BaV II
Re: BaV II - Brombär's Themen-Vorbei-Führung
an Brombär zum Thema verweigerte Hilfestellung - Fakten:
Nun, nicht bestreitbare Fakten, welche nicht passen, werden von Ihnen passend gemacht, indem man sie als am Thema vorbeiführend erklärt. Ich stelle - für mich - fest: ziemlich billiger Trick, ähnlich wie : dieses Argument, diese Tatsache ist nicht "zielführend". Als etwas frischeren Fakt: BAp Krause beschied eine Anfrage der Hamburger Stadtverwaltung, ob in dem leerstehenden/unbenutzten NAK-Gebäude Hamburg-Altona Flüchtlinge im bevorstehenden Winter untergebracht werden könnten abschlägig. Wahrscheinlich geht auch diese Tatsache an dem Thema vorbei, auf jeden Fall ist sie nicht zielführend gewesen - für beide Seiten ( Image-Pflege der NAK als "christliche" Gemeinde wie auch für die Flüchtlinge - wer ist hier eigentlich der Samaritaner ? ).
Nach der "von Kuhlen verursachten Abspaltung" wäre es geradezu undenkbar gewesen, einem der "abgefallenen" damals Hilfe in welcher Form auch immer zukommen zu lassen, man wäre wohl exkommuniziert worden, was aus heutiger Sicht vielleicht gar nicht so schlecht gewesen wäre, es hätte einem wohl etliche Jahre mehr Lebensintensität geschenkt. Ist das nun ein Fakt, was an dem Thema vorbei führt ? ( das damals undenkbare, meine ich, nicht die abhanden gekommene Lebensfreude )
Nun, nicht bestreitbare Fakten, welche nicht passen, werden von Ihnen passend gemacht, indem man sie als am Thema vorbeiführend erklärt. Ich stelle - für mich - fest: ziemlich billiger Trick, ähnlich wie : dieses Argument, diese Tatsache ist nicht "zielführend". Als etwas frischeren Fakt: BAp Krause beschied eine Anfrage der Hamburger Stadtverwaltung, ob in dem leerstehenden/unbenutzten NAK-Gebäude Hamburg-Altona Flüchtlinge im bevorstehenden Winter untergebracht werden könnten abschlägig. Wahrscheinlich geht auch diese Tatsache an dem Thema vorbei, auf jeden Fall ist sie nicht zielführend gewesen - für beide Seiten ( Image-Pflege der NAK als "christliche" Gemeinde wie auch für die Flüchtlinge - wer ist hier eigentlich der Samaritaner ? ).
Nach der "von Kuhlen verursachten Abspaltung" wäre es geradezu undenkbar gewesen, einem der "abgefallenen" damals Hilfe in welcher Form auch immer zukommen zu lassen, man wäre wohl exkommuniziert worden, was aus heutiger Sicht vielleicht gar nicht so schlecht gewesen wäre, es hätte einem wohl etliche Jahre mehr Lebensintensität geschenkt. Ist das nun ein Fakt, was an dem Thema vorbei führt ? ( das damals undenkbare, meine ich, nicht die abhanden gekommene Lebensfreude )
Re: BaV II
Lieber Brombär,
meine obigen Ausführungen stellen nur meine selbst gemachten Erfahrungen im AP-Bezirk dar. Ich weiß, dass es nicht überall so extrem war bzw. ist wie hier. In meiner Jugendzeit war es hier sogar äußerst unüblich, dass man "Gotteskindern" mit tätiger Hilfe unter die Arme gegriffen hat. Das Werk Gottes war für die Seelen zuständig - für mehr nicht.
Ich erinnere mich, dass ein Jugendleiter seine Jugendgruppe dazu animierte, bei behinderten Glaubensgeschwistern die Wohnung zu renovieren. Das war damals in den 70er Jahren in meiner Umgebung eine Sensation! Es war für viele Geschwister unerhört, wie man so etwas tun kann! Das führe doch zu weit! Diese gute Tat an treuen Mitgliedern der NAK stieß auf heftige Kritik. Ich weiß nun nicht, wie die Obrigkeit damals auf diesen eklatanten Vorfall reagiert hat.
