Rentenspekulationen hin oder her - Leute, so etwas gab es auch schon viel früher
Bereits schon 1936 gab es "Dienstverträge" zwischen dem Verein "Vereinigte Neuapostolische Gemeinden Süd- und Mitteldeutschland, vertreten durch seinen Vorstand Buchner (Giessen) und xxxxxx in yyyyy.
Die Höhe des Gehalts betrug 420,00 Reichsmark plus einem Kinderzuschlag von 10,00 RM.
Frage von mir: War das damals eigentlich ein Haufen Geld oder eher ein Hungerlohn
Zurück zum Thema:
Nun kommt es (erinnern wir uns, das war 1936): Das Ruhegehalt beträgt vom Tag der Anstellung bei der Neuapostolischen Gemeinde an bis zu fünfjähriger Dienstzeit 45 % des Gehalts. Und steigt von da ab mit jedem Dienstjahr um 3 % bis zur Höchstsumme von 75 % des Gehalts.
Nebenbei: Im Falle der Versetzung in den Ruhestand sind die Amtsräume sofort und die Dienstwohnung innerhalb drei Monaten zu räumen.
Nochmal gesagt, das mir vorliegende Dokument ist aus dem Jahr 1936. Da war der Verpflichtete in diesem Dienstvertrag bereits seit 1929 bei der Neuapostolischen Gemeinde gegen Gehalt fest eingestellt.
Und nun zu der Witwe des besagten "Bestellten" (heute würde man wohl Angestellter sagen):
Hinterlässt ein ordnungsgemäß Bestellter eine Witwe.....so erhält die Hinterbliebene für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (das Gnadenvierteljahr) noch die volle Besoldung des Verstorbenen.
Und danach: Auch das war geregelt. Das Witwen- und Waisengeld besteht in 50 % des Ruhegehalts, zu welchem der Verstorbene an seinem Todestag berechtigt war. Dazu kommen Zuschläge für Kinder.
Tja, schon damals sorgte die NAK gut für ihre Oberen und deren Witwen. Warum sollte es heute also nicht genauso sein?
Sehr nachdenkliche Grüße aus dem Süden,
Heinrich
Und ja: Der in dem mir vorliegenden Dokument war ein der Neuapostolischen Gemeinde zugehöriger "Religionsdiener" im Amt eines Bezirksältesten.