NAK GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung wegen angeblicher Verfehlungen im Amt
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Mal einen kleinen Blick ins Nachbarland Niederlande.
Ist jemand bekannt, ob es dort nachträgliche Amtsenthebungen im Falle Rohn gegeben hat ? Schließlich ist ja erwiesen, dass man da gelogen hat, dass sich die Balken bogen. Von der Denunziation gegen Rohn ganz zu schweigen.
Ist jemand bekannt, ob es dort nachträgliche Amtsenthebungen im Falle Rohn gegeben hat ? Schließlich ist ja erwiesen, dass man da gelogen hat, dass sich die Balken bogen. Von der Denunziation gegen Rohn ganz zu schweigen.
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Ist das Raten um die Amtsenthebung noch nicht gelöst. Die verantwortlichen NAK Gremien scheinen bisher keine undichten Stellen zu haben.
-
- Beiträge: 1215
- Registriert: 03.03.2009, 11:24
- Wohnort: Zum Glück wieder auf der Suche.
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Nach den neuesten GK-Forschungen gibt es wohl keine strafrechtlichen Belange.
Da bleiben eben nur noch ein Teil der moralische Dinge (Beziehungsprobleme) über.
Oder eben ein Gehorsamsproblem.
Wenn letzteres zutrifft, dann würde sich die NAK demaskieren.
Die Frage, die noch offen ist, ist ob JLS sich überhaupt mit E. Krause unterhalten hat?
Da bleiben eben nur noch ein Teil der moralische Dinge (Beziehungsprobleme) über.
Oder eben ein Gehorsamsproblem.
Wenn letzteres zutrifft, dann würde sich die NAK demaskieren.
Die Frage, die noch offen ist, ist ob JLS sich überhaupt mit E. Krause unterhalten hat?
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Nur der Stammapostel kann einen Apostel entlassen. Das fällt schon im Zuständigkeitsbereich von JLS.Wenn letzteres zutrifft, dann würde sich die NAK demaskieren.
Die Frage, die noch offen ist, ist ob JLS sich überhaupt mit E. Krause unterhalten hat?
-
- Beiträge: 1215
- Registriert: 03.03.2009, 11:24
- Wohnort: Zum Glück wieder auf der Suche.
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Richtig, fridolin.
GK hat geschrieben, dass Bruder Johanning gesagt hat, dass JLS sich kundig gemacht hat und entschieden hat. Und dass E. Krause Angestellter der NAK-Nord war.
Was bedeutet, dass für Pensionsfragen die NAK-Nord zuständig ist.
GK hat geschrieben, dass Bruder Johanning gesagt hat, dass JLS sich kundig gemacht hat und entschieden hat. Und dass E. Krause Angestellter der NAK-Nord war.
Was bedeutet, dass für Pensionsfragen die NAK-Nord zuständig ist.
Zuletzt geändert von Heidewolf am 29.01.2015, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Die Ruhestandsbezuege erhält er, wie jeder andere Angestellte auch, aus der normalen Rentenkasse. Es könnte höchstens sein, dass er noch eine Zusatzrente erhält, ähnlich einer Betriebsrente und man daran drehen kann (oder möchte)
-
- Beiträge: 1215
- Registriert: 03.03.2009, 11:24
- Wohnort: Zum Glück wieder auf der Suche.
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Detlef, das ist gut möglich. Allerdings gibt es da wohl auch Vertragsverhältnisse (die ja schon rechtskräftig geworden sind), die wohl nur bei strafrechtlichen Gründen verändert werden können.
Selbst bei mir kommen außer der normalen RV-Rente noch Zusatzrenten aus 4 verschiedenen Töpfen (ebenfalls finanziert aus Pflichtbeiträgen) dazu.
Aber bitte nicht betteln kommen, da ist auch ein Betrag von ca 15€ aus der VBL dabei. Ich engagiere mich damit dann lieber bei meinen Kindern und Asylbewerbern.
