Wieso, Gewerkschaftsmitglieder werden in einem Betrieb doch auch nicht ausgeschlossen oder gekündigt, sie vertreten doch nur ihre Rechte, bzw. unterstützen die Gewerkschaftsvertreter - das wäre in etwa vergleichbar.Maximin hat geschrieben:...Mal abgesehen von damit zwangsläufig verbundenen inneren Problemen, um nicht zu sagen Gewissenskonflikten, ist es aber auch absehbar, dass die NAK solche Mitglieder sehr schnell vor eine klare Wahl stellen wird. Etwa dieser Art: „Entweder ihr gehört zu uns oder zu dem BF-NAK. Beides schließt einander aus.“
BF-NAK.com - Gründungsversammlung
-
evah pirazzi
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
-
Tatyana
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
"„Die Initiative zur Gründung einer Basisorganisation der NAK nennt sich Verein für Basis und Freunde der NAK - kurz: BF-NAK.com. Primäres Ziel ist es zunächst einen eingetragenen Verein zu gründen. Dieser soll dann als Vertretung der NAK-Basis gegenüber der Kirchenleitung auftreten, dringend notwendige Reformen anstoßen und diese aus Sicht der Basis gestalten"."centaurea hat geschrieben:Lieber Maximin,Maximin hat geschrieben:Ein Verein, der nicht in das Vereinsregister eingetragen wurde, der ist kein Verein im Sinne des BGB. Das hat u. a. zur Folge, dass er keine Rechtsfähigkeit hat und deshalb auch keine Mitgliedsbeiträge erheben kann.
überlass das mal den Anwälten...![]()
Die Entwicklung hier in der Diskussion liest sich für mich wie "die Werbung verspricht etwas, das sie nicht zu halten gedenkt". Oder könnte irgend jemand einem juristischen Laien wie mir kurz erläutern, warum der Verein-entgegengesetzt des Werbetextes auf der Internetseite- jetzt KEIN Eingetragener Verein werden wird?
-
Comment
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Vielleicht deshalb, weil die EIntragung in das Vereinsregister Kosten verursacht, die man sparen möchte?
Ansonsten ist zu sagen, dass der nicht eingetragene Verein rechtlich eine BGB-Gesellschaft darstellt, welche nach einem Grundsatzurteil des BGH in 2001 rechtsfähig und parteifähig ist.
Ansonsten ist zu sagen, dass der nicht eingetragene Verein rechtlich eine BGB-Gesellschaft darstellt, welche nach einem Grundsatzurteil des BGH in 2001 rechtsfähig und parteifähig ist.
-
Tatyana
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Klingt für mich nach Mogelpackung, wenn mit einem Eingetragenen Verein geworben, dieser dann aber nicht eingetragen wird.
-
Comment
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Mag so klingen. Doch real hat das mit Mogeln nichts zu tun. Die eine wie die andere Möglichkeit ist legal.
-
Thomas
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Primäres Ziel ist es zunächst einen eingetragenen Verein zu gründen.Tatyana hat geschrieben:Klingt für mich nach Mogelpackung, wenn mit einem Eingetragenen Verein geworben, dieser dann aber nicht eingetragen wird.
Wer lesen kann ist vom Vorteil. Dort steht primäres Ziel, jedoch nicht unbedingt. Wie Andreas schon geschrieben hat, braucht jeder Verein ein Konto, das ist zwingend vorgeschrieben. Ob dort nun Geld eingeht oder nicht, das ist vollkommen uninteressant. Für ein derartiges Konto wird eine Gesellschaftsformation verlangt, die man Verein oder GbR oder Bürgerinitiative nennen kann.
Warum zerbrechen sich so viele den Kopf, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich kann hier nur mit dem Kopf schütteln.
-
Thomas
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Lieber RA Randnotiz (so schreibt Maximin)Randnotiz hat geschrieben:„Die Initiative zur Gründung einer Basisorganisation der NAK nennt sich Verein für Basis und Freunde der NAK - kurz: BF-NAK.com. Primäres Ziel ist es zunächst einen eingetragenen Verein zu gründen. Dieser soll dann als Vertretung der NAK-Basis gegenüber der Kirchenleitung auftreten, dringend notwendige Reformen anstoßen und diese aus Sicht der Basis gestalten".
... spricht auch dafür, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Gründung eines e. V. nicht erfüllt werden können (z. B. keine sieben Gründungsmitglieder)...
