Made in austria

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glasperle

Made in austria

#1 Beitrag von glasperle » 03.02.2017, 07:51

Absicherung behinderter und Pflegender

sofort (denn wie lange sollte ich warten müssen, bis so ein Antrag alle Instanzen durchlaufen hat - bis zum Begräbnis des inzwischen Verstorbenen?)
mit finanzieller Mindestabsicherung (Es kann nicht sein, daß hier eine Familie, eine Lebenspartnerschaft, die ohnehin in emotionaler Krise steht, auch noch finanziell in schwere Krisen kommen soll. Der Belastungsfaktor würde psychisch schwere Auswirkungen vor allem auf den behinderten Menschen haben. Außerdem wird durch die private Zuhause-Betreuung enorm viel an Kosten gespart - ein Teil davon muß den Betroffenen zur Verfügung stehen!)
mit der Möglichkeit der Teilzeit-Fächerung (Es muß möglich sein, daß sich zwei bis drei Menschen die Betreuung aufteilen. Das würde für die Arbeitsstelle keinen Vollausfall bedeuten, der Belastungsfaktor könnte erträglich gehalten werden, auch der behinderte Mensch behält mehr Beziehungen aufrecht und wird nicht zur Belastung für eine einzige Pflegeperson.)
der Verwandtschaftsgrad darf nicht fixiert sein (Zum einen kann und darf kein behinderter Mensch gezwungen sein, von einem Familienmitglied gepflegt werden zu müssen, nur weil die Verwandtschaft besteht. Unverheiratete LebenspartnerInnen, langjährige beste FreundInnen müssen die Möglichkeit auch haben, d.h. die "Wahlfamilie" des kranken Menschen muß dieses Recht auch bekommen können!)
Finanzielle Hilfe zur Betreuung daheim ist nicht "gnädig" zu gewähren, sie ist zu gewährleisten! Sie ist eindeutig eine Bringschuld der Gesellschaft an sich selbst und politisch nicht weiter vorzuenthalten!
Die Zeit darf nicht begrenzt werden. Denn was ist, wenn der sterbende Mensch nach der 6-monatigen Frist immer noch lebt? (Soll er dann euthanasiert werden: Grund = es mußten alle wieder an die Arbeit, niemand konnte mehr pflegen....)

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