Auch in den Gottesdiensten war zu 99,999 % beim Thema "Gutes tun" nur vom Einladen in den GD die Rede. Ja, und die eigenen Leute sollte man besuchen, wenn sie krank sind. Ganz, ganz wenige ATs wiesen auch mal darauf hin, dass man ja vielleicht ein paar Blümchen mitbringen könnte bzw. ein paar Kohlen aus dem Keller holen sollte. Von Hilfeleistungen in Bezug auf "Andersgläubige" war nie die Rede. Nie!
meine obigen Ausführungen stellen nur meine selbst gemachten Erfahrungen im AP-Bezirk dar. Ich weiß, dass es nicht überall so extrem war bzw. ist wie hier. In meiner Jugendzeit war es hier sogar äußerst unüblich, dass man "Gotteskindern" mit tätiger Hilfe unter die Arme gegriffen hat. Das Werk Gottes war für die Seelen zuständig - für mehr nicht.
Ich erinnere mich, dass ein Jugendleiter seine Jugendgruppe dazu animierte, bei behinderten Glaubensgeschwistern die Wohnung zu renovieren. Das war damals in den 70er Jahren in meiner Umgebung eine Sensation! Es war für viele Geschwister unerhört, wie man so etwas tun kann! Das führe doch zu weit! Diese gute Tat an treuen Mitgliedern der NAK stieß auf heftige Kritik. Ich weiß nun nicht, wie die Obrigkeit damals auf diesen eklatanten Vorfall reagiert hat.
Auch in den Gottesdiensten war zu 99,999 % beim Thema "Gutes tun" nur vom Einladen in den GD die Rede. Ja, und die eigenen Leute sollte man besuchen, wenn sie krank sind. Ganz, ganz wenige ATs wiesen auch mal darauf hin, dass man ja vielleicht ein paar Blümchen mitbringen könnte bzw. ein paar Kohlen aus dem Keller holen sollte. Von Hilfeleistungen in Bezug auf "Andersgläubige" war nie die Rede. Nie!
Re: BaV II
Liebe Magdalena,
ich denke es ist richtig, wenn wir deine Angaben zum Thema „Hilfeleistung für Andersgläubige“ etwas differenzierter betrachten.
Zunächst stelle ich keine einzige deiner Angaben in Zweifel und dass du erlebt hast, was du hier berichtest, ist einfach nur abscheulich und steht im krassen Widerspruch zu Jesu Gebot der Nächstenliebe.
Ich wurde 1950 als Kind sehr gewissenhaft nachfolgender Eltern versiegelt. Erstaunlicherweise kann ich mich recht genau an diese Jahre erinnern. Seit damals habe ich den Verlauf neuapostolischer Kirchengeschichte überwiegend in Süddeutschland erlebt. Auch hier gab es natürlich egozentrische Gernegroße (wir nannten sie spöttisch „Adölfle“) die sich in ekelerregender Art und Weise aufgespielt haben und mit haarsträubenden Ge- und Verboten aufwarteten. Deshalb betonte ich ja in meiner Entgegnung auf deinen Beitrag Missstände bis hin zu Ungerechtigkeiten.
Weshalb ich aber in diesem Fall eine Lanze für die NAK brechen wollte, ist der Vorwurf, dass Glaubensgeschwister seitens der Vorangänger dezidiert dazu aufgefordert wurden Andersgläubigen keine Gefälligkeiten zu erweisen. Dass du dies erlebt hast ist äußerst schlimm und ich hoffe nicht, dass ein solches Benehmen in deiner Gebietskirche verbreitet war. Da ich von solchen Vorgängen weder in meiner Gebietskirche noch bei gelegentlichen Besuchen außerhalb davon gehört habe, versuchte ich in guter Absicht, ein solches Pharisäertum nicht als Kirchenlehre verstanden zu wissen. Es ist richtig, wenn hier gesagt wurde, dass gelegentliche Erweisungen an Andersgläubige allermeist mit dem Hintergedanken der Einladung und Bekehrung verbunden waren, aber eine Aufforderung Hilfsangebote zu vermeiden, habe ich - wie gesagt, tatsächlich zu keinem Zeitpunkt gehört.
