#334
Beitrag
von Brombär » 08.10.2014, 02:03
Vogelfrei schrieb:
In der Tat, das Treffen in der Verwaltung hat stattgefunden. Nicht Klagen oder finanzielle Verluste standen im Mittelpunkt des Gesprächs, sondern Glauben, Hoffnung und Liebe ohne Ämterkörper, also ohne Leibeigenen und Hörigen; ohne störende Bedingungen im Vaterhaus, ohne tötende Buchstaben, ohne Verwirrung über Seelsorge; ohne alle solche beunruhigenden Kontraindikationen. Ich erwähnte Apostelgeschichte 6, 1-7 denn in dieser Passage wird uns berichtet von gesegneten Auswirkungen und Ergebnissen in der Gemeinde, einander gegenseitig wertschätzende Beziehungen zufolge.
Wahrscheinlich aber treffen der Bischof und ich uns erst wieder vor Gericht, also nicht an der Quelle...
Werter Vogelfrei,
vielleicht täusche ich mich ja, aber ich habe das Gefühl, Sie müssen sich irgendwie bedeckt halten.
Wer kann sich denn in einer NAK-Verwaltung ohne Amtskörper treffen? Dort wimmelt es doch nur so von solchen. Oder hieß das Thema "Über Glaube, Hoffnung und Liebe ohne Amtskörper?"
Sind solche Gespräche im Gebäude einer NAK-Verwaltung offiziell zulässig?
Dass Sie sich mit dem Bischof vor Gericht treffen besagt doch, dass Sie persönlich in diesem Verfahren involviert sind. Oder täusche ich mich da?
Selbstverständlich – werter Vogelfrei – müssen Sie meine Fragen nicht unbedingt beantworten, aber verwirrt bin ich schon.
Bb.