Amtaufgabe in der NAK

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Kranich

Amtaufgabe in der NAK

#1 Beitrag von Kranich » 04.01.2008, 00:03

Hallo an alle ehemaligen AT's in der NAK.

Ich bin derzeit noch aktiver AT in der NAk.
Aufgrund der Vorgänge 2007 in Deutschland und Holland, sowie dem 04.12.2007 habe ich ernsthafte Probleme mit der Amtsführung in dieser Kirche. Durch diese Ereignisse, zu verschiedenen Fragen der Kirchenlehre und den Änderungen bei Lehraussagen durch die KL bestehen in mir große Zweifel, ob ich mein Amt auch weiterhin ausführen kann. Der 04.12.2007 war schließlich der Anlaß, mich mit verschiedenen Positionen stärker auseinander zu setzen.
Jetzt stehe ich vor der Entscheidung mein Amt zu Verfügung zu stellen.

Meine Bitte an alle, die diesen Prozess bereits hinter sich gebracht haben, könnt Ihr über Eure Erfahrungen bei der Amtsrückgabe in der NAK berichten.
Wie ist der Ablauf?
Welche Schritte werden/wurden unternommen?
Welche Reaktionen kennt Ihr aus Eurer Gemeinde, wie wird seitdem mit Euch umgegangen?

Die Rückmeldungen können natürlich auch über pn erfolgen.

Liebe Grüße vom Kranich

Tom aus Franken

Re: Amtaufgabe in der NAK

#2 Beitrag von Tom aus Franken » 04.01.2008, 07:45

Kranich hat geschrieben:Hallo an alle ehemaligen AT's in der NAK.

Ich bin derzeit noch aktiver AT in der NAk.
Aufgrund der Vorgänge 2007 in Deutschland und Holland, sowie dem 04.12.2007 habe ich ernsthafte Probleme mit der Amtsführung in dieser Kirche. Durch diese Ereignisse, zu verschiedenen Fragen der Kirchenlehre und den Änderungen bei Lehraussagen durch die KL bestehen in mir große Zweifel, ob ich mein Amt auch weiterhin ausführen kann. Der 04.12.2007 war schließlich der Anlaß, mich mit verschiedenen Positionen stärker auseinander zu setzen.
Jetzt stehe ich vor der Entscheidung mein Amt zu Verfügung zu stellen.

Meine Bitte an alle, die diesen Prozess bereits hinter sich gebracht haben, könnt Ihr über Eure Erfahrungen bei der Amtsrückgabe in der NAK berichten.
Wie ist der Ablauf?
Welche Schritte werden/wurden unternommen?
Welche Reaktionen kennt Ihr aus Eurer Gemeinde, wie wird seitdem mit Euch umgegangen?

Die Rückmeldungen können natürlich auch über pn erfolgen.

Liebe Grüße vom Kranich
Hallo, lieber Kranich!

Einfach tun, vor allem erst mal in Dich selbst hineinhorchen und Dir Klarheit mit Deinen Gefühlen und Emotionen schaffen. Wenn Du das erledigt hast, dann offen an den Bezirksapostel schreiben, ihm Deine Beweggründe nennen und damit Dein Amt zurückgeben. Geht also auf schriftlichen Weg, wobei die Bekanntgabe in der Gemeinde vorgenommen werden muss. Wie es dann in der Gemeinde angenommen wird, wirst Du erleben, weil derjenige, der es bekanntgibt keine Gründe nennt, maximal bezeichnet er sie als persönliche Gründe.

Tom aus Franken, der das für einen Weg hält, aber ob es der Richtige ist, mag er bezweifeln.

geir

#3 Beitrag von geir » 04.01.2008, 08:25

Von den AT's die in meinem persönlichen Umfeld in den vergangenen Jahren das Amt zurückgegeben haben, kommt heute praktisch keiner mehr. Lediglich einer geht regelmäßig in den GD einer Nachbargemeinde.
Die Leute in der Gemeinde haben vermutlich mit der Amtsrückgabe das geringere Problem. Es sind die ehemaligen AT's, die ständig versuchen sich zu rechtfertigen und sich damit selbst ins Abseits stellen.
So bleibt nicht aus, dass die Familie und der Freundeskreis darunter leidet.

Geir
der weitermacht, weil er es für die Geschwister tut.

Maximin

ERLÖSCHEN DES AMTSAUFTRAGES ...