Bei diesen Betrachtungen ist es auch wesentlich, wann Anordnungen, Ge- und Verbote erlassen wurden. Ihren Höhepunkt hatten diese Beschneidungen unbestritten in der Botschaftsphase. Aber auch zu Schmidts Zeiten war es kaum anders. Etwas Entspannung gab es dann unter Streckeisen und Urwyler. Fehr hatte spätestens in der zweiten Hälfte seines Pontifikats bereits Bedenken, dass ihm das Internet schaden könnte und war dadurch vorsichtig geworden. Unter Leber und später Schneider lösten dann die massiven GD-Besuchereinbrüche die Verkrustungen derart, dass die "Stätten der Weltlust" zum bevorzugten Freizeitangebot neuapostolischer Jugendlicher geworden sind.
Summa summarum, liebe Magdalena, ging es mir nicht darum deine Aussagen in Zweifel zu ziehen, sondern lediglich deren allgemeine neuapostolische Marschrichtung. Vielleich hören wir ja dazu noch Stellungnahmen aus anderen Ecken unserer Republik.
NS. zu humanitärem Engagement z.B. der NAK-Süd:
Die Koordination und Förderung des humanitären Engagements der Gebietskirche Süddeutschland wird über das Missionswerk der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland, e.V. betrieben. Es wurde im Jahr 1993 gegründet. Grundsätzlich kommt die Hilfe der Kirche allen Menschen zugute, ungeachtet von Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Nation und Herkunft.
ich denke es ist richtig, wenn wir deine Angaben zum Thema „Hilfeleistung für Andersgläubige“ etwas differenzierter betrachten.
Zunächst stelle ich keine einzige deiner Angaben in Zweifel und dass du erlebt hast, was du hier berichtest, ist einfach nur abscheulich und steht im krassen Widerspruch zu Jesu Gebot der Nächstenliebe.
Ich wurde 1950 als Kind sehr gewissenhaft nachfolgender Eltern versiegelt. Erstaunlicherweise kann ich mich recht genau an diese Jahre erinnern. Seit damals habe ich den Verlauf neuapostolischer Kirchengeschichte überwiegend in Süddeutschland erlebt. Auch hier gab es natürlich egozentrische Gernegroße (wir nannten sie spöttisch „Adölfle“) die sich in ekelerregender Art und Weise aufgespielt haben und mit haarsträubenden Ge- und Verboten aufwarteten. Deshalb betonte ich ja in meiner Entgegnung auf deinen Beitrag Missstände bis hin zu Ungerechtigkeiten.
Weshalb ich aber in diesem Fall eine Lanze für die NAK brechen wollte, ist der Vorwurf, dass Glaubensgeschwister seitens der Vorangänger dezidiert dazu aufgefordert wurden Andersgläubigen keine Gefälligkeiten zu erweisen. Dass du dies erlebt hast ist äußerst schlimm und ich hoffe nicht, dass ein solches Benehmen in deiner Gebietskirche verbreitet war. Da ich von solchen Vorgängen weder in meiner Gebietskirche noch bei gelegentlichen Besuchen außerhalb davon gehört habe, versuchte ich in guter Absicht, ein solches Pharisäertum nicht als Kirchenlehre verstanden zu wissen. Es ist richtig, wenn hier gesagt wurde, dass gelegentliche Erweisungen an Andersgläubige allermeist mit dem Hintergedanken der Einladung und Bekehrung verbunden waren, aber eine Aufforderung Hilfsangebote zu vermeiden, habe ich - wie gesagt, tatsächlich zu keinem Zeitpunkt gehört.
Bei diesen Betrachtungen ist es auch wesentlich, wann Anordnungen, Ge- und Verbote erlassen wurden. Ihren Höhepunkt hatten diese Beschneidungen unbestritten in der Botschaftsphase. Aber auch zu Schmidts Zeiten war es kaum anders. Etwas Entspannung gab es dann unter Streckeisen und Urwyler. Fehr hatte spätestens in der zweiten Hälfte seines Pontifikats bereits Bedenken, dass ihm das Internet schaden könnte und war dadurch vorsichtig geworden. Unter Leber und später Schneider lösten dann die massiven GD-Besuchereinbrüche die Verkrustungen derart, dass die "Stätten der Weltlust" zum bevorzugten Freizeitangebot neuapostolischer Jugendlicher geworden sind.
