hat ja nur sein Apostelamt niedergelegt. Oder muss er jetzt selbst dafür sorgen, wo nun sein zukünftiges finanzielles Einkommen her kommt.
Kennt sich das jemand aus ?
Ein Apostel der NAK ist in der Regel im festen Angestelltenverhältnis. Hat mit der NAK einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, bezieht ein Gehalt. Hat seinen früheren Beruf aufgegeben um für die NAK vollberuflich tätig zu sein.
In diesem Fall ist der geldliche Arbeitgeber die NAK, von der bekommt er
sein monatliches Gehalt. Muss dafür vielfältige administrative Aufgaben für seinen Arbeitgeber erledigen. Dazu gehört auch im Auftrag seines Arbeitsgebers, Gottesdienste an verschiedenen Orten zu halten.
Jetzt kann einiges davon nicht mehr vollzogen werden, z.B. Gottesdienste durchführen. Weil er bei seinem Arbeitgeber das Apostelamt nieder gelegt hat.
Wie sieht das rechtlich aus. Sollte er ein Gehalt beziehen, muss die NAK ihm noch weiter Gehalt zahlen und mit irgendwas beschäftigen bis zur Rente. Er hat ja nur sein Apostelamt niedergelegt. Oder muss er jetzt selbst dafür sorgen, wo nun sein zukünftiges finanzielles Einkommen her kommt.
Kennt sich das jemand aus ?
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Das ist eine spannende Frage.
Arbeitsrechtlich hat der Arbeitgeber hat ein sog. Direktions- und Weisungsrecht.
Entscheidend wäre die Aufgabenstellung die im Arbeitsvertrag genannt wird. Wenn dort steht, dass er ausschließlich als sog. Apostel tätig seiend eingestellt wird, dann kann der Apostel nicht einfach sein Amt arbeitsrechtlich verweigern.
Der Arbeitgeber hat ihn ja zu diesen Bedingungen eingestellt und einen Vertrag mit ihm geschlossen.
Wenn der Aufgabenbereich weiter gefasst ist, dann müsste das im Einzelfall geprüft werden, ob der Mitarbeiter in anderen Aufgaben eingebunden werden kann.
Aber lieber Fridolin, wenn ich mich meiner Arbeitsaufgabe verweigere, hat der Arbeitgeber ein Kündigungsrecht.
Ich kann mich nicht einfach verweigern. Denn ich habe ja gegenüber dem Arbeitgeber eine Schuld, denn er zahlt mir für meine Aufgabe und Arbeit ein Gehalt.
Interessante Frage.
Bisherige Ansprüche der Altersvorsorge sind davon nicht betroffen. Sie sind in der Regel unverfallbar.
Wir wissen ja auch nicht ob andere wichtige Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das kann Tätlichkeit gegenüber der Führungskraft, Kollegen oder Kunden sein. Das kann Veruntreuung sein. Das kann Betrug sein etc.
Ein Arbeitnehmer muss immer seine Arbeitskraft anbieten. Soweit es in seiner Person möglich ist.
Sollte der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber aber ihn zur Zeit nicht beschäftigen können (zB. Betrieb durch Feuer zerstört, oder Notwendige teile für Produktion können nicht vom Lieferanten geliefert werden) trägt der Arbeitgeber das Risiko.
Wenn aber die Umstände in der Person des Arbeitnehmers liegt, dann muss erst versucht werden, alle Möglichkeiten, damit der Arbeitnehmer weiter arbeiten kann, auszuschöpfen. Wenn das dann mit einer schlechten Prognose scheitert, erst dann darf der Arbeitgeber kündigen.
Beispiel: bei einem alkoholkranken Mitarbeiter muss erst ggf auch mehrmals durch eine Therapie versucht werden, diesen Zustand zu ändern.
Es kommt immer auf die Prognose an.
Wenn also ein Apostel sagt, ich kann nicht mehr für dich NAK arbeiten, weil ich mit deiner Lehre nicht mehr übereinstimmen kann, dann liegt eine schlechte Prognose vor, dass sich das wieder ändern wird.
Aber hier kommt mE. ein wichtiger Aspekt in Betracht: das Gewissen.
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Gewissens die Arbeit nicht erfüllen kann, wäre es interessant wie ein Gericht dann entscheidet. Denn die Gewissens Freiheit wird ja vom Grundgesetz, das überhalb des Arbeitsgesetzes steht, zugesagt und eben als unverrückbar angesehen.
Daher wollen viele Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung treffen. Darin wird geregelt, zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer meist per sofort aufhören darf.
Wichtigstes Mittel ist die Abfindung.
