Kindertaufe
-
- Beiträge: 2157
- Registriert: 24.11.2007, 15:56
- Wohnort: tief unten
Kindertaufe
Mich beschäftigt seit einiger Zeit der Taufgedanke und hier besonders die Kindertaufe.
Worauf gründet sie? Ich habe nichts im NT dazu gefunden.
Dazu gehört in der NAK natürlich auch die heilige Versieglung.
Das bedeutet, dass den Kindern ein Mal aufgedrückt wird, mit dem sie in ihrem Leben, ohne die freie Entscheidung gehabt zu haben, zurecht kommen müssen.
Das Bibelwort: Mk 10,14 Lasset die Kindlein zu mir kommen...
kann ja wohl nicht der Grund sein.
In einigen Freikirchen wird die Taufe im Erwachsenenalter vorgenommen. Das scheint mir vernünftiger, im wahrsten Sinne des Wortes.
Worauf gründet sie? Ich habe nichts im NT dazu gefunden.
Dazu gehört in der NAK natürlich auch die heilige Versieglung.
Das bedeutet, dass den Kindern ein Mal aufgedrückt wird, mit dem sie in ihrem Leben, ohne die freie Entscheidung gehabt zu haben, zurecht kommen müssen.
Das Bibelwort: Mk 10,14 Lasset die Kindlein zu mir kommen...
kann ja wohl nicht der Grund sein.
In einigen Freikirchen wird die Taufe im Erwachsenenalter vorgenommen. Das scheint mir vernünftiger, im wahrsten Sinne des Wortes.
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi
tosamasi
Es ist doch eigentlich in jeder Hinsicht so, daß Kinder erst mal nicht die Wahl haben. Sie können sich weder ihre Eltern aussuchen, noch ihren Namen, noch, wann und wo sie auf die Welt kommen,...und vieles werden sie, wenn sie erwachsen sind, anders machen und entscheiden als ihre Eltern es bis dahin für sie taten. Aber eine Grundlage zu schaffen, kann nicht verkehrt sein, ist wichtig und notwendig. So eben auch im Glauben. Was das Kind später daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen.
KINDERTAUFE...
Hallo Tosamasi,
ich halte die Kindertaufe dann für sinnvoll, wenn gläubige Eltern oder Alleinerziehende ihr Kind taufen lassen. Die Kindertaufe wird m. E. dann missbraucht, wenn sie als gesellschaftliches Familientheater aufgeführt wird und die die Taufe ausführende geistliche Person zum rituellen Zeremonienmeister verkommt. Dasselbe denke ich übrigens auch über Konfirmationen, Hochzeiten und Beerdigungen.
Vor 6 Jahren hospitierte ich längere Zeit in einer Baptistengemeinde. Der liebenswürdige Pastor war mir sehr zugetan. Nach einiger Zeit wollte er mich unbedingt taufen, damit ich endlich ein wahrhaftiger Christ werde. Ich lehnte dankend ab und sagte dem Mann, dass ich in meinem Leben schon so vieleTaufen erlebt habe, dass es keiner weiteren Taufe braucht. Welche Taufen ich denn meinte wollte er wissen. Ich habe ihm einige meiner Taufen aufgezählt: Ev. Wassertaufe, NAK-Wassertaufbestätigung, NAK-Geistestaufe sowie unendlich viele sehr persönliche Glaubenstaufen. Etwa während langer schwerer Krankheit, während Phasen heftiger Glaubensanfechtungen usw. Ob der Mann mich wirklich verstanden hat...?
Micha grüßt +++
ich halte die Kindertaufe dann für sinnvoll, wenn gläubige Eltern oder Alleinerziehende ihr Kind taufen lassen. Die Kindertaufe wird m. E. dann missbraucht, wenn sie als gesellschaftliches Familientheater aufgeführt wird und die die Taufe ausführende geistliche Person zum rituellen Zeremonienmeister verkommt. Dasselbe denke ich übrigens auch über Konfirmationen, Hochzeiten und Beerdigungen.
