Verkündigungstätigkeit und Datenschutz

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Bezirks-Elster
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Verkündigungstätigkeit und Datenschutz

#1 Beitrag von Bezirks-Elster » 11.07.2018, 09:05

Die Zeugen Jehovas müssen sich bei ihren Haustürbesuchen an geltende Datenschutzbestimmungen halten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Der Pressemitteilung zufolge kann sich die Religionsgemeinschaft nicht auf die Ausnahmen im Datenschutzrecht berufen, die beispielsweise für ausschließlich private und familiäre Tätigkeiten gelten. Ebenfalls spiele es keine Rolle, dass die Daten nicht digitalisiert vorlägen. Die Richter schlossen sich damit im Wesentlichen dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts Paolo Mengozzi an (Aktenzeichen C-25/17).

In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um einen Fall in Finnland. Die dortigen Zeugen Jehovas machen sich bei ihren Besuchen Notizen zu Name, Anschrift und Datum des Besuchs, aber auch zu Inhalten der Gespräche, insbesondere über religiöse Überzeugungen und Familienverhältnisse. Die finnische Datenschutzkommission Tietosuojalautakunta war der Meinung, dass dies europäischem Datenschutzrecht unterliege. Der finnische Oberste Verwaltungsgerichtshof hatte dem EuGH dazu einige Fragen in einem Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.

Wann sind Notizzettel eine Datei?
Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der Datenschützer. Der Datenschutz sei auch dann bei einer manuellen Verarbeitung anwendbar, wenn die Daten nicht in spezifischen Kartotheken oder anderen Ordnungssystemen gesammelt würden. Der Begriff "Datei" umfasse in diesem Fall jede Sammlung personenbezogener Daten, "sofern diese Daten nach bestimmten Kriterien so strukturiert sind, dass sie in der Praxis zur späteren Verwendung leicht wiederauffindbar sind."

Schwierig war in diesem Fall zudem die Frage zu beantworten, wer als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzes gilt. Denn die Daten werden nicht zentral vorgehalten und aufbereitet. Der EuGH entschied nun, dass dennoch eine gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure vorliege. Diese setze nicht voraus, dass jeder der Akteure überhaupt Zugang zu den personenbezogenen Daten habe.

Kein Datenzugriff erforderlich
Für die Verantwortlichkeit der Religionsgemeinschaft sei es nicht erforderlich, "dass die Gemeinschaft Zugriff auf die Daten hat oder ihren Mitgliedern nachweislich schriftliche Anleitungen oder Anweisungen zu dieser Datenverarbeitung gegeben hat". Er reicht dem EuGH zufolge schon aus, dass die Gemeinschaft die Haustürbesuche organisiert und zu diesen ermuntert.

Die Gemeinschaft machte dem Gutachten zufolge geltend, "bei der Verkündigungstätigkeit, in deren Rahmen ein Mitglied gegebenenfalls Notizen anfertige, handle es sich um individuelle Religionsausübung". Diese Notizen seien rein persönlicher Natur. Ihre Anfertigung und die eventuell darauf folgende Verarbeitung der Daten erfolgten unabhängig von der Existenz der Gemeinschaft. Die Aufzeichnungen der Mitglieder würden nicht an die Gemeinschaft weitergeleitet und diese habe keinen Zugriff darauf.
https://www.golem.de/news/datenschutz-b ... 35394.html

Interessant, interessant.
Kann nur auf meine NAK-Historie zurückblicken: da wurde es eher ad-hoc entschieden, wo wir Dienstag abends hingingen. Keiner hat was aufgeschrieben. Der erste Dienstag im Monat war der Tag, an dem unsere Gäste irgendwann gelernt haben, ab 19 Uhr das Licht in der Wohnung zu löschen und ihren Hunden die Schnauze zuzuhalten .... ha, ha.... :lol:

Aber so was gibt es ja heutzutage nicht mehr....
Johanning: ....... Wir missionieren nicht, sondern wir wollen für Jesus Christus begeistern.
viewtopic.php?f=19&t=4071&p=73059&hilit ... ren#p73059
"Liebe Geschwister, `im Natürlichen` gibt es den Bewehrungsstahl ....."
Co-Predigt zum Thema "Bewährung" in einer deutschen Landeshauptstadt im Jahr 2015

fridolin
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Registriert: 05.02.2011, 20:10

Re: Verkündigungstätigkeit und Datenschutz

#2 Beitrag von fridolin » 11.07.2018, 10:24

Interessant, interessant.
Kann nur auf meine NAK-Historie zurückblicken: da wurde es eher ad-hoc entschieden, wo wir Dienstag abends hingingen. Keiner hat was aufgeschrieben. Der erste Dienstag im Monat war der Tag, an dem unsere Gäste irgendwann gelernt haben, ab 19 Uhr das Licht in der Wohnung zu löschen und ihren Hunden die Schnauze zuzuhalten .... ha, ha.... :lol:

Aber so was gibt es ja heutzutage nicht mehr....
Das muss wohl unterschiedlich von Bezirk zu Bezirk gehandhabt worden sein. Wir
haben uns sehr wohl einige Notizen gemacht. :D
Unser Vorsteher hat Dienstagsabend im Ämterzimmer entschieden bevor es los ging, wer wo hin zu gehen hatte. Das waren keine ad-hoc Entscheidungen von ihm :D

shalom

Re: Verkündigungstätigkeit und Datenschutz

#3 Beitrag von shalom » 11.09.2018, 12:06

Frankfurter Rundschau, 11 September 2018 74. Jahrgang Nr. 211
Magazin Seite 20 – 21
Andreas Sieler interviewt OLIVER Wolschke

„Die Zeugen Jehovas werden langsam aussterben“

"Das Internet hat dieser Organisation eigentlich das Genick gebrochen“.
...ein interessanter zweiseitiger Artikel...

Schnoogele
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Registriert: 07.04.2017, 16:58

Re: Verkündigungstätigkeit und Datenschutz

#4 Beitrag von Schnoogele » 13.09.2018, 17:54

wir haben auch Listen angefertigt für den Vorsteher.
Da wurde dder Namen, die Strasse notiert und angekreuzt
interssiert / nicht interessiert/ Besuch

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