Comment hat geschrieben:Unterstellen wir einmal, dass Jesus Christus im Zusammenhang mit der Beauftragung der Zwölf ein kirchliches Amt geschaffen hat, ein unsichtbares Gottesgut, das bei sichtbarer Übertragungshandlung durch eine Kirche den davon betroffenen Menschen bevollmächtigt, im Namen und Auftrag Gottes dem Heil der Menschen dienende Aufgaben auszuführen, dann fragt sich doch iZm der NAK die folgenden Fragen:
1. Woraus zieht die NAK die Gewissheit, dass ihr dieses Gut anvertraut sei und damit keiner anderen Kirche? Wie der Ablauf solchen göttlichen Handelns?
2. Wann und wo hat Gott verbindlich für alle Zeit festgelegt, dass ein solches Geistesgut, ein solches Amt nur unter der Bezeichnung 'Apostelamt' wirksam sein kann.
Ich hoffe auf Antworten von Johannes und Curato.
Com.
comment,
ich bezweifle mittlerweile die Sinnhaftigkeit mit hier die Mühe zu machen und sinnvoll zu diskutieren. Etliche User posten hier doch immer wieder das Gleiche, lesen meine Beiträge nicht (in denen ich maches schon ausführte, wie bspw. die "Zeugenapostel-Sache" gerade wieder).
Ich habe auch nicht unbegrenzt Zeit und frage mich, ob es deshalb sinnhaft ist hier solche weiten Ausführungen - die Ihre Fragen benötigen- zu machen. Die Reaktionen werden - bis auf wenige - eh nur polemischer oder unsachlicher Art sein. Da kann ich meine Zeit und Anstrengungen wirklich sinnvoller nutzen...