Du hättest wohl lieber Didi Hallervorden gehabt?
Aber geschieden ist er auch. Scheint ein Merkmal Hannoveraner Persönlichkeiten zu sein. Allerdings kommt Wölfchen aus Osnabrück und ist Rechtsanwalt.
Wie er als Katholik sich scheiden lassen konnte, ist mir aber ein Rätsel.
In neuer Ehe jetzt Konfessions-Verschieden oder wie man das nennt.
Rücktritt von Bundespräsident Köhler
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Re: Rücktritt von Bundespräsident Köhler
Das sind die Weisen,
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die bei dem Irrtum verharren,
Das sind die Narren.
Friedrich Rückert
Re: Rücktritt von Bundespräsident Köhler
ohhh ja! den habe ich völlig verdrängt! das ist auch so ne obernase ... mann mann mann, was es von hannover aus alles reinschwemmt in die republik. jetzt auch noch der grinsheinrich bundespräsident? na egal. wie du ja bemerkeltest, braucht so ein amt nun wirklich keiner.tergram hat geschrieben: Ist nicht auch der regenschirmbewehrte, blasenschwache Prinz von und zu Monaco's-Caroline aus Hannover?
"ihr lieben neger" aber auch ...
hannes (bei dem jetzt auch endlich die sonne aufgegangen ist)
Re: Rücktritt von Bundespräsident Köhler
Erstens kann ein Katholik sich zivilrechtlich scheiden lassen. Wenn ihm der dringende Wunsch verweigert wuerde, haette er/sie sonst schon das Fegefeuer auf Erden. Die kirchlich geschlossene Ehe, d.h. mit dem Sakrament der kath. Kirche, ist aber (beinahe) unaufloeslich (Can 1141).Wie er als Katholik sich scheiden lassen konnte, ist mir aber ein Rätsel.
Zweitens gibt es auch bei der mit dem katholischen Ehesakrament geschlossenen Ehe Ausnahmen, von denen man zum Beispiel bei Blaubluetigen hoert. Unabhaengig von der Farbe des Bluts: Es muss auf jeden Fall ein nach CIC anerkannter Grund her, damit die Kirche eine bestehende Ehe entweder aufloest oder sie sogar annulliert, weil sie niemals kirchenrechtlich zustande gekommen ist. Heinrich VIII hat das bei seinen spaeteren Ehen etwas anders geloest. Er hat sich der Einfachheit halber, oder vielleicht um das procedere mit dem Heiligen Stuhl abzukuerzen, zum Oberhaupt der Landeskirche ernannt und sich vermutlich selbst um Erlaubnis gebeten.
Man nennt es eine hetero-konfessionelle Ehe, im Gegensatz zur homo-konfessionellen Ehe.In neuer Ehe jetzt Konfessions-Verschieden oder wie man das nennt.
Sowohl eine hetero- als auch eine homo-konfessionelle zweite, dritte, .., n-te Ehe kann jederzeit standesamtlich geschlossen werden, sofern keiner der Partner zivilrechtlich verheiratet ist. Christliche Gemeinschaften und Kirchen im Nicht-Vollsinn (darunter auch die katholische Kirche) lassen hetero-konfessionelle Ehen i.d.R. ebenfalls zu.
Es gibt christliche Gemeinschaften und Kirchen im Nicht-Vollsinn, die eine kirchliche Trauung auch nach einer Scheidung ermoeglichen. Warum auch nicht? Selbst die eine Kirche im Vollsinn gestattet es.
Und letzlich wusste schon Schiller: "Die Axt im Haus erspart den Scheidungsanwalt." Irgendwo bei Wilhelm T., dem Schweizer Nationalhelden nachzulesen; damit waeren wir wieder zurueck bei Can. 1141.
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Ehe kirchlich trennen - das geht schon!
Ehepartner geht ins Kloster
Wenn ich recht sehe, segnet die Kirche die Trennung eines Ehepaares ab, wenn ein Ehegatte in ein Kloster eintreten will.