Tatbestandsvoraussetzungen wirder hier nicht erörtert, Sie kennen unseren Vorsatz. Hier wird nichts veröffentlicht, was den Verein oder was auch immer anbetrifft. Kommen Sie in den Mitgliederbereich (mit einer aktuellen Mailadresse (keine Witzadresse bitte) und Sie erhalten alle Informationen. Allerdings hat das Ganze dann einen kleine Haken. Das allen dort zur Kenntnis Kommende darf nicht öffentlich diskutiert werden sondern nur im Mitgliederbereich. Wir arbeiten zur Zeit an einem geschlossenen Forum für bf-nak.
-
Thomas
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Lieber RA Randnotiz (so schreibt Maximin: P.S.: Gruß an den RA Randnotiz)Randnotiz hat geschrieben:„Die Initiative zur Gründung einer Basisorganisation der NAK nennt sich Verein für Basis und Freunde der NAK - kurz: BF-NAK.com. Primäres Ziel ist es zunächst einen eingetragenen Verein zu gründen. Dieser soll dann als Vertretung der NAK-Basis gegenüber der Kirchenleitung auftreten, dringend notwendige Reformen anstoßen und diese aus Sicht der Basis gestalten".
... spricht auch dafür, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Gründung eines e. V. nicht erfüllt werden können (z. B. keine sieben Gründungsmitglieder)...
Tatbestandsvoraussetzungen werden hier nicht erörtert, Sie kennen unseren Vorsatz. Hier wird nichts veröffentlicht, was den Verein oder was auch immer anbetrifft. Kommen Sie in den Mitgliederbereich (mit einer aktuellen Mailadresse (keine Witzadresse bitte) und Sie erhalten alle Informationen. Allerdings hat das Ganze dann einen kleine Haken. Das allen dort zur Kenntnis Kommende darf nicht öffentlich diskutiert werden sondern nur im Mitgliederbereich. Wir arbeiten zur Zeit an einem geschlossenen Forum für bf-nak.
-
Tatyana
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
Ich auch.Thomas hat geschrieben:Primäres Ziel ist es zunächst einen eingetragenen Verein zu gründen.Tatyana hat geschrieben:Klingt für mich nach Mogelpackung, wenn mit einem Eingetragenen Verein geworben, dieser dann aber nicht eingetragen wird.
Wer lesen kann ist vom Vorteil. Dort steht primäres Ziel, jedoch nicht unbedingt. Wie Andreas schon geschrieben hat, braucht jeder Verein ein Konto, das ist zwingend vorgeschrieben. Ob dort nun Geld eingeht oder nicht, das ist vollkommen uninteressant. Für ein derartiges Konto wird eine Gesellschaftsformation verlangt, die man Verein oder GbR oder Bürgerinitiative nennen kann.
Warum zerbrechen sich so viele den Kopf, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich kann hier nur mit dem Kopf schütteln.
"Bedeutungen:
[1] in erster Linie,auf bevorzugte Weise" (Quelle: Wiktionary)
Wer lesen kann, weiß also, dass hauptsächlich und in erster Linie auf die Gründung eines Eingetragenen Vereines hingearbeitet und abgezielt wird. Wenn also schon das hauptsächliche Ziel verlassen wird, bevor es überhaupt richtig in Angriff genommen wurde, wie wird es dann erst eventuellen weiteren-untergeordneten- Zielen, die sich der Verein möglicherweise setzen mag, ergehen?
-
Maximin
Re: BF-NAK.com - Gründungsversammlung
meine anfängliche Skepsis zu Eurem Projekt hat sich für mich mittlerweile als berechtigt erwiesen. Wäre ich Andreas, dann würde ich mich allerdings allmählich nach einem „pfiffigen Promoter“ umsehen. Was das ist? Nähere Auskünfte gibt es u. a. hier:
http://mypromotionjob.de/promotion/11-d ... otion.html
Ach ja, da ist noch die Sache mit der Variante „BGB-Gesellschaft“. Was das nun wieder ist, darüber gibt es möglicherweise hier hinreichende Auskünfte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellscha ... utschland)
Bei aller meiner Skepsis wünsche ich den Initiatoren selbstverständlich trotzdem gutes Gelingen, starke Nerven und insbesondere ein „glückliches Händchen“ beim Mitgliedereinwerben. Und wenn es mal nicht so recht vorangehen will, dann könnte euch vielleicht der alte niederländischen Choral neuen Mut machen und ein stückweit weiterhelfen:
http://www.youtube.com/watch?v=jHX6U6R9 ... re=related
Friedliche Grüße über die Elbe vom alten Maximin
P.S.: Liebste Tatze, mit lautem Kriegsgeschrei verschreckt man Mäuse und andere erdbewohnende Kleintierchen. Selig sind die Sanftmütigen...!
Zuletzt geändert von Maximin am 14.01.2012, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.