mkoch hat geschrieben:@tergram Bekannt ist, dass bereits bei Ausgestaltung des Vertrages die NAK eine Klausel haben wollte, die ihr die Hoheit über die Entscheidung zur Veröffentlichung zugestanden hätte. Das wollte Dr. Leh nicht und wies auch drauf hin, dass dies unüblich sei. Die NAK zeigte sich damals einsichtig. Nun hat sie allerdings mit Hilfe einer Anwaltskanzlei doch eine Passage so interpretiert, dass sie - ihrer Meinung nach - ihr das Recht zugesteht, zu entscheiden ob oder ob nicht veröffentlicht wird. Dr. Leh verzichtet auf einen Rechtsstreit und zeigt sich frustiert gegenüber den befragten Zeitzeugen. Das sind kurz zusammengefasst die Fakten.
Zunächst danke für den Hinweis. Es ist sicherlich nicht nur für mich als Leser der Beiträge unschwer ersichtlich, mit welcher Energie sich pagan zu dem Thema echauffiert.
Wenn ich das vorstehende von M.Koch lese, denke ich mal, dass Frau Dr. Leh von der NAK möglicherweise absichtlich bereits bei der Vertragsgestaltung über den Tisch gezogen worden ist.
Sicherlich war der Passus, der nunmehr möglicherweise eine andere Interpretation zulässt, bereits vorher von der Anwaltskanzlei in den ursprünglichen Vertragstext geschickt eingebaut worden, so dass Frau Dr.Leh dieses zum einen nicht auffiel, zum weiteren sie sich sicherlich niemals gedacht hat, dass in dieser Weise mit ihr seitens ihres christlichen Vertragspartners einmal so verfahren werden würde.
Wir alle wissen, dass Anwälte den lieben und langen Tag viel und alles mögliche behaupten, was man juristisch darf und was man nicht darf.
Entscheidend ist viel mehr, wie ein Gericht einen Fall sieht und bewertet. Sogar nachinstanzliche Gerichte kommen oftmals zu völlig anderen Entscheidungen, wie das Gericht aus der Vorinstanz einen Fall be- und geurteilt hat.
Es wäre auch interessant zu wissen, ob Frau Dr. Leh den ursprünglichen Vertragstext noch aufbewahrt hat. Damit könnte sie dem Gericht plausibel erklären, dass sie auf eine spätere Veröffentlichung großen Wert gelegt hat und daher dieser Passus über die Hoheit der Entscheidung zur Veröffentlichung entfernt worden ist.
Im Übrigen sehe ich nirgends einen Hinweis seitens der NAK und auch in dem vorbenannten Beitrag von M. Koch , dass der Grund einer Nichtveröffentlichung wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten erfolgt, sondern dafür ganz andere Gründe vorliegen dürften, die man mit allem Mitteln unter der Decke halten möchte.
Wie Frau Dr. Leh über die NAK und deren leitende AT denkt und sie diesen Vorgang sicherlich in ihrem Bekanntenkreis nicht verschweigt, kann man sich lebhaft vorstellen.