Lieber curato,curato hat geschrieben:...
Jesus sagte : das IST.
...
nach meinem bescheidenen Wissen, konnte Jesus das so nicht sagen.
Das Aramäische gibt dies so nicht her...
LG
Centaurea
Lieber curato,curato hat geschrieben:...
Jesus sagte : das IST.
...
Eine gute Lösung des "Problems".Brombär hat geschrieben:. . . und führe mich nicht in Versuchung ist für mich bei jedem Gebet ein Stolperstein.
Kleine Anmerkung:
Bete doch einfach: "und führe mich in der Versuchung". Merkt keiner und dein Stolperstein ist weg.
Bb.
Hmmm, das wäre mir neu. Ich kann aber auch kein Aramäischcentaurea hat geschrieben:Lieber curato,curato hat geschrieben:...
Jesus sagte : das IST.
...
nach meinem bescheidenen Wissen, konnte Jesus das so nicht sagen.
Das Aramäische gibt dies so nicht her...
LG
Centaurea
Brombär hat geschrieben:. . . und führe mich nicht in Versuchung ist für mich bei jedem Gebet ein Stolperstein.
Kleine Anmerkung:
Bete doch einfach: "und führe mich in der Versuchung". Merkt keiner und dein Stolperstein ist weg.
Bb.
(Quelle: http://www.heinrich-tischner.de/21-th/5 ... m/abdm.htm)Wenn Jesus hätte sagen wollen: Das bedeutet mein Leib, hätte er sich anders ausdrücken müssen, etwa Dieses Brot ist wie mein Leib (לחמא דנא כמו גופי lachmâ denâ kʰemô gûpʰî), eine Formulierung, die man in vielen Gleichnissen findet.
werter Schmetterling40,Schmetterling40 hat geschrieben:Lieber Sverdrup, das war 2015. (Zwischen Juli und September)Sverdrup hat geschrieben:werter Schmetterling40,Schmetterling40 hat geschrieben:Kann nur aus Erfahrung sagen, dass es von der NAK nicht erwünscht ist, dass man an dem Heiligen Abendmahl der anderen Konfessionen teilnimmt.
Denn als in der Neuapostolischen Kirche erzählt wurde (von Verwandtschaftsseite), dass ich bei den Methodisten am Abendmahl teilgenommen hatte wurde ich vom Apostel zurecht gewiesen, dass wir als Neuapostolische nicht bei den anderen am Abendmahl teilnehmen und ich so die Lehre der NAK verraten hätte.
.................
Wer auf Dauer am Heiligen Abendmahl in der Neuapostolischen Kirche teilnimmt, sollte sich bewusst sein, dass er damit öffentlich sein Bekenntnis zum Glauben an Wirken und Vollmacht der heute tätigen Apostel Jesu zum Ausdruck bringt (siehe 2.4 und 8.2.21).
http://www.nak.org/de/katechismus/8-die ... ntnismahl/
bitte verzeihen Sie meine vielleicht indiskrete Frage: wann war das, vor oder nach 2000 ? Bitte keine Antwort, wenn Sie die Frage als aufdringlich empfinden.
Liebe Grüße
So weit ich es noch weiß, lieber sverdrup, bekamen Geschwister, die in Scheidung lebten, überhaupt kein Abendmahl. Auch nicht verschämt in kleinen Räumen - zumindest hier im Osten. Das wurde damit begründet, dass sie z. Z. kein reines Herz besäßen und mit "schlechten" Gedanken zum Abendmahl kämen, da würden sie sich dieses Mahl "zum Gericht" nehmen. Außerdem durften ATs nicht mehr als solche tätig sein. Aber - da gab es Ausnahmen! Wenn von oben festgestellt wurde, dass der AT "unschuldig" an der Scheidung war, durfte er weiterhin im Amt bleiben. Das hat mich damals schon sehr aufgeregt, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde.Sverdrup hat geschrieben:In der Regierungsperiode „Betreutes Denken 1“ unter Stammapostel Schmidt wurde die „Scheidungsbulle“ erlassen: in Scheidung lebende durften das Abendmahl nicht gemeinsam mit der Gemeinde nehmen, sondern hinterher (verschämt) in einem kleineren Raum.
Na, das Maß ist doch nur eins und nachvollziehbar. Die von extern festgestellte Unschuld bzw. Herzensreinheit.Magdalena hat geschrieben:... Das wurde damit begründet, dass sie z. Z. kein reines Herz besäßen und mit "schlechten" Gedanken zum Abendmahl kämen, da würden sie sich dieses Mahl "zum Gericht" nehmen. Außerdem durften ATs nicht mehr als solche tätig sein. Aber - da gab es Ausnahmen! Wenn von oben festgestellt wurde, dass der AT "unschuldig" an der Scheidung war, durfte er weiterhin im Amt bleiben. Das hat mich damals schon sehr aufgeregt, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde.