NAK: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltung

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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gläubiger

NAK: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltung

#1 Beitrag von gläubiger » 02.01.2017, 13:34

In Süddeutschland ist ein ehrenamtlicher Amtsträger ca. 16 Monate vor Erreichen der Altersgrenze und kurz vor Weihnachten 2016 schriftlich außer Amtes gesetzt worden. Er hatte zeitgleich zu einem Übertragungs-Ämtergottesdienst auf Einladung der Verantwortlichen an einer ökumenischen Veranstaltung teilgenommen bzw. dort gesprochen. Der AT war mit seiner Familie ein in der Gemeinde sehr aktiver Mensch und hat sich u.a. im Rahmen ökumenischer Aktivtäten z.B. für Flüchtlinge eingesetzt.

Einen jahrzehntelang tätigen, verdienten AT dann so kurz vor der offiziellen Ruhesetzung eiskalt schriftlich abzuservieren ist unfassbar und zeigt wieder nur eines: Es geht gar nicht um echte Ökumene und schon gar nicht um Wertschätzung für den ehrenamtlich tätigen Menschen. Linientreue und bedingungslose Nachfolge sind gefordert. Wer nicht spurt - fliegt! Die schnaufernden und kaltschmittlichen Gespräche ließen der ehr(l)ichen Kirchenleitung angeblich keine alternativen Handlungskonsequenzen als die Amtsenthebung.

Selbst wenn es zu diesem Fall eine Vorgeschichte und auch mehr oder weniger geräuschvolle gegenseitige Begleiterscheinungen geben sollte: Dass heutzutage das absichtliche Versäumen eines Gottesdienstes - wohlgemerkt aus einem ökumenischen Anlass heraus - eine derartige Reaktion seitens der KL nach sich zieht macht einfach sprachlos.
Zuletzt geändert von Andreas Ponto am 14.04.2019, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel um "NAK" ergänzt.

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Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#2 Beitrag von Andreas Ponto » 02.01.2017, 13:58

Die NAK sorgt doch immer wieder für Gesprächsstoff?!

Seit wann wird das Fernbleiben von einem Übertragungs-Gottesdienst mit Amtsenthebung geandet?

Aus meiner aktiven Zeit sind mir genug Amtsträger bekannt, die an solchen Gottesdiensten fehlten ohne dass irgend eine Sanktion gefolgt wäre?

Irgendwie schwer vorstellbar. Können Fakten geliefert werden?
Z.B. Enthebungsschreiben mit Begründung?

Vielen Dank!

LG
Centaurea

tergram

Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#3 Beitrag von tergram » 02.01.2017, 18:03

Centaurea,

es ging nicht um das Fernbleiben von einem GD sondern darum, dass der AT zeitgleich und ohne vorherige Rücksprache auf einer ökumenischen Veranstaltung gesprochen hatte.

Nach den Richtlinien für Amtsträger dürfen AT auf Veranstaltungen anderer Kirchen nicht als AT der NAK sprechen, ohne dies zuvor abgestimmt zu haben.

Als Funktionär von BMW spricht man auch nicht auf einer Veranstaltung von Mercedes, ohne dies zuvor mit seinen Vorgesetzten abgestimmt zu haben. Tut man es dennoch, hat man mit einem Rüffel, einer Abmahnung oder gar einer Kündigung zu rechnen. Es gilt das Loyalitätsgebot gegenüber dem Arbeitgeber - und unabhängig davon auch das unausgesprochene Gebot der Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness.

Diese Regelung war dem hier beschriebenen AT bekannt. Gegen bestehende und bekannte Richtlinien zu handeln und danach über die folgerichtigen Konsequenzen zu lamentieren, ist ....

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Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#4 Beitrag von Andreas Ponto » 02.01.2017, 18:17

tergram hat geschrieben:... ohne vorherige Rücksprache auf einer ökumenischen Veranstaltung ...[/b]

.... Veranstaltungen anderer Kirchen nicht als AT der NAK sprechen...

... Diese Regelung war dem hier beschriebenen AT bekannt. Gegen bestehende und bekannte Richtlinien zu handeln ....
Hallo tergram,

du scheinst mehr zu wissen?!

Ist eine ökumenische Veranstaltung eine Veranstaltung einer anderen Kirche?
Ich denk nicht.

