Comment, gestatten Sie bitte ein paar kurze Einwände zu Ihren Einlassungen:
jede Glaubensgemeinschaft nimmt für sich in Anspruch, den rechten Weg zu Gott weisen zu können.
Das ist insoweit richtig. Allerdings liegt der Beweis der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Inanspruchnahme beim Anspruchsteller. Sollten berechtigte Kritik dieses Anspruchs das Gegenteil beweisen, so gilt auch hier die Widerlegungsnotdurft des Anspruchsstellers.
Als jemand, der den rechten Weg sucht, habe ich die Möglichkeit, mich mit den diversen Glaubensbekenntnissen prüfend auseinanderzusetzen und mich schließlich für eines der 'Angebote' zu entscheiden oder aber, wenn keines mir zusagen sollte, einen eigenen Weg alleine oder mit Gleichgesinnten einzuschlagen.
Dies setzt einen Mündigkeitsbegriff voraus, der so weder im Allgemeinen und schon gar nicht in den geheiligten Mauern von Sekten oder Diktaturen etc. existiert. Realität ist vielmehr, dass der Unwissende immer vom Wissenden geschützt zu werden hat - egal ob er Kunde ist beim Autokauf oder (interessiertes) Mitglied bei Religionsgemeinschaften. Und wohl nur äußerst selten wird dieser Schutz von denjenigen gewährleistet werden können, in deren Hände er sich begibt - vor allem, wenn diesen an dessen Mündigkeit absolut nichts gelegen ist ...
Natürlich bleibt es jedem Kirchenmitglied unbenommen zu versuchen, seine von dem betreffenden Glaubensbekenntnis abweichenden Überzeugungen in seiner Kirche zu vertreten und an der zuständigen Stelle zur Diskussion zu stellen; vielleicht findet er ein offenes Ohr? Doch eines geht nicht: es können Amtsträger, die bei ihrer Amteinsetzung zum Glaubensbekenntnis ihrer Kirche ja gesagt haben, irgendwann, wenn sie Zweifel bekommen, amtlich nicht Ihre eigenen Süppchen kochen. Das wäre das reinste Tohuwabohu!
Darum geht es nicht. Wir sprechen hier nicht von Zweiflern o.ä., die unschlüssig sind, was sie tun sollen usw.. Worum es hier geht, sind Menschen, welche eine verabscheuungswürdige Lehre/Ideologie von innen heraus durchdrungen und deren Gefährdungspotenzial für andere Unwissende erkannt haben und in dieser Erkenntnis nicht länger schweigen können, da sie sich sonst selbst schuldig machen an den weiteren Opfern des betreffenden Systems. Das mag bei der NAK - vor allem, wie sie sich heute gibt - nicht so unmittelbar augenfällig sein wie z.B. in der Nachbetrachtung des Naziregimes. Aber darum geht es in der systemischen Analyse von Wahrheit und Irrtum nicht.
Im Übrigen erschließt sich mir nicht, inwiefern die Bibel (Jesus) eine Kirche dazu bringen sollte, Amtsträger weiter dienen zu lassen, wenn sie das nach ihrer Ansicht auf der Schrift beruhende Glaubensbekenntnis teilweise oder gar gänzlich ablehnen. Täte die Kirche das, wäre dies zugleich Ihre Selbstaufgabe.
Die Kirche ist nicht der primäre Adressat des reformierenden Änderungs- bzw. Aufdeckungs- bzw. Aufklärungsbedarfs, sondern diejenigen, die das Übel erkannt und aufgedeckt haben - andernfalls bräuchte es keiner Reformen. Außerdem: Unrechtssysteme verteidigen sich und ihr Unrecht ganz naturgemäß von selber, sodass sie nicht die Zielpersonen von Reformen sind.
Richtig ist, dass die Kirche kein Unternehmen im wirtsch. Sinn ist. Doch nach ihrer Struktur und ihrer Verfassung gibt es eine Führung mit Weisungsbefugnis und somit eine Abhängigkeit der nachgeordneten Kräfte. Ordnung ist m.E. durchaus christlich.
Weisungsbefugnisse können organisatorische Anliegen bzw. das Regelwerk des sozialen Miteinanders o.ä. betreffen. In der Wahrheitsfrage geht es nicht in erster Linie um Weisungsbefugnisse, sondern um die Unmittelbarkeit, Eindeutigkeit und Unwiderlegbarkeit von Erkenntnissen.
PS
Könnte es nicht sein, dass das Glaubensbekenntnis der rkKirche genau nach dem Willen Gottes ist?
Oder wenn nicht, vielleicht das evang. oder das neuap. Glaubensbekenntnis? Wer weiß das schon? Oder meinen Sie es könnte eher das selbst gestaltete Glaubensbekenntnis des NAK-At a oder b oder c gottwohlgefällig sein?
Sein kann im Prinzip alles, solange nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird - aber genau darum geht es ...