Summa summarum, liebe Magdalena, ging es mir nicht darum deine Aussagen in Zweifel zu ziehen, sondern lediglich deren allgemeine neuapostolische Marschrichtung. Vielleich hören wir ja dazu noch Stellungnahmen aus anderen Ecken unserer Republik.
NS. zu humanitärem Engagement z.B. der NAK-Süd:
Die Koordination und Förderung des humanitären Engagements der Gebietskirche Süddeutschland wird über das Missionswerk der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland, e.V. betrieben. Es wurde im Jahr 1993 gegründet. Grundsätzlich kommt die Hilfe der Kirche allen Menschen zugute, ungeachtet von Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Nation und Herkunft.
Zuletzt geändert von Brombär am 01.09.2017, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BaV II
Danke, lieber Brombär, für Deine Antwort!
Wie ich schon mehrmals hier betont habe, bin ich im tiefsten Osten der Republik zu Hause. Sicherlich liegt es auch an der hiesigen Mentalität, wenn man solche kruden, unchristlichen Erlebnisse haben muss.
Offizielle Verlautbarungen der NAK bezüglich zu unterlassender Hilfeleistungen an "Andersgläubigen" usw. sind auch mir nicht bekannt. Ich weiß nun nicht, aus welcher Quelle meine damaligen "Segensträger" geschöpft haben, als sie mir verbieten wollten, mich für Nicht-NAKler hilfreich einzusetzen. Für mich gab es doch einen inneren Kampf, da sie ja damals noch meine von Gott gesandten Knechte waren ... Und sich gegen ihren Willen zu entscheiden - nun, das war nicht so einfach.
Dieses Verbot von Hilfeleistungen an den "anderen" habe ich auch bei mit mir verwandten bzw. mir bekannten Geschwistern miterlebt. Zum Beispiel bei meiner Oma. Aber auch diese hatte sich gegen den Willen ihrer Vorangänger durchgesetzt ... - andere taten brav, was man von ihnen verlangte. Natürlich sagte man nicht: "Hiermit verbiete ich" - man packte es so ein, dass das jeweilige Geschwist einfach nicht anders konnte, wenn es nicht den Unwillen oder gar Zorn des Segensträgers auf sich laden wollte. Schlussendlich war es ein Verbot mit Konsequenzandrohung wie z.B. Segensverlust oder aus der Gnade zu fallen ...
Noch im Jahr 2010 wies ein Diakon seinen Vorsteher in meinem Beisein darauf hin, dass man Gemeindefeiern u. a. nicht mehr im Aushang vor der Kirche bekanntgeben sollte, weil man damit unwillkommene Gäste einladen würde. Solche nämlich, die nicht am GD vor den Veranstaltungen teilnehmen würden, sondern nur am darauf folgenden Kaffeetrinken und Würstchenessen. Es war tatsächlich vorgekommen, dass 2 oder 3 Frauen ohne vorherigem GD-Besuch an solchem gemütlichen Beisammensein teilgenommen hatten. Seit dem sind im Aushang dieser Gemeinde (oder generell in diesem Bezirk??? - ich weiß es nicht) nur noch GD-Termine und weiter nichts zu finden. Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, ich würde es kaum glauben können - und das im Jahr 2010. Vielleicht 3 oder 4 Jahre vorher wies mich ein Diakon ausdrücklich darauf hin, dass zu den Weihnachtsfeiern der Gemeinde keine Gäste erwünscht sind.
Wie ich schon mehrmals hier betont habe, bin ich im tiefsten Osten der Republik zu Hause. Sicherlich liegt es auch an der hiesigen Mentalität, wenn man solche kruden, unchristlichen Erlebnisse haben muss.
Offizielle Verlautbarungen der NAK bezüglich zu unterlassender Hilfeleistungen an "Andersgläubigen" usw. sind auch mir nicht bekannt. Ich weiß nun nicht, aus welcher Quelle meine damaligen "Segensträger" geschöpft haben, als sie mir verbieten wollten, mich für Nicht-NAKler hilfreich einzusetzen. Für mich gab es doch einen inneren Kampf, da sie ja damals noch meine von Gott gesandten Knechte waren ... Und sich gegen ihren Willen zu entscheiden - nun, das war nicht so einfach.