Die NAK ist seit kurzem Gastmitglied in der ACK! Terminüberschneidungen sind da vorprogrammiert!

In welcher Funktion wurde er eingeladen?
Hat er dort als AT der NAK gesprochen oder als Privatperson?

Hatte er von Seiten der NAK einen allgemeinen Auftrag als Kontaktperson zur ACK und insofern Grund dort teilzunehmen (auch ohne Abstimmung)?

Ich weiß es nicht und deswegen frage ich.

LG
Centaurea

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Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#5 Beitrag von Andreas Ponto » 02.01.2017, 18:33

Ein kleiner Nachschub:

Vielleicht bin ich inzwischen schon zu lange evangelisch und Protestant.

Wenn irgendwo in Deutschland ein Pfarrer an einem Sonntag keinen (Predigt-)Dienst hat, sondern frei,

dann sitzt er am Sonntagmorgen vielleicht mit seiner Frau während der Gottesdienstzeit gemütlich am Frühstückstisch,
oder er sitzt in der Kirchenbank und hört seinem Kollegen oder dem Prädikanten zu,
oder er geht mal irgendwo anders in der Gottesdienst,
oder er hat zufällig eine Einladung zu einer ökumenischen Veranstaltung, geht dort weil er mal frei hat, zusammen mit seiner Familie hin und wird dann spontan oder geplant gebeten, wenn er schon mal da ist, auch ein paar Grußworte an die Versammelten zu richten.

Wo ist das Problem?

Man möchte Ökumene oder man soll es ganz offen und ehrlich einfach lassen.

LG
Centaurea

gläubiger

Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#6 Beitrag von gläubiger » 02.01.2017, 18:58

@tergram:

Leider nicht richtig! Er hatte, und das war wahrscheinlich im Nachhinein eher der Fehler, Rücksprache gehalten. Da hier aber durch den Bi. keine klare Positionierung erkennbar war, wurde der Fall an den zuständigen und in letzter Konsequenz offensichtlich überforderten Ap. weitergegeben.
Der Pr. ging aufgrund der an ihn ausgesprochenen Einladung und des vorangegangenen Engagements in der Flüchtlingshilfe dann dorthin.
Der Vergleich mit BMW hinkt doch sehr und ich will den Arbeitsrichter sehen, der hier eine Kündigung geschweige denn eine Abmahnung rechtlich zulässt! Das geht selbst bei einem Arbeitsverhältnis nicht. Wieso das dann bei einem ehrenamtlich engagierten Menschen richtig sein soll ? [kopfschüttel]

Die Richtliniennsind mir hinlänglich bekannt. Als Grund für eine Amtsenthebung dürfte der vorliegende Fall alleine nicht ansatzweise ausreichen. Da lies bitte mal genauer nach, was für Gründe dazu vorhanden sein müssen.

@ centaurea: Das Schreiben bzgl. der Amtsenthebung nebst Gründen konnte von mir persönlich eingesehen werden. Siehe meine Signatur: Ich arbeite gerne mit Fakten!!! Allerdings habe ich die Unterlagen NICHT von der Seite des Angeklagten zugespielt bekommen.

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Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#7 Beitrag von Andreas Ponto » 02.01.2017, 19:02

gläubiger hat geschrieben:... Das Schreiben bzgl. der Amtsenthebung nebst Gründen konnte von mir persönlich eingesehen werden. ...
Sehr gut!

Eine Kopie wär nicht schlecht...

LG
Centaurea

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Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#8 Beitrag von Andreas Ponto » 02.01.2017, 19:13

gläubiger hat geschrieben:... an ihn ausgesprochenen Einladung und des vorangegangenen Engagements in der Flüchtlingshilfe ...
...
oder er hat zufällig eine Einladung zu einer ökumenischen Veranstaltung, geht dort weil er persönlich im Asylkreis sehr engagiert ist, zusammen mit seiner Familie hin und wird dann spontan oder geplant gebeten, wenn er schon mal da ist, auch ein paar Grußworte an die Versammelten zu richten.

gläubiger

Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#9 Beitrag von gläubiger » 02.01.2017, 20:56

Nachtrag zu @ tergram:
Ich denke, Sie sind dem offiziellen Informationsschreiben in diesem Bezirk/der Gemeinde aufgesessen. Das ist die offizielle, billige und verlogene Version!
Die Rückfrage hat definitiv stattgefunden. Wenn der AT dann trotzdem für sich entscheidet und entsprechend handelt hat dies schlimmstenfalls einen Anschiss als Konsequenz nach sich zu ziehen. Aber nur aus dem Grund, weil er offiziell dort für die NAK gesprochen hat. Ansonsten ist es seine freie Entscheidung wohin er geht!