Sie wird bezahlt um den Arbeitnehmer seinen verlorenen Kündigungsschutz zu 'prämieren' und damit er erst einmal seine Existenz sichern kann.
Der Arbeitgeber wird damit auf bequeme Art und Weise seinen unbeliebten oder nicht mehr gewollten Mitarbeiter ohne Ausfsehens los.
Arbeitsrechtlich hat der Arbeitgeber hat ein sog. Direktions- und Weisungsrecht.
Entscheidend wäre die Aufgabenstellung die im Arbeitsvertrag genannt wird. Wenn dort steht, dass er ausschließlich als sog. Apostel tätig seiend eingestellt wird, dann kann der Apostel nicht einfach sein Amt arbeitsrechtlich verweigern.
Der Arbeitgeber hat ihn ja zu diesen Bedingungen eingestellt und einen Vertrag mit ihm geschlossen.
Wenn der Aufgabenbereich weiter gefasst ist, dann müsste das im Einzelfall geprüft werden, ob der Mitarbeiter in anderen Aufgaben eingebunden werden kann.
Aber lieber Fridolin, wenn ich mich meiner Arbeitsaufgabe verweigere, hat der Arbeitgeber ein Kündigungsrecht.
Ich kann mich nicht einfach verweigern. Denn ich habe ja gegenüber dem Arbeitgeber eine Schuld, denn er zahlt mir für meine Aufgabe und Arbeit ein Gehalt.
Interessante Frage.
Bisherige Ansprüche der Altersvorsorge sind davon nicht betroffen. Sie sind in der Regel unverfallbar.
Wir wissen ja auch nicht ob andere wichtige Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das kann Tätlichkeit gegenüber der Führungskraft, Kollegen oder Kunden sein. Das kann Veruntreuung sein. Das kann Betrug sein etc.
Ein Arbeitnehmer muss immer seine Arbeitskraft anbieten. Soweit es in seiner Person möglich ist.
Sollte der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber aber ihn zur Zeit nicht beschäftigen können (zB. Betrieb durch Feuer zerstört, oder Notwendige teile für Produktion können nicht vom Lieferanten geliefert werden) trägt der Arbeitgeber das Risiko.
Wenn aber die Umstände in der Person des Arbeitnehmers liegt, dann muss erst versucht werden, alle Möglichkeiten, damit der Arbeitnehmer weiter arbeiten kann, auszuschöpfen. Wenn das dann mit einer schlechten Prognose scheitert, erst dann darf der Arbeitgeber kündigen.
Beispiel: bei einem alkoholkranken Mitarbeiter muss erst ggf auch mehrmals durch eine Therapie versucht werden, diesen Zustand zu ändern.
Es kommt immer auf die Prognose an.
Wenn also ein Apostel sagt, ich kann nicht mehr für dich NAK arbeiten, weil ich mit deiner Lehre nicht mehr übereinstimmen kann, dann liegt eine schlechte Prognose vor, dass sich das wieder ändern wird.
Aber hier kommt mE. ein wichtiger Aspekt in Betracht: das Gewissen.
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Gewissens die Arbeit nicht erfüllen kann, wäre es interessant wie ein Gericht dann entscheidet. Denn die Gewissens Freiheit wird ja vom Grundgesetz, das überhalb des Arbeitsgesetzes steht, zugesagt und eben als unverrückbar angesehen.
Daher wollen viele Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung treffen. Darin wird geregelt, zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer meist per sofort aufhören darf.
Wichtigstes Mittel ist die Abfindung.
Sie wird bezahlt um den Arbeitnehmer seinen verlorenen Kündigungsschutz zu 'prämieren' und damit er erst einmal seine Existenz sichern kann.
Der Arbeitgeber wird damit auf bequeme Art und Weise seinen unbeliebten oder nicht mehr gewollten Mitarbeiter ohne Ausfsehens los.
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Interessante Aspekte. Danke für die arbeitsrechtlichen Aufklärungen. Du kennst dich ja richtig gut aus. Da könnte eventuell geldlich gesehen auf die NAK noch einiges zu kommen.
Mit Amtsniederlegungen von Aposteln, hat die NAK ja Erfahrung gesammelt. Er ist nicht der erste, auch in heutiger Zeit nicht. Nur die arbeitsrechtlichen Dinge sind heute nicht mehr die gleichen wie vor Jahren. Mal schauen wie es weiter geht. Seine Amtsniederlegung ist seine Privatsache. Der Grund weshalb und warum auch.
Trotzdem werden mit Sicherheit zum ganzem Thema noch irgendwo Beiträge erscheinen.
