NAK NRW: Kindesmissbrauch durch Ex-Laienpriester in Aachen vs. Beichtgeheimnis

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Andreas Ponto
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NAK NRW: Kindesmissbrauch durch Ex-Laienpriester in Aachen vs. Beichtgeheimnis

#1 Beitrag von Andreas Ponto » 20.06.2019, 18:55

Hallo zusammen,

hier ein kleiner Hinweis zur Diskussion um die beiden Themenkomplexe NAK Aachen: Ex-Priester wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Und die Rolle der NAK? und NAK und ihre rechtsstaatlichen Pflichten: Gilt das Beichtgeheimnis auch bei Mord oder muss die NAK da Anzeige erstatten?.

Im konkreten Fall wissen wir nicht, ob die Mutter den Fall gegenüber der Kirche zur Anzeige gebracht hat und/oder ob sie gleichzeitig die Kirche unter das Beichtgeheimnis verpflichtet hat.
Öffentlich geworden ist, dass 2003 die NAK Kenntnis bekommen hat und erst 2005 nach Intervention der Mutter den Priester "krankheitsbedingt" ...
Und weiter ist bekannt, dass sich die Vorsitzende Richterin Böhme kritisch gegenüber Eltern, Verwandtschaft und Kirche geäußert hat.
Das lässt Raum für Spekulationen, ist aber nicht geeignet das Beichtgeheimnis vor dem Hintergrund des konkreten Falls zu diskutieren.

Jeder Rechtsfall liegt anders und nach 16 Jahren ist selbst für alle Beteiligten die Wahrheit eine andere als damals.
Aus meiner Sicht hat die Mutter, wenn auch spät, instinktiv das einzig Richtige für sich selbst und ihre Kinder getan, indem sie sich jenseits der Kirche und des Beichtgeheimnisses anvertraut hat.

Daher habe ich die Diskussion um das Beichtgeheimnis abgekoppelt. Aus den paar Links, die ich dort zusammengetragen habe, wird deutlich, dass unter dem Eindruck der weltweiten Kindesmissbrauchsfälle (derzeit schwerpunktmäßig in der Katholischen Kirche vor dem Hintergrund des Zölibats) aktuell Einiges in Bewegung gekommen zu sein scheint.

Auf der anderen Seite ist das Beichtgeheimnis eines der ältesten Datenschutzgesetze überhaupt.

Hier sind also Experten gefragt und wir müssen vorsichtig sein mit vorschnellen Urteilen.
Daher sind beide Themenkomplexe von mir getrennt worden.

Andreas


Nachtrag:
Interessant ist in diesem Zusammenhang evtl. die Argumentationsweise des Sprechers der NAK, Frank Schuldt.
Er bemüht in der Stellungnahme der NAK nicht das Beichtgeheimnis, was vielleicht zu erwarten wäre, sondern argumentiert mit dem Vorrang des Opferschutzes:
... Allerdings ist es vorrangige Aufgabe der Kirche (neben der Verhinderung einer Wiederholung), den Opferschutz zu gewährleisten. ...

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