NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?

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lucy

NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?

#1 Beitrag von lucy » 23.08.2013, 16:26

schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:

Artikel 5
Finanzen
5.1 Unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 7.7.6) wer-
den der NAKI von den einzelnen Bezirksapostelbereichen bzw. Gebietskir-
chen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
5.2 NAKI verzichtet auf einen Mitgliederbeitrag.




Werte StatutenkonsumentInnen, Grüezi mit´anand :wink:


VereinsMitGliedSein !

Es gibt einen Verein,
da darf nicht jeder rein.

Ist mann dann doch erwaehlt,
werden Euronen gezaehlt.

Doch selbst!?, von Montag bis Sonntag
kein einziger Beitrag, auch nicht, an Karfreitag!

( aus dem Zyklus: "Wunderliches aus NAKI-Land" )


lucy

lucy

Re: NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?

#2 Beitrag von lucy » 30.08.2013, 12:32

schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:


Artikel 7
Der Stammapostel
Er ist insbesondere zu ständig für:

...

7.7.9 Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten unter den MitGliedern von NAKI .

...


Werte StatutenkonsumentInnen, Grüezi mit´anand :wink:

Und wer schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen den MitGliedern von NAKI und dem OberMItGlied von NAKI :?:
Ist dafuer Gott zustaendig oder uebernehmen das etwa die stummgeschalteten "Sepers"-Mikrofone? :mrgreen:

Liebe NAKI-Bruderschaft jetzt dazu ein gemeinsam-einsames Lied, gerne auch gerappt als Vorbereitung fuer den IKT 2014 in Muenchen.


MeinungsSchlichtung

Ich bin meiner Meinung,
du bist deiner Meinung

er ist seiner Meinung,
sie (die NAKI) ist ihrer Meinung

mit NAKI-Meinungsverschiedenheiten,
laesst sich die Braut nicht zubereiten

wozu braucht es SchlichtungsStap
wenn ich die Vergebung hab'

dap, dap, dap, ap, ap, ap,
stap di diddel di dap, up-up-up ...




schlicht und einfach :mrgreen:
lucy

lucy

Re: NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?

#3 Beitrag von lucy » 01.11.2013, 17:34

schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:

Artikel 4
MitGliedschaft

...
4.10 Die Mitgliedschaft des Stammapostels in der NAKI endet mit dem Tod, mit
der Ordination eines Nachfolgers, mit der gegenüber der Bezirksapostelver-
sammlung erklärten Amtsniederlegung, mit der definitiven Dienstunfähigkeit
oder mit seiner Abwahl.
4.11 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen die von der NAKI erteilten
Zeichnungsrechte und Vollmachten.

...

Werte StatutenkonsumentInnen, Grüezi mit´anand :wink:

irgendwie beruhigend, dass die erteilten Zeichnungsrechte und Vollmachten in der jenseitigen NichtMehrMitgliedschaft dann erloschen sein werden koennen.
Kann hier aemterkrippal nichts mehr gemacht werden, endgueltig? Auch keine Zeichen, Gesichte oder schoene Hinweise, gar nichts?
Ist die NAKI nur etwas fuer irdisch-Seiende VereinsMitGlieder?
Hat wenigstens "Gott" in seiner von den NAKI-Vereins-aPosteln zugebilligten Souveraenitaet ( Vollmacht ) noch uneingeschraenktes Zeichnungsrecht :mrgreen: ?

Wir wissen es ( schon ) nicht.



ZeichnungsVollmachtsEnde

In "Gottes" VollmachtsHaende
leg' ich das ZeichnungsEnde

es ist vollbracht
auch ohne Macht

es ist erloschen
der Wert vom NAKI-Groschen

irdische NAKI-MitGliedschaft
vom leiblichen Tod hinweggerafft

( aus dem Zyklus: "Wunderliches aus NAKI-Land" )


lucy

fridolin
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Registriert: 05.02.2011, 20:10

Re: NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?

#4 Beitrag von fridolin » 01.11.2013, 18:29

schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:

Artikel 5
Finanzen
5.1 Unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 7.7.6) wer-
den der NAKI von den einzelnen Bezirksapostelbereichen bzw. Gebietskir-
chen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
5.2 NAKI verzichtet auf einen Mitgliederbeitrag.
Das scheint es zu geben. Einen Verein bei dem die Mitglieder keinen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen.
Die Gebietskirchen halten den Verein mit Millionen aus Opfergeldern finanziell am Leben. Oh wie wunderbar. So wie im Paradies nur geniessen dürfen.:D

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