Mit Amtsniederlegungen von Aposteln, hat die NAK ja Erfahrung gesammelt. Er ist nicht der erste, auch in heutiger Zeit nicht. Nur die arbeitsrechtlichen Dinge sind heute nicht mehr die gleichen wie vor Jahren. Mal schauen wie es weiter geht. Seine Amtsniederlegung ist seine Privatsache. Der Grund weshalb und warum auch.
Trotzdem werden mit Sicherheit zum ganzem Thema noch irgendwo Beiträge erscheinen.
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Habe mich erst damit Weiterbilden müssen. Daher ist das noch frisch.
Frag nicht in drei Jahren,bitte
Frag nicht in drei Jahren,bitte
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Soweit ich mich erinnere war Herr Lindemann Verwaltungsleiter einer der in die NAK-West integrierten Gebiete Ost oder Süd. Also als Verwaltungsleiter ein Angestellter der NAK mit dem kirchlichen Status und dem Amt eines "Apostels"
Also beschränkt sich seine berufliche Tätigkeit für die NAK-West sicherlich nicht nur auf predigen und "Apostel" sein. Von daher kann ich mir nicht vorstellen das die Tatsache das er nicht mehr als "Apostel" in der NAK wirken will bzw. er nicht mehr predigt für Ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird.
Ob das arbeitsrechtliche bei der/seiner Entscheidung überhaupt eine Rolle spielt oder gespielt hat wissen nur er und die KL.
Sollte man der offiziellen Aussage das er persönliche Gründe hatte glauben schenken können dann ist das einzig und alleine seine Sache die zu respektieren ist.Wenn das so ist dann hatte er seine Gründe.
Und wenn nicht dann hört man sicherlich noch davon.
VG,
René
Also beschränkt sich seine berufliche Tätigkeit für die NAK-West sicherlich nicht nur auf predigen und "Apostel" sein. Von daher kann ich mir nicht vorstellen das die Tatsache das er nicht mehr als "Apostel" in der NAK wirken will bzw. er nicht mehr predigt für Ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird.
Ob das arbeitsrechtliche bei der/seiner Entscheidung überhaupt eine Rolle spielt oder gespielt hat wissen nur er und die KL.
Sollte man der offiziellen Aussage das er persönliche Gründe hatte glauben schenken können dann ist das einzig und alleine seine Sache die zu respektieren ist.Wenn das so ist dann hatte er seine Gründe.
Und wenn nicht dann hört man sicherlich noch davon.
VG,
René
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Mal schauen was da noch alles rauskommt.Und wenn nicht dann hört man sicherlich noch davon.
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Ja, warten wir in Geduld auf Näheres. Wer weiß, was noch kommt?
„Es gibt mehr Ding‘ im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumt.“ (Zitat Shakespeare, Hamlet)
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Möglicherweise kommt da auch gar nichts und alle hüllen sich in eisiges Schweigen. Das hat sich oft gut bewährt. So wie vor einiger Zeit im Fall R. Krause gegen E. Krause. Letzterer wurde sogar noch im Ruhestand vom Apostelamt entbunden. Zu den Gründen wurde damals wie auch heute bei Herrn Lindemann zum Schutz unseres Glaubensbruders/aus Respekt der Privatsphäre Verschwiegenheit gewahrt. Sogar die offiziellen Statements ähneln bezüglich ihrer Wortwahl einander auffällig.denkenistwichtig hat geschrieben: ↑08.06.2021, 12:27Ja, warten wir in Geduld auf Näheres. Wer weiß, was noch kommt?
„Es gibt mehr Ding‘ im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumt.“ (Zitat Shakespeare, Hamlet)
Schutz und Respekt von Seiten der NAK klingen natürlich sehr gut. Da kann man die wahren Gründe schon mal unter den Tisch fallen lassen.
Klängen diese, kämen sie im Lichte der Wahrheit oder gar des Heiligen Geistes an die Öffentlichkeit, für die NAK möglicherweise ganz und gar nicht gut?
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Re: NAK-West: 01.06.2021 - Apostel Lindemann legt Amt nieder | Neuapostolische Kirche
Ist tatsächlich noch nicht lange her.Das hat sich oft gut bewährt. So wie vor einiger Zeit im Fall R. Krause gegen E. Krause. Letzterer wurde sogar noch im Ruhestand vom Apostelamt entbunden.
Ist aber schon ein Unterschied zwischen entbunden werden, oder sich selbst vorzeitig verabschieden, wie im jetzigen Fall.
Wie hieß nochmal der NRW Apostel, gebürtig aus Indien, der vor ein paar Jahren entbunden wurde?