Selbst bei mir kommen außer der normalen RV-Rente noch Zusatzrenten aus 4 verschiedenen Töpfen (ebenfalls finanziert aus Pflichtbeiträgen) dazu.
Aber bitte nicht betteln kommen, da ist auch ein Betrag von ca 15€ aus der VBL dabei. Ich engagiere mich damit dann lieber bei meinen Kindern und Asylbewerbern.
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Heidewolf hat geschrieben:....
Aber bitte nicht betteln kommen, da ist auch ein Betrag von ca 15€ aus der VBL dabei. ......


Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Werte „Bewegte“, liebe „Hochwertgeschätzte“ und all ihr Ge- rsp. Herabgewürdigten im gesegneten Ruhestand[urlex=http://www.nak-norddeutschland.de/index/aktuelles/nachrichtendetails/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1180&cHash=ef5632d87702ddb9d117bb97e147d872][ :arrow: Gebietskirche NaK-Bremen ][/urlex] hat geschrieben:
Stammapostel in Aurich: eine Ruhesetzung und zwei Ordinationen (03.02.2014)
Würdigung und Wertschätzung
In den Ansprachen zur Ruhesetzung und den Ordinationen zeigte sich Stammapostel Jean-Luc Schneider bewegt wie hoch wertschätzend. Er würdigte die langjährige Arbeit von Apostel Krause und wünschte Gottes Segen für den Ruhestand.

Ap. Eckehard Krause (Jg. 1948) diente bis zu seiner ordentlichen Pensionierung und erhielt vom Stammapostel Segenswünsche für den Ruhestand .
Die von Bezirksapostolizist Krause vorgelegten Bilanzen waren bis 2013 in Ordnung (zur Freude der Profanierer und deren Alibi-Models in ihren Freudenhäusern).
Aufgrund „schwerwiegender Vorkommnisse“ entband Stp. Jean-Luc per Amtsentbindung den gesegneten Delinquenten im Ruhestand von dessen Apostelamt (

Allerdings weiß weder der Züricher NaKi-Verein in seiner Vereinssatzung etwas von einer „Entbindung“, noch die Gebietskirche Bremen:
NaKi (Glaubensvariante vom 29.09.2010): „Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgt die Abberufung aus dem Amt durch den Stammapostel… (Paragraph 4.9.3 „Abberufung aus dem Amt“).
NaK-Bremen (Glaubensvariante vom 19.04.1999 über kirchliche Amtskörper gemäß Paragraph 8 ): „ Absatz 2: Die Amtsträger werden durch den Stammapostel, den Bezirksapostel oder einen von diesen bestellten Vertreter in ihr Amt berufen, in den Ruhestand versetzt, einstweilen beurlaubt oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen.
Absatz 7: Abberufung, Versetzung in den Ruhestand, Amtsniederlegung, Austritt oder Ausschluß beenden die Amtstätigkeit und haben den Verlust sämtlicher mit dem Kirchenamt verbundenen Rechte zur Folge“ (Paragraph 8 – SEITEN 7/8 - ).
Was soll da der von Schneider/Krause (Pater Johanning/Renz) verwendete „Terminus Technicus“ einer „Entbindung“, wenn die korrekte Formulierung „Abberufung“ wg. „Vorliegen eines wichtigen Grundes“ hätte heißen müssen? Da wundert es nicht, dass der Nakechismus ist wie er ist.
Exzessives Profanieren scheint nakintern jedenfalls kein „schwerwiegendes Vorkommnis“ (kein „wichtiger Grund“) zu sein (sonst wäre ja Bezirksapostolizist Rüdi Krause aus Amt und Würden geflogen). Das ist Business as usual. Das zur vorzeitigen Entbindung („Abberufung“) führende „schwerwiegende Vorkommnis“ war auch kein Fall für Schneiders „GBA“ gewesen (Gremium für besondere Angelegenheiten). Stattdessen Chefsache der Doppelspitze (Schneider/Krause)! „Hire and Fire“.