Diese kirchenrechtlich zugestandene Trennung erscheint mir völlig absurd.
Der Apostel Paulus jedenfalls mahnt Ehepaare in Korinth, sich nicht einander zu entziehen, und wenn, dann nur eine Zeitlang, also nicht auf Dauer.
Schon die bloße Trennung, nicht erst die Trennung samt anschließender Wiederheirat, beurteilt er als ein Fehlverhalten, das dem Gebot Jesu widerspricht (1 Kor 7).
Das Gebot Jesu: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, ist also nicht erst durch Wiederverheiratung des sich trennenden Ehepartners verletzt, sondern bereits durch die Aufkündigung der konkreten Lebensgemeinschaft.
Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man über gescheiterten Beziehungen selbstgerecht den Stab brechen dürfte.
Aber es bleibt die Frage, mit welchem Recht die Kirche die dauerhafte Trennung eines Ehepaares absegnet, sobald ein Ehegatte in ein Kloster eintritt.
Zählt die Bindung an ein Kloster mehr als das eheliche Band?
Wie soll eine dauerhaft aufgekündigte und faktisch nicht mehr sichtbare Lebensgemeinschaft weiterhin ein Zeichen (Sakrament) für die verlässliche Treue Christi zu seiner Braut, der Kirche, sein?
Es bleibt dabei: Die kirchliche Absegnung einer einvernehmlichen Trennung eines Ehepaares zugunsten des Klostereintritts eines Ehegatten ist eine höchst bedenkliche Praxis.
Sie verrät, dass es mit der vielbeschworenen Wertschätzung ehelicher Gemeinschaft durch die Kirche nicht allzu weit her ist.
Man mag einwenden, dass nach Lk 18,29 Jesus selbst jedem reichlich Güter verheißt, der um des Gottesreiches willen seine Frau verlässt.
Ja nun, ist etwa nur das Kloster eine Manifestation von Gottesherrschaft, die eheliche Lebens- und Liebesgemeinschaft dagegen nicht? Man muss fordern: Um der Gottesherrschaft willen - und sei es die im Kloster - verlass deinen Ehepartner nicht!
Ist denn die Ehe nicht eine unübertreffbare Darstellung der unverbrüchlichen Treue Gottes zu seinem erwählten Volk?
Die sakramentale Ehe ist nicht bloß Bild der treuen Bundesliebe Gottes, sondern reale Teilhabe daran . Ehe ist somit ein Aufleuchten von Gottesherrschaft in einem eminenten Sinn.
Welch Widersinn! Die Ehe wird faktisch gestoppt, sie wird für den Rest des Lebens gezielt nicht mehr sichtbar gemacht, obwohl die konkrete Sichtbarmachung der Bundestreue Gottes genau das ist, was der Begriff Sakramentalität der Ehe meint. Das Aufleuchten von Gottesherrschaft in der ehelichen Lebensgemeinschaft wird mit kirchlicher Billigung gestoppt. Anscheinend wird in der klösterlichen Lebensform (die kein Sakrament ist) ein größeres Aufleuchten der Gottesherrschaft gesehen als in der sakramentalen Ehe.
Mit einem sprachlichen Winkelzug scheint die Kirche eine solche faktische Scheidung zu legitimieren: Sie nennt diese faktische Scheidung von Ehepartnern, deren einer ins Kloster geht, einfach nicht "Scheidung", sondern "Trennung". Sich in die Tasche lügen?
Wenn ich recht sehe, segnet die Kirche die Trennung eines Ehepaares ab, wenn ein Ehegatte in ein Kloster eintreten will.
Diese kirchenrechtlich zugestandene Trennung erscheint mir völlig absurd.
Der Apostel Paulus jedenfalls mahnt Ehepaare in Korinth, sich nicht einander zu entziehen, und wenn, dann nur eine Zeitlang, also nicht auf Dauer.
Schon die bloße Trennung, nicht erst die Trennung samt anschließender Wiederheirat, beurteilt er als ein Fehlverhalten, das dem Gebot Jesu widerspricht (1 Kor 7).
