
LG Adler
tergram hat geschrieben:Ihr könnt noch so viele Beispiele anführen - Cemper berührt das nicht. Seinen Erkenntnisstand und seine Bewertung der betroffenen Menschen hat er hier ja hinreichend mitgeteilt. Schade finde ich, dass er auf die interessanten Ansätze im Beitrag von "centaurea" nicht eingegangen ist.
Daran wird wohl nichts mehr zu ändern sein. Ich fürchte, es ist bei ihm eine gewisse Beratungsresistenz eingetreten. An diesem Punkt kann man die Diskussion beenden, da die Fortführung sinnlos ist.
Werter Cemper,Cemper hat geschrieben:@ Comment, Ihr Urteil, mein Beispiel sei absurd, ist ein wenig forsch (zurückhaltend gesagt). Der Satz auf dem Plakat ist ein von einem Kritiker in dieses Forum gestellter Satz. Ich habe ihn ohne Quellennachweis zitiert. Mithin reduziert sich das Problem auf die Frage, ob jemand einen knackigen Satz, den er hier einstellt, auch so verwenden würde, wie ich es im Beispiel gesagt habe - und auf die Frage, ob das unter den Schutz der Religionsfreiheit fällt.
Nobody,Nobody0123 hat geschrieben:....
Selbstverständlich haben sich viele an den Verboten gehalten. Aber dies traf auf die Frage der Berufswahl offensichtlich nicht zu. Bei den Verboten Kinos zu besuchen usw. natürlich. Aber diese Verbote sind auch wesentlich weniger einschneidend wie ein Berufsverbot. Meine Großmutter durfte früher auch nicht ins Kino gehen, das hat sie aber nie gestört. Wobei ich durchaus nachvollziehen kann, dass man auch unter diesen Verboten leiden kann....