Dieses Verbot von Hilfeleistungen an den "anderen" habe ich auch bei mit mir verwandten bzw. mir bekannten Geschwistern miterlebt. Zum Beispiel bei meiner Oma. Aber auch diese hatte sich gegen den Willen ihrer Vorangänger durchgesetzt ... - andere taten brav, was man von ihnen verlangte. Natürlich sagte man nicht: "Hiermit verbiete ich" - man packte es so ein, dass das jeweilige Geschwist einfach nicht anders konnte, wenn es nicht den Unwillen oder gar Zorn des Segensträgers auf sich laden wollte. Schlussendlich war es ein Verbot mit Konsequenzandrohung wie z.B. Segensverlust oder aus der Gnade zu fallen ...
Noch im Jahr 2010 wies ein Diakon seinen Vorsteher in meinem Beisein darauf hin, dass man Gemeindefeiern u. a. nicht mehr im Aushang vor der Kirche bekanntgeben sollte, weil man damit unwillkommene Gäste einladen würde. Solche nämlich, die nicht am GD vor den Veranstaltungen teilnehmen würden, sondern nur am darauf folgenden Kaffeetrinken und Würstchenessen. Es war tatsächlich vorgekommen, dass 2 oder 3 Frauen ohne vorherigem GD-Besuch an solchem gemütlichen Beisammensein teilgenommen hatten. Seit dem sind im Aushang dieser Gemeinde (oder generell in diesem Bezirk??? - ich weiß es nicht) nur noch GD-Termine und weiter nichts zu finden. Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, ich würde es kaum glauben können - und das im Jahr 2010. Vielleicht 3 oder 4 Jahre vorher wies mich ein Diakon ausdrücklich darauf hin, dass zu den Weihnachtsfeiern der Gemeinde keine Gäste erwünscht sind.
Re: BaV II
Werte Diskussionsbedürftige, liebe Entschlafenenwesen und all ihr Apostelamtverständige[urlex=http://nac.today/de/Gesellschaft/539245][ :arrow: nac.yesterday /Glaubensklatschreporter Rother ][/urlex] hat geschrieben: „Das ewige Leben vor dem sicheren Tod retten“ (09.11.2017)
Tod und ewiges Leben: Wie gehen christliche Kirchen damit um? Und welche Lehre steht hinter der Praxis? Das war das Thema einer Studientagung der Universität Fribourg (Schweiz). Anstoß dazu gab die Neuapostolische Kirche.
Die Idee entstand in einer Gesprächsgruppe der Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen in der Schweiz, sagte AGCK-Präsidiumsmitglied Claudia Haslebacher eingangs des Treffens am 2. November 2017. Seit 2014 hat die NAK Schweiz den Gaststatus in der Arbeitsgemeinschaft und hat schon „vielfach ihr Engagement in der ökumenischen Bewegung unter Beweis gestellt“, schreibt Barbara Hallensleben, Professorin für Dogmatik und Theologie der Ökumene am Institut für Ökumenische Studien der Universität Fribourg.
Zwei Elemente des neuapostolischen Bekenntnisses weckten meist Diskussionsbedarf: das Apostelamt und das Entschlafenenwesen, also die Praxis, den Verstorbenen die Sakramente zu spenden.
Über 70 Teilnehmer aus verschiedenen christlichen Kirchen sowie Studierende folgten der Einladung zu Referaten und Workshops. Das berichtet Andreas Grossglauser, Mediensprecher der NAK Schweiz, der das Treffen zusammen mit Claudia Haslebacher und Barbara Hallensleben organisiert hatte.

der Freund und Könner des „Apostelates“ titelt heute amtsverständnisvoll: „Südddeutschland ratifiziert Maßgabe aus Zürich - Ab Montag muss nicht mehr der Ranghöchste den Gottesdienst halten“.