Vor 6 Jahren hospitierte ich längere Zeit in einer Baptistengemeinde. Der liebenswürdige Pastor war mir sehr zugetan. Nach einiger Zeit wollte er mich unbedingt taufen, damit ich endlich ein wahrhaftiger Christ werde. Ich lehnte dankend ab und sagte dem Mann, dass ich in meinem Leben schon so vieleTaufen erlebt habe, dass es keiner weiteren Taufe braucht. Welche Taufen ich denn meinte wollte er wissen. Ich habe ihm einige meiner Taufen aufgezählt: Ev. Wassertaufe, NAK-Wassertaufbestätigung, NAK-Geistestaufe sowie unendlich viele sehr persönliche Glaubenstaufen. Etwa während langer schwerer Krankheit, während Phasen heftiger Glaubensanfechtungen usw. Ob der Mann mich wirklich verstanden hat...?
Micha grüßt +++
-
- Beiträge: 2157
- Registriert: 24.11.2007, 15:56
- Wohnort: tief unten
Tatyana, Grundlage wofür? Meiner Generation wurde noch eingebläut, dass es besser sei, nicht geboren worden zu sein, als das Siegel Gottes an der Stirn zu verletzen. Also nix mit späterer Entscheidung.Aber eine Grundlage zu schaffen, kann nicht verkehrt sein, ist wichtig und notwendig. So eben auch im Glauben. Was das Kind später daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen.
Allgemein gilt doch, dass eine religiöse Erziehung ohne Taufhandlung stattfinden kann/soll und dass man sich aber trotzdem erst viel später für einen "Familiennamen" entscheidet. Dann würde auch die Konfirmation etc. wegfallen. Auch mit 14-15 Jahren halte ich es noch für zu früh, ein religiöses Gelübde abzulegen.
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi
tosamasi
Hallo tosamasi,tosamasi hat geschrieben: Meiner Generation wurde noch eingebläut, dass es besser sei, nicht geboren worden zu sein, als das Siegel Gottes an der Stirn zu verletzen.
hast du aus dem obenstehenden Satz etwas für dich gemacht? Ihn veworfen? Ihn ausgefüllt? Hast du darüber nachgedacht warum solche Sätze entstehen? Ja? Dann ist es gut so.
a.
Tatyana hat geschrieben:Es ist doch eigentlich in jeder Hinsicht so, daß Kinder erst mal nicht die Wahl haben. Sie können sich weder ihre Eltern aussuchen, noch ihren Namen, noch, wann und wo sie auf die Welt kommen,...und vieles werden sie, wenn sie erwachsen sind, anders machen und entscheiden als ihre Eltern es bis dahin für sie taten. Aber eine Grundlage zu schaffen, kann nicht verkehrt sein, ist wichtig und notwendig. So eben auch im Glauben. Was das Kind später daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen.
tosamasi antwortet :
Tatyana, Grundlage wofür? Meiner Generation wurde noch eingebläut, dass es besser sei, nicht geboren worden zu sein, als das Siegel Gottes an der Stirn zu verletzen. Also nix mit späterer Entscheidung.
Allgemein gilt doch, dass eine religiöse Erziehung ohne Taufhandlung stattfinden kann/soll und dass man sich aber trotzdem erst viel später für einen "Familiennamen" entscheidet. Dann würde auch die Konfirmation etc. wegfallen. Auch mit 14-15 Jahren halte ich es noch für zu früh, ein religiöses Gelübde abzulegen.
Ich denke, dass hier beide Schreiber/innen Recht haben.
genau dies ist das Dilemma in der NAK, dass sie keine begleitende, sondern eine fordernde Kirche ist. Schwarz-weiß-Malerei pur. Wer nicht für mich ist . . . ganz oder garnicht.
Für mich war es überlebensnotwendig, mich von diesen Zwängen zu befreien.
