NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
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Gericht sieht Pfändungshöhe gerechtfertigt
Erneut Niederlage der Kirche im Rechtstreit NAK gegen Rohn
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Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Leider kann ich den Beitrag nicht lesen, da ich dort nicht angemeldet bin. Könntest Du den Inhalt des Artikels ein klein wenig erläutern bitte dietmar? Danke.
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Auch deutet sich ein weiteres finanzielles Desaster für die Kirche in NRW an, denn Rohn beziffert seine Anwalts- und Gerichtskosten in den nunmehr 17 Vefahren auf € 480.000,-.
Die Kosten der Kirche dürften sich bereits auf rund € 1 Million beziffern.
Die Kosten der Kirche dürften sich bereits auf rund € 1 Million beziffern.
Zuletzt geändert von Matula am 09.06.2012, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
@All
In jedem Fall soll nun damit gerechnet werden dass es auch bei der Neuapostolischen Kirche in den Niederlanden vermutlich rund 10 Millionen Euro an finanziellen Verlusten geben wird.
Vogelfrei
In jedem Fall soll nun damit gerechnet werden dass es auch bei der Neuapostolischen Kirche in den Niederlanden vermutlich rund 10 Millionen Euro an finanziellen Verlusten geben wird.
Vogelfrei
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Da stellt sich die Frage, ob das einzige NAK-interne Kontrollgremium, der Landesvorstand, ausreichend besetzt ist und ausreichend Vollmacht hat.
Die bisherige Stratgie der KL-NL/NRW in den Rohn-Sache geht jedenfalls nicht auf; man darf auf die Fortsetzung des Prozesses am 17.06.2012 gespannt sein.
Die bisherige Stratgie der KL-NL/NRW in den Rohn-Sache geht jedenfalls nicht auf; man darf auf die Fortsetzung des Prozesses am 17.06.2012 gespannt sein.
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
@tergramtergram hat geschrieben:Da stellt sich die Frage, ob das einzige NAK-interne Kontrollgremium, der Landesvorstand, ausreichend besetzt ist und ausreichend Vollmacht hat.
Die bisherige Stratgie der KL-NL/NRW in den Rohn-Sache geht jedenfalls nicht auf; man darf auf die Fortsetzung des Prozesses am 17.06.2012 gespannt sein.
So ist es nicht genau, denn
- Die Neuapostolische Kirche in (...) hat folgende Organe:
- Der Stammapostel
- Der Landesvorstand
- Die Landesversammlung
Wichtiger in diesem Zusammenhang ist eine wirksame Überwachung der Landesversammlung:
- Die Landesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes und den Bezirksvorstehern des Kirchengebietes der Neuapostolischen Kirche (...).
- Vorsitzender der Landesversammlung ist der Bezirksapostel oder ein von ihm bestellter Vertreter.
- Die Landesversammlung hat das Recht und die Aufgabe, Vorschläge und Anträge hinsichtlich der kirchlichen Arbeit zu beraten und zur weiteren Bearbeitung an den Landesvorstand weiterzugeben. Ihr obliegen ferner folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie Entlastung des Landesvorstandes
- Wahl des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses
- Änderung der Verfassung und Beschlussfassung über eine Änderung der Rechtsform
- Beschlussfassung über die Auflösung der Neuapostolischen Kirche (...).
- Die Landesversammlung wird vom Bezirksapostel einberufen. Sie tagt mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Bedarf bzw. wenn 1/3 ihrer Mitglieder dieses schriftlich beim Bezirksapostel beantragt.
Die Landesversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 ihrer Mitglieder anwesend oder gültig vertreten sind. Jedes Mitglied der Landesversammlung kann ein anderes, der Bezirksapostel auch mehrere andere Mitglieder, jedoch höchstens 1/3 aller Mitglieder, mit schriftlicher Vollmacht vertreten.
Bei der Beschlussfassung und Entlastung gemäss Ziff. 3a) haben die Mitglieder des Landesvorstandes kein Stimm- und kein Vertretungsrecht.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. - Für Verfassungsänderungen, für eine Änderung der Rechtsform sowie zu einer Auflösung der Neuapostolischen Kirche (...) ist eine 3/4-Mehrheit der Anwesenden bzw. wirksam vertretenen Stimmberechtigten und zugleich eine 2/3-Mehrheit sämtlicher Mitglieder der Landesversammlung erforderlich.
- Beschlüsse über eine Verfassungsänderung, eine Änderung der Rechtsform oder eine Auflösung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Stammapostels. Wird die Zustimmung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zugang des Protokolls der Landesversammlung schriftlich mitgeteilt, so gilt sie als verweigert.
