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von Comment » 14.02.2014, 11:57
Bei dem Aufgreifen von Namen verstorbener Prominenter oder Nicht-Prominenter durch die NAK, um sie in ihren öffentlichen Gottesdiensten zum Gegenstand ihrer Religionsausübung zu machen, handelt es sich doch im Grunde um den engagiert daher kommenden Versuch der NAK-Gläubigen, sich in die sehr privaten Verhältnisse Anderer 'einzumischen'. Erklärtes Ziel ist eine Hilfe, was ja so kurz bezeichnet recht gut klingt, aber bei genauem Hinsehen geht es um eine bestimmte Hilfe, nämlich um Missionierung jener in die Fürbitte aufgenommenen Seelen im Jenseits (offen lasse ich mal, ob das denn wirklich geht). Wer will das denn überhaupt?
Da darf doch mal gefragt werden: ist die Ausgangsüberlegung der NAK-'Helfer', es handele sich bei jenen, da nicht neuapostolisch verstorben, um Unversiegelte und deshalb um Unerlöste, nicht schon ein Eklat? Können die NAK-ler hier einfach unterstellen, dass die griffweise namentlich in den Gebetsfokus genommenen Toten sich in solcher hilfsbedürftigen Lage wissen? Könnte es nicht sein, dass diese sich längst in göttlicher Bewahrung befinden und deshalb die NAK-Fürbitten als einen Affront werten?
Die NAK erklärt ja, die Kirche sehe das Diesseits und Jenseits aus Sicht ihrer Aufgabe an sich als eine Einheit. Dann darf einmal gefragt werden, warum sie denn in den Entschlafenen-Gottesdiensten bei den Seelen im Jenseits bewußt anders vorgeht als bei den Seelen im Diesseits, die sie, die NAK, für heilsmäßig unterversorgt hält; wobei ich z.B. die Öffentlichmachung von Namen in den Gottesdiensten meine. Es wäre doch unvorstellbar und ein Eklat sondergleichen, wenn die NAK etwa in ihren Gottesdiensten bestimmte lebende Menschen, die nicht neuapostolisch sind, namentlich in ihren Fürbitten nennt oder aus diesen Gründen deren Namen, auf Zetteln notiert, am Altar anheftet! Man stelle sich nur einmal vor: da klebten Namenszettel für Angela Merkel, Günter Jauch usw. Ein Skandal wäre das, und die Presse würde die NAK zerreißen.
Und ist das etwas Anderes, wenn nun Merkel oder Jauch oder, oder wer auch immer , die/der heute noch lebt, verstorben ist?
Hat man dann von dem Zeitpunkt an ein theologisch begründetes Recht, die Namen in Entschlafenen-GD zu verwenden?
Kann die NAK davon ausgehen, dass es den noch lebenden Angehörigen egal zu sein hat, wenn ihre Verstorbenen als 'unerlöst' mit ihren Namen öffentlich in NAK-Gottesdiensten angeführt werden und über intensivste Fürbitten einer Missionierung zum NAK-Glauben hin zugeführt werden sollen?
Ich wäre einmal dankbar, wenn sich ein NAK-ler dazu sachlich äußern könnte. Selbstverständlich ist mir auch jede andere Gegenäußerung hier willkommen.
Com.