Brombär
Folgende Ausarbeitung zur Kindertaufe finde ich recht gut durchdacht:
http://members.surfeu.at/veitschegger/t ... rtaufe.htm
Ich unterscheide übrigens noch zwischen "kirchlicher" Erziehung und "christlicher" Erziehung.
Christlich zu erziehen hat m.E. nichts damit zu tun, dass man sein Kind an eine bestimmte Kirche bindet.
Meinen Kindern die Grundwerte einer christlichen Erziehung mitzugeben ist für mich selbstverständlich gewesen, weil dies meinem eigenen Weltbild entspricht. (siehe die Bergpredigt, die ohne Dogmen einer Kirche auskommt)
Deshalb war für mich die Kindertaufe selbstverständlich.
Letztlich sind die Kids aber für ihr Leben selbst verantwortlich. Ich würde niemals den Versuch unternehmen, ihnen meinen Glauben "überstülpen" zu wollen.
So haben wir ihnen auch freigestellt, sich konfirmieren zu lassen oder nicht.
Christlicher Glaube sollte m.E. nichts mit Zwang zu tun zu haben.
Liebe Grüße
Gaby
http://members.surfeu.at/veitschegger/t ... rtaufe.htm
Ich unterscheide übrigens noch zwischen "kirchlicher" Erziehung und "christlicher" Erziehung.
Christlich zu erziehen hat m.E. nichts damit zu tun, dass man sein Kind an eine bestimmte Kirche bindet.
Meinen Kindern die Grundwerte einer christlichen Erziehung mitzugeben ist für mich selbstverständlich gewesen, weil dies meinem eigenen Weltbild entspricht. (siehe die Bergpredigt, die ohne Dogmen einer Kirche auskommt)
Deshalb war für mich die Kindertaufe selbstverständlich.
Letztlich sind die Kids aber für ihr Leben selbst verantwortlich. Ich würde niemals den Versuch unternehmen, ihnen meinen Glauben "überstülpen" zu wollen.
So haben wir ihnen auch freigestellt, sich konfirmieren zu lassen oder nicht.
Christlicher Glaube sollte m.E. nichts mit Zwang zu tun zu haben.
Liebe Grüße
Gaby
Liebe tosamasi,
zum Teilthema Konfirmation:
Diese ist keine Erfindung der NAK, sondern begründet sich damit, dass der deutsche Staatsbürger mit 14 Jahren religionsmündig wird. Der Gesetzgeber billigt ihm bereits ab diesem recht jungen Alter zu, sich für eine Religion/Konfession zu entscheiden. Dies wiederum hat damit zu tun, dass im Deutschen Reich jeder Landesfürst über seine persönliche Konfession auch die Konfession seiner Untertanen mit-bestimmte.
Die allgemeine Schulpflicht endete mit dem 14. Lebensjahr (Volksschule). Danach gingen die Jugendlichen häufig in Lehrverhältnisse, die sie vom Wohnort der Eltern wegführten. Sie mussten dort ggfs. eine andere Konfession annehmen - die des entsprechenden Landesfürsten. Das wurde problemlos über das Konstrukt "Religionsmündigkeit" möglich. Aus dieser Historie hat sich die Konfirmation im Alter von 14 Jahren entwickelt.
Die Religionsmündigkeit wurde in D zuletzt 1921 in der heute bekannten Form gesetzlich geregelt:
Auszug aus wikipedia: In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt:
Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Diese Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Auch eine Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht ist ab diesem Zeitpunkt (außer in Bayern und dem Saarland) möglich.
Der Gesetzgeber hat durch diese Teilmündigkeit des Kindes im Rahmen einer Kollisionsregel einen verfassungsrechtlichen Grundkonflikt zwischen Elternrecht, Art. 6 Grundgesetz (GG), und sich entwickelnder Grundrechtsmündigkeit des Kindes (Art. 1 und Art. 4 GG) zu lösen versucht.