Vogelfrei
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- Registriert: 26.10.2007, 17:28
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Zudem stellt sich die Frage, wie geht die NAK-NRW mit folgendem Bibeltext um?:
Ist das auf diesen Fall anwendbar? Früher wurde bei uns gepredigt, man solle sich mit Bruder oder Schwester niemals vor weltlichen Gerichten auseinander setzen. Und ein jeder sei bestrebt immer den "untersten Weg" zu gehn, um nicht die Gerichte bemühen zu müssen. Gilt (oder galt) das nur für das Glaubensvolk?
fragt Lory
.23 Wenn du eine Opfergabe zum Altar bringst und dir fällt plötzlich ein, dass dein Bruder dir etwas vorzuwerfen hat, 24 dann lass dein Opfer am Altar zurück, geh zu deinem Bruder und versöhne dich mit ihm. Erst danach bring Gott dein Opfer dar. 25 Setz alles daran, dich noch auf dem Weg zum Gericht mit deinem Gegner zu einigen. Sonst wird der Richter dich verurteilen, und der Gerichtsdiener wird dich ins Gefängnis stecken. 26 Und ich sage dir: Von dort wirst du nicht eher wieder herauskommen, bis du auch den letzten Rest deiner Schuld bezahlt hast
Ist das auf diesen Fall anwendbar? Früher wurde bei uns gepredigt, man solle sich mit Bruder oder Schwester niemals vor weltlichen Gerichten auseinander setzen. Und ein jeder sei bestrebt immer den "untersten Weg" zu gehn, um nicht die Gerichte bemühen zu müssen. Gilt (oder galt) das nur für das Glaubensvolk?
fragt Lory
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
______
Namaste
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Namaste
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Danke Vogelfrei, jetzt habe ich das verstanden.*verbeug*Vogelfrei hat geschrieben:Die Landesversammlung bei der Neuapostolischen Kirche in den Niederlanden is ausreichend besetzt ist und hat ausreichend Vollmacht, aber: ständig lassen ihre Mitglieder sich durch den Landesvorstand einschüchtern.
Da der Gebietskirchenpräsident für die meisten Mitglieder eben nicht nur der Gebietskirchenpräsident ist, sondern der Bezirksapostel (mit allen Konsequenzen, die sich für einen neuapostolischen Christen ergeben), gibt es keine wirkliche Kontrolle, keine Gegemacht, keine selbstbewusste, eigenständig handelnde Fraktion. Damit sind wir wieder bei dem oft diskutierten Thema der Entflechtung, Neutralisierung... und letztlich bei der notwendigen Trennung zwischen Leitung Seelsorge und Leitung Verwaltung.
Bemerkenswert daher, dass in NRW die fällig Entlastung vertragt worden ist - was für neuapostolische Verhältnisse eine Palastrevolution darstellt. Wie zu hören war, gilt das in anderen Gebietskirchen, insbesondere unter Herrn Ehrich, als vollkommen undenkbar.
Brinkmann, Rohn & Co werden uns weiter beschäftigen. Und die Gerichte.
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
diese sogenannten Konrollgremien sind eh ein Witz..oder eher zum Weinen...
die Mitgliedschaft erhält man per Amt, das Amt wird von dem zu kontrollierenden verliehen...
also was soll das Ganze...Augenwischerei und Fassadenpolitik vom Feinsten
die Mitgliedschaft erhält man per Amt, das Amt wird von dem zu kontrollierenden verliehen...
also was soll das Ganze...Augenwischerei und Fassadenpolitik vom Feinsten
Re: NAK NRW/Niederlande und der Fall Rohn
Man muss berücksichtigen, wie diese Struktur entstanden ist.
Nachdem die NAK wohl über sehr lange Zeit hinweg eher eine "Küchentischbuchhaltung" pflegte, ergab sich mit dem starken Wachstum zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Notwendigkeit, sich an Regeln zu halten und Strukturen zu geben. Man sah das aber immer als lästige Notwendigkeit an und erledigte diese Dinge irgendwie nebenher, ohne ihnen Wichtigkeit beizumessen. Der "Tag des Herrn" stand ohnehin kurz bevor und aufwändige finanzielle Planungen wurden als nicht mehr nötig angesehen.
Durch die Eigenschaft als KdÖR sind gewisse Formalitäten und Gremien erforderlich. Getreu der NAK-Tradition hat man - etwas widerwillig - die erforderlichen Gremien geschaffen, diese aber nie ernst genommen. Bei den Treffen wurden die Formalitäten schnell und oberflächlich abgehandelt, Abstimmungen erfolgten häufig einstimmig und ohne aufwändige Diskussionen. Man war sich doch soooo sicher, dass der Bezirksapostel/Stammapostel/.... die Dinge schon richtig erledigen und korrekt handelt würde - zumal ja die göttliche Berufung...
Das rächt sich. Ich vermute, nicht erst heute und in weit höherem Maß, als uns bisher bekannt wurde.
Nachdem die NAK wohl über sehr lange Zeit hinweg eher eine "Küchentischbuchhaltung" pflegte, ergab sich mit dem starken Wachstum zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Notwendigkeit, sich an Regeln zu halten und Strukturen zu geben. Man sah das aber immer als lästige Notwendigkeit an und erledigte diese Dinge irgendwie nebenher, ohne ihnen Wichtigkeit beizumessen. Der "Tag des Herrn" stand ohnehin kurz bevor und aufwändige finanzielle Planungen wurden als nicht mehr nötig angesehen.
Durch die Eigenschaft als KdÖR sind gewisse Formalitäten und Gremien erforderlich. Getreu der NAK-Tradition hat man - etwas widerwillig - die erforderlichen Gremien geschaffen, diese aber nie ernst genommen. Bei den Treffen wurden die Formalitäten schnell und oberflächlich abgehandelt, Abstimmungen erfolgten häufig einstimmig und ohne aufwändige Diskussionen. Man war sich doch soooo sicher, dass der Bezirksapostel/Stammapostel/.... die Dinge schon richtig erledigen und korrekt handelt würde - zumal ja die göttliche Berufung...
Das rächt sich. Ich vermute, nicht erst heute und in weit höherem Maß, als uns bisher bekannt wurde.