Die BaVi hat nämlich bereits über eine ganz praktische Entscheidung letztentscheidend abgestimmt: „ Sie betrifft die Leitung der Gottesdienste. Bislang lag diese grundsätzlich beim „ranghöchsten“ Amtsträger vor Ort. „Da allen priesterlichen Ämtern die gleiche Amtsvollmacht zugeordnet ist, ist es eigentlich nicht zwingend, die Amtshierarchie bei der Leitung von Gottesdiensten zu berücksichtigen.“ …Die Umsetzung regeln jeweils die Bezirksapostel („Stammapostel erläutert Amtsverständnis“). Dieser BaVi-Beschluss (Mitbeschließer Letztentscheider Ehrich) wurde jetzt für die NaK-Ehrich durch Dap. Ehrich letztentschieden und allerhöchstpersöhnlich als Ranghöchster ratifiziert.
Ratifizierung ist ein formaltheologischer Fachbegriff und bezeichnet die glaubensvölkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung durch das satzungsgemäß legitimierte Organ der jeweiligen Glaubensvertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel der jeweilige Gebieterkirchenpräsident (Gottesstaatsoberhaupt); es verspricht damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewährleistet die innergöttliche (innernakliche) Einhaltung. Der Vertrag tritt regelmäßig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder nach Ablauf einer daran gebundenen Frist in Kraft. Das Procedere hat seinen Ursprung im Abschluss eines Vertrages zwischen Fürsten, dem die Aushandlung der Vertragsbedingungen durch Bevollmächtigte vorausgegangen ist. Heute sind nach allgemeinem Glaubensvölkerrecht und dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Bezirksapostel nur Kirchenstaatsoberhäupter vertretungsberechtigt. Ein Beitritt zu einem bestehenden Vertrag geschieht durch Nakzession (Ratifizierung).
Analog der Regelung für die drittoberste Amtsstufe ("priesterliche Ämter") gilt es später dann auch für die zweitoberste Amtsstufe (Apostel). Allen Apostelämtern der zweitobersten Amtsstufe ist die gleiche Amtsvollmacht zugeordnet und es ist daher überhaupt nicht zwingend, die innerapostelamtliche Apostelamtskörperhierarchie bei der Leitung von Gottesdiensten zu berücksichtigen (mit Ausnahme der allerobersten Amtsstufe, des Stapstamtes).
Das Heilige Abendmahl für Entschlafene kann daher auch von priesterlichen Amtskörpern rsp. von apostolaren Amtskörpern (ohne Präfis Bezirks…) nakechetisch konform ausgesondert und korrekt gefeiert / verabreicht werden. Die Kanalisierung der abendmahlsberechtigten Entschlafenen zur würdigen Empfangnahme des Heiligen Abendmahls muss nicht länger mehr zentralistisch an Bezirksapostelaltären erfolgen, sondern kann dezentral / regional ohne jeden Firlefanz über die Bühne gehen (Aufwertung der Filialen). Denn: „ Jesus Christus hat das Heilige Abendmahl im Kreis der Apostel gestiftet und es ihnen anvertraut… . Vollzieht der Apostel oder der von ihm bevollmächtigte priesterliche Amtsträger die Aussonderung, so geschieht dies im Auftrag und in Vollmacht Jesu Christi. Dabei bewirkt der Heilige Geist die wahre Anwesenheit des Gottessohnes, seines Leibes und Blutes im Heiligen Abendmahl… . Wo der Heilige Geist durch das von Jesus Christus begründete und bevollmächtigte Amt wirkt, kommt die sakramentale Wirklichkeit zustande " (Nakechismus Paragraph 08…15).
Übrigens: Andreas Grossglauser „ stammt aus Bern und hat als Kommunikationsberater und Fundraiser in den vergangenen Jahren verschiedene Mandate im Sozial- und Investitionsgüterbereich betreut… . Projektbezogen arbeitet er aber auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Kirche mit („Stärkere Gewichtung der internen Kommunikation“).
Wie man unschwer erkennen kann, sind die BaVianer mit allen Mitteln dabei, die beiden noch offen gebliebenen Störgrößen (Amtsverständnis und Jenseits) funreiserisch zu bereinigen, um möglichst bald unter dem Unterschlupf des ACK-Rettungsschirms ihren profunden Glaubensgeschäften ungestört weiter „jeanlugrativ“ nachgehen zu können.