Angesichts der oben zitierten einschlägigen Paragraphen aus den Satzungen (NaKi / NaK-Bremen) frage ich mich als Laie schon, inwieweit die Konsequenzen einer „Abberufung“ gemäß §8, Abs. 7 der NaK-Bremen sich von einer „Versetzung in den Ruhestand“, „Amtsniederlegung“ oder „Ausschluß“ überhaupt unterscheiden

Wollten die zwei am Drücker ihrer Drückerkolonnen etwa ausdrücken, dass sie irgendwas im Rentnerleben des Geschassten missbilligt hatten? Und um das medial verstärkt rüberzubringen mussten sie das per „verbaaler“ Bekanntmachung unters „Gottesfolg“ bringen? Worin unterscheidet sich das an den Glaubens(all)tag gelegte Niveau Schneider/Krause von dem sonstigen na-typischen Tratsch/Mobbing?
In einigen Postings in Foren klingt auch immer die Seelsorge an, so ein gekündigter Apostelpensionär würde seine Existenz verlieren und wäre der Verarmung anheim gegeben. Dabei sind die Pensionsverpflichtungen extra an ein weltliches Konsortium ausgelagert worden, das sicherlich nicht so hartherzig mit Sündern umspringt, wie leibhaftige Stamm- oder Bezirksapostels evtl. abschreckend suggerieren möchten (wir berichteten). Wie sollen da Ansprüche aufgrund einer emotionalen Missbilligung (nach dem Hörensagen) rechtlich verwirkt werden können?
Darüber hinaus gibt es in Deutschland die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, die seit 2003 bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Also ein entbundener („abberufener“) Apostelrentner steht selbst dann nicht vor dem Nichts, selbst wenn alle Naks der Welt ihren Selbstbildbedienungssegenshahn zudrehen würden!
Und überhaupt scheinen es die Apostel der Nakoliken mit der Nachfolge ohnehin nicht so genau zu nehmen: „Die Füchse haben Gruben und die Vögel unter dem Himmel haben Nester; aber der Menschensohn hat nichts, wo er sein Haupt hinlege“ (Lk 9,58).
Weit eher haben die es mit Vollkaskomentalität und steigenden Reserven in ihren Opferscheunen (sofern man ihren Bilanzen glauben schenken darf).
s.
Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung
Werte "Indiehandnehmer", liebe "Taugenixe" und all ihr „leeren Kugelschreiber" in der Hand Gottes[urlex=http://forum.glaubensforum24.de/viewtopic.php?f=19&t=2492&start=8][ :arrow: „Fridolin“ in „Ein neues Blankenese?“ ][/urlex] hat geschrieben:
…Ein Amtsträger ist wie der Stift in der Hand eines Schreibers. Wenn man einen Kugelschreiber nimmt und er will und will nicht? Was macht man damit? In die Mülltonne, weg damit. So macht es Gott, wenn ich nicht mehr in seiner Hand tauge…

wie Nadl verdeutlicht, braucht es überhaupt kein Delikt, keine Beichte und keine Anklage, um nakintern vom Bezirks- oder Stammapostel via Mülltonne entsorgt zu werden. Das kann in besonderem Maße auch Rentner treffen. Und todsicher scheinen Gemeinden mit leeren Opferboxen zum Abschuss durch Profaniteure freigegeben zu sein. Für das Apostolat gilt: „Nehmen ist seliger als geben“.
Es ist immer wieder phänomenal, was Bezirksapostel in Deckung ihres Stammapostels von sich geben und sich dabei selber herausnehmen. Nochmals Dank an Comment für dessen Info auf gf24 im thread („Ein neues Blankenese“).
Bezirksapostel De Bruijn dürfte sich amtlich als Wortbrecher betätigt zu haben („Vogelfrei“ in NaK NRW/Niederlande und der Fall Rohn –SEITE 6 -). Als publik wurde, dass Gottes 10 Millionen durch Brinkmann zum Opfer von Glaubensfinanzbetrügern geworden waren, reagierte Brinkmann sauer und suchte das Heil für seinen betrogenen Gott vor irdischen Gerichten. Und Schuldt hatte im Plagiatsverfahren gegen Canities vor Gericht das Nachsehen. Alles keine „wichtigen Gründe“ (gem. Satzungen) rsp. „schwerwiegende Gründe“ (flapsiger Jargon Schneider-Krause) für „Abberufungen“ (Amtsentbindungen) der Prozesshansels.
