NAK Apostel Brinkmann: 10 Millionen futsch. Gott wird Opfer von Anlagebetrügern - ein Kommentar von Shalom
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Nach bisher unbestätigten Berichten, soll es aus den Reihen der NAK -Mitglieder Strafanzeigen gegen Herrn Brinkmann und auch gegen Herrn Dr. Leber geben.
Gegen Brinkmann wegen Verstoß gegen § 266 StGB (Veruntreuung) und gegen Dr. Leber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
LG Adler
Gegen Brinkmann wegen Verstoß gegen § 266 StGB (Veruntreuung) und gegen Dr. Leber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
LG Adler
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Hallo!
Gestern kam mir zu Ohren das es letzte Woche hier in NRW bei einem Beteiligten des Deals eine Hausdurchsuchung gegeben haben soll.
Stimmt das ? Wenn ja, bei wem ?
Gruß,
Rene'
Gestern kam mir zu Ohren das es letzte Woche hier in NRW bei einem Beteiligten des Deals eine Hausdurchsuchung gegeben haben soll.
Stimmt das ? Wenn ja, bei wem ?
Gruß,
Rene'
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Das klingt jetzt irgendwie nach Draufhauen um jeden Preis. Hatte StAP Leber eine "Aufsichtspflicht"? Laut Verfassung der NAK-NRW (Art. 5 Abs. 1) ist der Stammapostel die oberste geistliche Autorität aller neuapostolischen Gebietskirchen der Erde und leitet diese in allen religiösen Angelegenheiten. Eine Verantwortung des Stammapostels für die Beaufsichtigung der Finanzen oder für die Beaufsichtigung der administrativen Entscheidungen des Landesvorstandes kann ich der Verfassung nicht entnehmen. Ich stelle mir vor, er sollte auch noch die Gebietskirchen Argentinien oder Südafrika administrativ beaufsichtigen. Und dann auch noch Kanada und die USA und vielleicht sogar Berlin-Brandenburg. Leute lasst die Kirche im Dorf!! Mit Strafanzeigen muss man vorsichtig umgehen.Adler hat geschrieben:soll es aus den Reihen der NAK -Mitglieder Strafanzeigen gegen Herrn Brinkmann und auch gegen Herrn Dr. Leber geben...... gegen Dr. Leber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Ich denke schon, dass Herr Dr. Leber eine Aufsichtspflicht hat, wie immer diese auch aussehen mag.
Ableiten lässt sich diese in Bezug zu den Investitionen hieraus:
Zitat:
[...]Der Stammapostel erhält jährlich eine vom Bezirksapostel unterzeichnete Ausfertigung des Jahresabschlusses samt Prüfungsbericht des von der Landesversammlung bestimmten Wirtschaftsprüfers.[...]
Zitat Ende
Quelle: Verfassung der NAK-NRW, Art 10 Abs. 4
LG Adler
Ableiten lässt sich diese in Bezug zu den Investitionen hieraus:
Zitat:
[...]Der Stammapostel erhält jährlich eine vom Bezirksapostel unterzeichnete Ausfertigung des Jahresabschlusses samt Prüfungsbericht des von der Landesversammlung bestimmten Wirtschaftsprüfers.[...]
Zitat Ende
Quelle: Verfassung der NAK-NRW, Art 10 Abs. 4
LG Adler
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Lieber Adler, ich sehe das anders. Eine Aufsichtspflicht, die zur persönlichen Haftung führen kann, müsste so ausgestaltet sein, dass der "Aufseher" den Eintritt des Schadens durch Ausübung seiner Aufsichtsbefugnisse auch verhindern kann. Das ist ja gerade der Sinn der Aufsicht. Dafür gibt die Verfassung aber nichts her. Das Amt des Stammapostels wäre auch völlig überfordert, wenn dies für alle Gebietskirchen geleistet werden sollte. Der Stammapostel hat ja wohl in allen Gebietskirchen fast die gleiche Stellung. Die Nachträgliche Prüfung eines Jahresabschlusses kann den im Rechnungsjahr eingetretenen Schaden nicht mehr verhindern.
Damit ich nicht mißverstanden werde: Ich bin sehr dafür, dass die Sache aufgeklärt wird, ggf. auch strafrechtlich. Die Verantwortlichkeit von StAP Leber im Vorfeld des Deals kann ich aber nicht erkennen. Das scheint mir nach jetzigem Kenntnisstand eher ein NAK-NRW internes Problem zu sein.
Damit ich nicht mißverstanden werde: Ich bin sehr dafür, dass die Sache aufgeklärt wird, ggf. auch strafrechtlich. Die Verantwortlichkeit von StAP Leber im Vorfeld des Deals kann ich aber nicht erkennen. Das scheint mir nach jetzigem Kenntnisstand eher ein NAK-NRW internes Problem zu sein.