Das Gebot Jesu: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, ist also nicht erst durch Wiederverheiratung des sich trennenden Ehepartners verletzt, sondern bereits durch die Aufkündigung der konkreten Lebensgemeinschaft.
Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man über gescheiterten Beziehungen selbstgerecht den Stab brechen dürfte.
Aber es bleibt die Frage, mit welchem Recht die Kirche die dauerhafte Trennung eines Ehepaares absegnet, sobald ein Ehegatte in ein Kloster eintritt.
Zählt die Bindung an ein Kloster mehr als das eheliche Band?
Wie soll eine dauerhaft aufgekündigte und faktisch nicht mehr sichtbare Lebensgemeinschaft weiterhin ein Zeichen (Sakrament) für die verlässliche Treue Christi zu seiner Braut, der Kirche, sein?
Es bleibt dabei: Die kirchliche Absegnung einer einvernehmlichen Trennung eines Ehepaares zugunsten des Klostereintritts eines Ehegatten ist eine höchst bedenkliche Praxis.
Sie verrät, dass es mit der vielbeschworenen Wertschätzung ehelicher Gemeinschaft durch die Kirche nicht allzu weit her ist.
Man mag einwenden, dass nach Lk 18,29 Jesus selbst jedem reichlich Güter verheißt, der um des Gottesreiches willen seine Frau verlässt.
Ja nun, ist etwa nur das Kloster eine Manifestation von Gottesherrschaft, die eheliche Lebens- und Liebesgemeinschaft dagegen nicht? Man muss fordern: Um der Gottesherrschaft willen - und sei es die im Kloster - verlass deinen Ehepartner nicht!
Ist denn die Ehe nicht eine unübertreffbare Darstellung der unverbrüchlichen Treue Gottes zu seinem erwählten Volk?
Die sakramentale Ehe ist nicht bloß Bild der treuen Bundesliebe Gottes, sondern reale Teilhabe daran . Ehe ist somit ein Aufleuchten von Gottesherrschaft in einem eminenten Sinn.
Welch Widersinn! Die Ehe wird faktisch gestoppt, sie wird für den Rest des Lebens gezielt nicht mehr sichtbar gemacht, obwohl die konkrete Sichtbarmachung der Bundestreue Gottes genau das ist, was der Begriff Sakramentalität der Ehe meint. Das Aufleuchten von Gottesherrschaft in der ehelichen Lebensgemeinschaft wird mit kirchlicher Billigung gestoppt. Anscheinend wird in der klösterlichen Lebensform (die kein Sakrament ist) ein größeres Aufleuchten der Gottesherrschaft gesehen als in der sakramentalen Ehe.
Mit einem sprachlichen Winkelzug scheint die Kirche eine solche faktische Scheidung zu legitimieren: Sie nennt diese faktische Scheidung von Ehepartnern, deren einer ins Kloster geht, einfach nicht "Scheidung", sondern "Trennung". Sich in die Tasche lügen?
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Re: Rücktritt von Bundespräsident Köhler
ich denke mir einfach: aus Kath. Sicht ist z.B. die Nonne im Kloster ja Braut des Herrn bzw. umgekehrt der Herr ist ihr wahrer Bräutigam. Aus dieser Sichtweise ist es ja für die geschiedene Ehefrau ein "Aufstieg" den die Kirche ja in diesem speziellen Fall ja nur gut heißen kann.
Ansonsten hält ja gerade die röm. kath. Kirche daran fest, dass es ein geschiedenes Kirchenmitglied im Normalfall nicht erneut traut (es gibt ein paar "Hintertürchen") ... lediglich der Segen zu einer 2. /neuen Ehe darf erteilt werden.
Ansonsten hält ja gerade die röm. kath. Kirche daran fest, dass es ein geschiedenes Kirchenmitglied im Normalfall nicht erneut traut (es gibt ein paar "Hintertürchen") ... lediglich der Segen zu einer 2. /neuen Ehe darf erteilt werden.
lieber "daneben" als gar kein Bogenschießen