Im Radar des Apostolates sind ganz andere Delikte. Schneider-Krause outen sich als die wahren „Hebammen Gottes“ für „na-amtliche Entbindungen".
Und so wurde im Fall E. Krause einfach ein Showgerüchtsurteil mit kurzem Prozess ohne Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht, das für den na-amtlich verurteilten und abgekanzelten E. Krause jedoch ohne jegliche Folgen bleibt, da er ja ohnehin schon ein Jahr zuvor satzungsgemäß pensioniert (in den Ruhestand versetzt) worden war

Was für eine theatralische Symbolpolitik. Evtl. sah sich das Duo Krause-Schneider auch nur in der Glaubenszwickmühle Gottes, dass sie so ein Glaubenskabinettsstückchen vorführten, nur um einflussreichen privatrechtlich geschundenen Seelen schon im diesseits Genugtuung verschaffen zu können. Nichtwollen - ein nicht von der Glaubenshand zu weisendes Amtstodesurteil (selbst für "pensionierte Kugelschreiber").
Ohne ein Delikt zu benennen, hat die offizielle „Entbindung“ durch die beiden selbstbildgerechten Hebammen schon ein „Geschmäckle“. Es könnte sich dabei allerdings auch nur um einen klassischen PR-Gag (a la Renz) für eine, sich unterrepräsentiert fühlende Clique handeln:
- 1.) das Macho- und Macher-Image der beiden handelnden BaVi-Hebammen wird aufpoliert („die tun was“)
2.) Ihre Schäfchen haben vor dem eisernen NaKi-Vereinsbesen wieder mehr Kugelschreiber- und Gottes-Furcht (Krauses Jugendtagsmotto: „Wenn Du mich liebst...“)
3.) Mögliche Prozesshansel dürften sich durch das öffentliche Urteil total befriedigt fühlen („dem wurde es gezeigt“)
4.) Für die NaK-Bremen ist dieses Urteil des "Showprozesses hinter verschlossenen Türen" in keiner Weise direkt kostenrelevant (Kollateralschäden werden durch die Kombinaktion von gesteigerter Gottesfurcht und noch mehr Opferboxen überkompensiert).
5.) Für den, zu Entbindung verurteilten Rentner ist das ergangene Urteil „Entbindung“ irrelevant, da gemäß Satzung § 8 Abs. 7 der NaK-Bremen mit seiner erfolgten Versetzung in den Ruhestand ohnehin schon bereits die Beendigung seiner Amtstätigkeit incl. des Verlustes „sämtlicher mit dem Kirchenamt verbundenen Rechte zur Folge“ einher gegangen war (und das ganz ohne jegliche „schwerwiegende Vorkommnisse“)
6.) Eine klassische Win-Win-Win-Win-Situation:- - Einem imaginären Denunzianten geht es – ob der inszenierten „Entbindung“ durch die beiden amtierenden Hebammen – wieder besser (reanimierte Opfertreue)
- Für die NaK-Bremen ist die "Entbindung" mit keinen direkten Unkosten verbunden
- Von sich selber zu behauten, einen Rentner entbunden zu haben, ist allein schon ein Witz an und für sich (zumal wenn damit für den Entbundenen kein wirtschaftlicher Nachteil verbunden ist)
- Die Missbilligung durch die Hebammen Schneider-Krause kann dem Entbundenen hinten an der schon längst abgelegten Ämterhose locker vorbeigehen (da satzungskonform total irrelevant)
- - Einem imaginären Denunzianten geht es – ob der inszenierten „Entbindung“ durch die beiden amtierenden Hebammen – wieder besser (reanimierte Opfertreue)
s.