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Adler hat geschrieben:Nach bisher unbestätigten Berichten, soll es aus den Reihen der NAK -Mitglieder Strafanzeigen gegen Herrn Brinkmann und auch gegen Herrn Dr. Leber geben.
Gegen Brinkmann wegen Verstoß gegen § 266 StGB (Veruntreuung) und gegen Dr. Leber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
LG Adler
Vielleicht fragst du bei der Staatsanwaltschaft einmal nach, damit die Mutmaßungen aus der Welt geschaffen werden.
Inwiefern hat BAP Brinkmann denn Geld veruntreut ?
Zuletzt geändert von Matula am 27.02.2012, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Matula, du meinst statt des Wortes "weshalb" sicher "inwiefern", oder?
Es würde bei der Beantwortung deiner Frage helfen, wenn du den kompletten Thread nochmals durchliest. Mit dieser Frage hatten sich die Diskutanten hier schon mehrfach beschäftigt.
Nach meiner laienhaften Meinung stellt sich durchaus die Frage, ob Herr Brinkmann berechtigt war, die ihm anvertrauten Gelder in hoch spektulative, hochriskante Anlagen zu stecken und bei der Anlageentscheidung jede kaufmännische Vorsicht und alle klassischen Anlagegrundsätze (Risikostreuung etc.) ausser Acht zu lassen.
Ergänzend kannst du dich hier http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html informieren.
Die Frage, ob die gewählte Anlageform mit allen dazugehörigen Rahmenbedingungen dem Vermögensinteresse der NAK-NRW (für die Herr Brinkmann ja handelt) oder gar dem der Mitglieder entsprach, darf gestellt werden.
Es würde bei der Beantwortung deiner Frage helfen, wenn du den kompletten Thread nochmals durchliest. Mit dieser Frage hatten sich die Diskutanten hier schon mehrfach beschäftigt.
Nach meiner laienhaften Meinung stellt sich durchaus die Frage, ob Herr Brinkmann berechtigt war, die ihm anvertrauten Gelder in hoch spektulative, hochriskante Anlagen zu stecken und bei der Anlageentscheidung jede kaufmännische Vorsicht und alle klassischen Anlagegrundsätze (Risikostreuung etc.) ausser Acht zu lassen.
Ergänzend kannst du dich hier http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html informieren.
Die Frage, ob die gewählte Anlageform mit allen dazugehörigen Rahmenbedingungen dem Vermögensinteresse der NAK-NRW (für die Herr Brinkmann ja handelt) oder gar dem der Mitglieder entsprach, darf gestellt werden.
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Tergram, danke für den Hinweis, habe bereits korrigiert.
Sicherlich darf die Frage gestellt werden, jedoch sollte dabei auch bedacht werden, dass kein Mitglied der neuapostolischen Kirche laut den Statuten überhaupt Rechte an irgendwelchen Einlagen und/oder Immobilien ect. hat.
Von daher, wen soll den BAP Brinkmann betrogen haben ?
Wem gehört faktisch und rechtlich das verschwundene Geld ?
Natürlich ist es leichtfertig eine so grosse Summe aus der Hand zu geben und ich bin mir sicher, dass es in der NAK NRW einige gibt, die auf dem Gebiet des Investmentbanking Experten sind und warum hat man die nicht mal angesprochen, sie sollen doch mal ihre Verbindungen spielen lassen und prüfen (lassen), um welche Leute es sich hier handelt. Referenzen sind da unter anderem ein Stichwort.
Sicherlich darf die Frage gestellt werden, jedoch sollte dabei auch bedacht werden, dass kein Mitglied der neuapostolischen Kirche laut den Statuten überhaupt Rechte an irgendwelchen Einlagen und/oder Immobilien ect. hat.
Von daher, wen soll den BAP Brinkmann betrogen haben ?
Wem gehört faktisch und rechtlich das verschwundene Geld ?
Natürlich ist es leichtfertig eine so grosse Summe aus der Hand zu geben und ich bin mir sicher, dass es in der NAK NRW einige gibt, die auf dem Gebiet des Investmentbanking Experten sind und warum hat man die nicht mal angesprochen, sie sollen doch mal ihre Verbindungen spielen lassen und prüfen (lassen), um welche Leute es sich hier handelt. Referenzen sind da unter anderem ein Stichwort.
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Hallo Matula,
du bringst hier zwei unterschiedliche Begriffe ins Spiel, 1. veruntreuen und 2. betrogen.
Was meinst du denn nun konkret?
Herr Brinkmann hat Opfergelder der NAK-Mitglieder veruntreut, indem er aus reiner Profitgier, eine hoch spekulative Anlageform wählte.
Veruntreut hat er die ihm anvertrauten Gelder schon, auch wenn die Mitglieder lt. Verfassung keinen Anspruch haben.
Dennoch dürften die Geber des Geldes ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Gelder auch in verantwortungsvoller Weise verwaltet und eingesetzt werden. Davon kann bei der von Herrn Brinkmann gewählten Anlageform wohl nicht die Rede sein.