#4 Beitrag von Maximin » 04.01.2008, 08:26

:) Mein lieber Kranich,
prüfe Dein Gewissen, worum es Dir wirklich geht. Das braucht Zeit, Geduld mit sich selbst und vor allen Dingen eine sorgfältige Gewissensprüfung, die oft bei der ersten Rufung fehlte. Vielleicht reicht es in Deinem Fall aus, sich eine längere Auszeit in der Bank zu gönnen...

Die öffizielle Amtsniederlegung, so mit Brief an den AP, Rücksprachen mit Bezirksämtern usw., hat für mich eher etwas proklamatives an sich. Ich mag kein Getöse...

Natürlich kann man sich auch in eine andere Gemeinde überweisen lassen, wodurch der bisherige Amtsauftrag automatisch erlischt, still und leise. Wenn Dein Gewissen wirklich nicht mehr hinter der Sache steht, dann wirst Du auch keine Probleme damit haben, zu einem neuen Amtsauftrag (Bestätigung) Nein zu sagen.
Liebe Grüße vom Micha (PR a. D.) :wink:

Matula

Re: ERLÖSCHEN DES AMTSAUFTRAGES ...

#5 Beitrag von Matula » 04.01.2008, 08:31

Maximin hat geschrieben::) Mein lieber Kranich,
prüfe Dein Gewissen, worum es Dir wirklich geht. Das braucht Zeit, Geduld mit sich selbst und vor allen Dingen eine sorgfältige Gewissensprüfung, die oft bei der ersten Rufung fehlte. Vielleicht reicht es in Deinem Fall aus, sich eine längere Auszeit in der Bank zu gönnen...

Die öffizielle Amtsniederlegung, so mit Brief an den AP, Rücksprachen mit Bezirksämtern usw., hat für mich eher etwas proklamatives an sich. Ich mag kein Getöse...

Natürlich kann man sich auch in eine andere Gemeinde überweisen lassen, wodurch der bisherige Amtsauftrag automatisch erlischt, still und leise.



Da bin ich aber nicht so sicher, dass das Amt mit einem Umzug in eine andere Gemeinde automatisch "erlischt".

Ich denke, dann "ruht" das Amt, sonst bräuchte es ja nicht bestätigt zu werden und das ist ein grosser Unterschied, ob ein Amt lediglich ruht oder ob man das Amt in die Hände des zuständigen Apostels wieder zurück gibt.





Wenn Dein Gewissen wirklich nicht mehr hinter der Sache steht, dann wirst Du auch keine Probleme damit haben, zu einem neuen Amtsauftrag (Bestätigung) Nein zu sagen.
Liebe Grüße vom Micha (PR a. D.) :wink:

Maximin

ERLÖSCHEN DES AMTSAUFTRAGES...

#6 Beitrag von Maximin » 04.01.2008, 08:43

:) Matula,
nach den mir bekannten Richtlinien für AT´s erlischt es. Aber bitte schön, ein Blick in die aktuellen Richtlinien sollte Klarheit verschaffen. Ich habe mein Exemplar vor 3 Jahren weggegeben... :wink:
Micha grüßt

geir

#7 Beitrag von geir » 04.01.2008, 08:51

offizieller Status des Amtsauftrages bei einer Überweisung ist "erloschen".

Lobo

#8 Beitrag von Lobo » 04.01.2008, 08:57

geir hat geschrieben:... Es sind die ehemaligen AT's, die ständig versuchen sich zu rechtfertigen und sich damit selbst ins Abseits stellen...

Geir
der weitermacht, weil er es für die Geschwister tut.
So sind sie, unsere lieben Geschwister und Mitbrüder. Ständig nur hören... Fein und lieblich. Woher sie immer alles so genau wissen? Ich glaube, dass hier mal wieder Blinde über Blumen reden.

Gruß
Lobo

filippo

#9 Beitrag von filippo » 04.01.2008, 08:57

Nach meinem Wissen ist nach NAK-Verständnis Amt und Person voneiander getrennt. Die "Amtsgabe" wird der Gemeinde gegeben, und bei einem Umzug verbleibt das Amt in der Gemeinde. Man wird dann veruschen es neu zu besetzten.

Lobo

#10 Beitrag von Lobo » 04.01.2008, 09:00

filippo hat geschrieben:Nach meinem Wissen ist nach NAK-Verständnis Amt und Person voneiander getrennt. Die "Amtsgabe" wird der Gemeinde gegeben, und bei einem Umzug verbleibt das Amt in der Gemeinde. Man wird dann veruschen es neu zu besetzten.

Und wo bleibt die Gabe?

Gruß
Lobo

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