Die sich anschließende Kommunikation - auch nach dem Fernbleiben des Bez.Ap. Übertragungsgottesdienstes - fand nach bewährten und bekannten Schemata statt. Man trug der Etikette Rechnung, wo doch alles sowieso schon entschieden war. Ohne jegliche Souveränität wurde mal wieder über und dann erst mit dem Betroffenen kommuniziert. Das passt genau ins NAK-Süd Schema! Inwieweit ein M.E. im Detail informiert war entzieht sich letzten Endes meiner Kenntnis. Dass er dann trotzdem die Enthebung entscheidet, ohne sich jemals persönlich mit dem Angeklagten unterhalten zu haben, zeigt, wie unantastbar sein Süd-Apostelat ist. So wird man Pfeifen in den eigenen Reihen nie erkennen. Will man vielleicht auch gar nicht. Meiner Meinung nach trotzdem: Schwach... menschlich sehr schwach und total unprofessionell.

Der Angeklagte hat sich mit seiner Familie übrigens aus der Schusslinie zurück gezogen und will sich an keiner weiteren Diskussion beteiligen. Das ist nachvollziehbar und aus diesem Grunde werde ich bis auf Weiteres keine Details zu den Begleitumständen und den nun geschaffenen bitteren Fakten für die Gemeinde posten. Zu den vorangegangenen Dingen ggfs. sehr wohl ;-))

Abschließend fragt man sich, wie nun das Ausscheiden des AT in den dortigen Ökumene-Gremien verkauft wird. Viel Spaß den Kommunikationsbeauftragten der NAK-Süd beim Lügenmärchen erfinden - einfacher und vor allem ehrlich wäre den Fehler zuzugeben. Das Eingestehen desselben würde hier der NAK Süd bzw. deren Repräsentanten vor Ort sehr gut zu Gesicht stehen. Ansonsten wäre es auch ehrlich zu sagen, dass man die Ökumene in aller Konsequenz gar nicht will!

Schmetterling40

Re: Amtsenthebung nach Besuch einer ökumenischen Veranstaltu

#10 Beitrag von Schmetterling40 » 02.01.2017, 21:29

centaurea hat geschrieben:Ein kleiner Nachschub:

Vielleicht bin ich inzwischen schon zu lange evangelisch und Protestant.

Wenn irgendwo in Deutschland ein Pfarrer an einem Sonntag keinen (Predigt-)Dienst hat, sondern frei,

dann sitzt er am Sonntagmorgen vielleicht mit seiner Frau während der Gottesdienstzeit gemütlich am Frühstückstisch,
oder er sitzt in der Kirchenbank und hört seinem Kollegen oder dem Prädikanten zu,
oder er geht mal irgendwo anders in der Gottesdienst,
oder er hat zufällig eine Einladung zu einer ökumenischen Veranstaltung, geht dort weil er mal frei hat, zusammen mit seiner Familie hin und wird dann spontan oder geplant gebeten, wenn er schon mal da ist, auch ein paar Grußworte an die Versammelten zu richten.

Wo ist das Problem?

Man möchte Ökumene oder man soll es ganz offen und ehrlich einfach lassen.

LG
Centaurea
Genau deshalb bin ich jetzt auch evangelisch - weil dort nicht nur gepredigt wird, sondern auch das Gepredigte gelebt wird.

Und ich muss mich nie rechtfertigen, egal wo ich gerade in GD gehe, zuhause bleibe usw.

Meiner Meinung nach gehört die NAK eh nicht in die Ökumene, weil sie es nie leben werden. Das hab ich an der Reaktion von Apostel und anderen Pinguinen gemerkt, als ich sagte, dass ich bete und auch mal andere Glaubensgemeinschaften anschaue.

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