Betrogen hat Herr Brinkmann dabei wohl Niemanden.
LG Adler
du bringst hier zwei unterschiedliche Begriffe ins Spiel, 1. veruntreuen und 2. betrogen.
Was meinst du denn nun konkret?
Herr Brinkmann hat Opfergelder der NAK-Mitglieder veruntreut, indem er aus reiner Profitgier, eine hoch spekulative Anlageform wählte.
Veruntreut hat er die ihm anvertrauten Gelder schon, auch wenn die Mitglieder lt. Verfassung keinen Anspruch haben.
Dennoch dürften die Geber des Geldes ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Gelder auch in verantwortungsvoller Weise verwaltet und eingesetzt werden. Davon kann bei der von Herrn Brinkmann gewählten Anlageform wohl nicht die Rede sein.
Betrogen hat Herr Brinkmann dabei wohl Niemanden.
LG Adler
Re: Gott wird Opfer von Anlagebetrügern
Matula,
Herr Brinkmann hat nix "veruntreut". Jedenfalls nicht nach unserem bisherigen Kenntnisstand. Aber er hat sehr leichtfertig gehandelt (ich hätte fast geschrieben "gutgläubig-dumm-naiv") - und zwar mit ihm anvertrautem, fremdem Geld. Ich gehe davon aus, dass er nicht mit Absicht falsch gehandelt hat. Was aber am Ergebnis nichts ändert. Und auch für Leichtfertigkeit und die daraus entstandenen Schäden kann man rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Hinzu kommt, dass die Mitglieder der NAK bei ihren Opfern, Spenden, Erbschaften etc. davon ausgehen dürfen, dass mit dem Geld sorgfältig, umsichtig und ausschliesslich für kirchliche Zwecke umgegangen wird. Gierige Gewinnmaximierung und hohe Risikobereitschaft haben Bruder Müller und Schwester Meier gewiss nicht im Blick, wenn sie ihren "Zehnten" in den Opferkasten legen. Herr Brinkmann geniesst aufgrund seines hohen Kirchenamtes eine besondere Vertrauensstellung - der Maßstab für sein Handeln liegt entsprechend hoch.
Bei Kapitalalnlagen dieser Größenordnung verlässt man sich niemals(!) auf nur einen "Experten". Niemals. Man holt immer Zweit- und Drittmeinungen ein, möglichst von Fachleuten, die in jeder Hinsicht neutral sind. Zusatzlich zieht man Wirtschaftsauskunfteien, Bankauskünfte etc. zu Rate. Und dann gibt es noch Geschäfte, die macht man auf gar keinen Fall - egal, wie gut die Auskünfte scheinen: Hochriskante Anlagen im Ausland, deren Basis ein Fonds aus Papieren mit schlechter Bonität ist. Das weiss jeder Bank-Azubi im ersten Jahr: Finger weg!
Ist so wie Wolldeckenverkauf auf Kaffeefahrten... nur teurer.
Herr Brinkmann hat nix "veruntreut". Jedenfalls nicht nach unserem bisherigen Kenntnisstand. Aber er hat sehr leichtfertig gehandelt (ich hätte fast geschrieben "gutgläubig-dumm-naiv") - und zwar mit ihm anvertrautem, fremdem Geld. Ich gehe davon aus, dass er nicht mit Absicht falsch gehandelt hat. Was aber am Ergebnis nichts ändert. Und auch für Leichtfertigkeit und die daraus entstandenen Schäden kann man rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Hinzu kommt, dass die Mitglieder der NAK bei ihren Opfern, Spenden, Erbschaften etc. davon ausgehen dürfen, dass mit dem Geld sorgfältig, umsichtig und ausschliesslich für kirchliche Zwecke umgegangen wird. Gierige Gewinnmaximierung und hohe Risikobereitschaft haben Bruder Müller und Schwester Meier gewiss nicht im Blick, wenn sie ihren "Zehnten" in den Opferkasten legen. Herr Brinkmann geniesst aufgrund seines hohen Kirchenamtes eine besondere Vertrauensstellung - der Maßstab für sein Handeln liegt entsprechend hoch.
Bei Kapitalalnlagen dieser Größenordnung verlässt man sich niemals(!) auf nur einen "Experten". Niemals. Man holt immer Zweit- und Drittmeinungen ein, möglichst von Fachleuten, die in jeder Hinsicht neutral sind. Zusatzlich zieht man Wirtschaftsauskunfteien, Bankauskünfte etc. zu Rate. Und dann gibt es noch Geschäfte, die macht man auf gar keinen Fall - egal, wie gut die Auskünfte scheinen: Hochriskante Anlagen im Ausland, deren Basis ein Fonds aus Papieren mit schlechter Bonität ist. Das weiss jeder Bank-Azubi im ersten Jahr: Finger weg!
Ist so wie Wolldeckenverkauf auf Kaffeefahrten... nur teurer.