Ganz schön fortschrittlich, unsere Altvorderen.
zum Teilthema Konfirmation:
Diese ist keine Erfindung der NAK, sondern begründet sich damit, dass der deutsche Staatsbürger mit 14 Jahren religionsmündig wird. Der Gesetzgeber billigt ihm bereits ab diesem recht jungen Alter zu, sich für eine Religion/Konfession zu entscheiden. Dies wiederum hat damit zu tun, dass im Deutschen Reich jeder Landesfürst über seine persönliche Konfession auch die Konfession seiner Untertanen mit-bestimmte.
Die allgemeine Schulpflicht endete mit dem 14. Lebensjahr (Volksschule). Danach gingen die Jugendlichen häufig in Lehrverhältnisse, die sie vom Wohnort der Eltern wegführten. Sie mussten dort ggfs. eine andere Konfession annehmen - die des entsprechenden Landesfürsten. Das wurde problemlos über das Konstrukt "Religionsmündigkeit" möglich. Aus dieser Historie hat sich die Konfirmation im Alter von 14 Jahren entwickelt.
Die Religionsmündigkeit wurde in D zuletzt 1921 in der heute bekannten Form gesetzlich geregelt:
Auszug aus wikipedia: In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt:
Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Diese Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Auch eine Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht ist ab diesem Zeitpunkt (außer in Bayern und dem Saarland) möglich.
Der Gesetzgeber hat durch diese Teilmündigkeit des Kindes im Rahmen einer Kollisionsregel einen verfassungsrechtlichen Grundkonflikt zwischen Elternrecht, Art. 6 Grundgesetz (GG), und sich entwickelnder Grundrechtsmündigkeit des Kindes (Art. 1 und Art. 4 GG) zu lösen versucht.
Ganz schön fortschrittlich, unsere Altvorderen.
Re: Kindertaufe
Kinder sollen nach Vorstellung der NAK grundsätzlich schnellstmöglich getauft und versiegelt werden.tosamasi hat geschrieben: ...Dazu gehört in der NAK natürlich auch die heilige Versieglung.
Das bedeutet, dass den Kindern ein Mal aufgedrückt wird, mit dem sie in ihrem Leben, ohne die freie Entscheidung gehabt zu haben, zurecht kommen müssen...
Frag mal Eltern, die sich damit Zeit gelassen haben.
Verständnis wird man für individuelle Entscheidungen wenig finden.
Denn bis zu dem Zeitpunkt der Taufe/Versiegelung gilt in der NAK ein neugeborenes Kind nichts.
Befleckt mit der Erbsünde ist nur eine perfide Begründung.
Frag mal verwaiste Eltern, die nie eine Chance hatten, ihre Kinder taufen zu lassen.
Gruß
Lobo
-
- Beiträge: 2157
- Registriert: 24.11.2007, 15:56
- Wohnort: tief unten
Die Konfirmation hat aber m.E., wenn überhaupt, nur am Rande mit staatlicher Religionsmündigkeit zu tun, ganz abgesehen davon, dass ich den Zeitpunkt für verfrüht halte, da man in jeder Beziehung noch Kind ist und sich sowieso, Ausnahmen bestätigen die Regel, entweder nicht trauen würde - noch in totaler Abhängigkeit vom Elternhaus- oder in diesem Alter naturgemäß wenig Interesse für dergleichen zeigt, (falls man nicht NAK-Kind ist).Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Diese Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen. Auch eine Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht ist ab diesem Zeitpunkt (außer in Bayern und dem Saarland) möglich.
Ist aber das Kind nicht getauft, braucht es nicht konfirmiert zu werden und kann sich, egal in welchem Alter, komplikationslos bekennen, indem es sich freiwillig taufen lässt.
Also zieht das Eine das Andere lediglich nach sich, weshalb man dieses Gesetz wohl erlassen musste, um bei den Heranwachsenden rechtliche Wiedergutmachung für die, heutzutage von den Eltern, aufgezwungene Taufhandlung, zu leisten.
Zuletzt geändert von tosamasi am 15.01.2008, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi
tosamasi