Gläubiger hat geschrieben:
Was mich verwundert ist lediglich die Aussage eines engeren Mitarbeiters der Kl, der wiederum andeutete, dass es sich im Grunde darum handele, "dass der Skrupel vor einer Amtsniederlegung" deutlich höher sei, als vor einer "Ruhesetzung auf eigenen Wunsch nach 25 Amtsjahren".
Mich verwundert das nicht. Bei einer Amtsrückgabe muss man zunächst einmal den eigenen Kopf von der Vorstellung frei machen, dass man sich mit der Amtsrückgabe gegen Gott entscheidet. Hier können durchaus Gewissenskonflikte entstehen. Die NAK-Führung fördert sehr geschickt die Vorstellung, dass das Handeln eines Amtsträgers mit göttlichem Handeln gleichzusetzen ist. Erst beim Nachhaken wird diese Position relativiert. Bei einer Ruhesetzung in Ehren ist die "göttliche Ordnung" eher gewährleistet- so könnte die Vorstellung sein. Nicht ohne Grund spricht Shalom von den Letztentscheidern im NAK-Amt

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