Der Deal dürfte kurz vor dem gotteserfolgreichen Abschluss stehen und nur noch auf die Ratifizierung unter Vollnakose warten.
Salute. Darauf noch einen Ratafia. Wohlfühlgemeindesein mit lokaler Betäubung.
s.
Re: BaV II
@shalom

Kann das Abendmahl für Entschlafene neuerdings jetzt auch von priesterlichen Ämtern im Auftrag des Apostels ausgesondert und korrekt gefeiert / verabreicht werden.Das Heilige Abendmahl für Entschlafene kann daher auch von priesterlichen Amtskörpern rsp. von apostolaren Amtskörpern (ohne Präfis Bezirks…) nakechetisch konform ausgesondert und korrekt gefeiert / verabreicht werden. Die Kanalisierung der abendmahlsberechtigten Entschlafenen zur würdigen Empfangnahme des Heiligen Abendmahls muss nicht länger mehr zentralistisch an Bezirksapostelaltären erfolgen, sondern kann dezentral / regional ohne jeden Firlefanz über die Bühne gehen (Aufwertung der Filialen).

Re: BaV II
… „Im neuapostolischen Glaubensbekenntnis lautet der siebte Artikel: „Ich glaube, dass das Heilige Abendmahl zum Gedächtnis an das einmal gebrachte, vollgültige Opfer, an das bittere Leiden und Sterben Christi, vom Herrn selbst eingesetzt ist. Der würdige Genuss des Heiligen Abendmahls verbürgt uns die Lebensgemeinschaft mit Christus Jesus, unserm Herrn. Es wird mit ungesäuertem Brot und Wein gefeiert; beides muss von einem vom Apostel bevollmächtigten Amtsträger ausgesondert und gespendet werden.“ (Nakechismus Paragraph 8.2.). Also nicht nur vom Bap. höchstpersönlich. Bapse haben diese Funktionalität amtskörperlich eine Amtsstufe nach unten delegiert.fridolin hat geschrieben:@shalomKann das Abendmahl für Entschlafene neuerdings jetzt auch von priesterlichen Ämtern im Auftrag des Apostels ausgesondert und korrekt gefeiert / verabreicht werden.Das Heilige Abendmahl für Entschlafene kann daher auch von priesterlichen Amtskörpern rsp. von apostolaren Amtskörpern (ohne Präfis Bezirks…) nakechetisch konform ausgesondert und korrekt gefeiert / verabreicht werden. Die Kanalisierung der abendmahlsberechtigten Entschlafenen zur würdigen Empfangnahme des Heiligen Abendmahls muss nicht länger mehr zentralistisch an Bezirksapostelaltären erfolgen, sondern kann dezentral / regional ohne jeden Firlefanz über die Bühne gehen (Aufwertung der Filialen).
Das Heilige Abendmahl ist „Gedächtnismahl“ (Nakechismus Paragraph 8.2.8.).
„Das Bekenntnis zu Tod, Auferstehung und Wiederkunft Jesu Christi gehört zum Grundbekenntnis des christlichen Glaubens. Dieses Bekenntnis wird von all jenen eingefordert, die am Heiligen Abendmahl teilnehmen und es zum Heil genießen wollen. Wer auf Dauer am Heiligen Abendmahl in der Neuapostolischen Kirche teilnimmt, sollte sich bewusst sein, dass er damit öffentlich sein Bekenntnis zum Glauben an Wirken und Vollmacht der heute tätigen Apostel Jesu zum Ausdruck bringt. Die Betonung des Bekenntnischarakters des Heiligen Mahls dient auch dazu, einem leichtfertigen oder nur formalen Umgang mit diesem Sakrament entgegenzuwirken“ (Nakechismus Paragraph 8.2.9.).
„Im Heiligen Abendmahl schließt Jesus Christus zunächst mit seinen Aposteln und dann mit den Gläubigen Gemeinschaft. Gemeinschaft im Heiligen Abendmahl hat zudem die gottesdienstliche Gemeinde untereinander. Das Heilige Abendmahl hat endzeitlichen Charakter: Es steht in engem Zusammenhang mit dem Hochzeitsmahl im Himmel. Bis zur endgültigen Vereinigung von Braut und Bräutigam erlebt die Gemeinde innigste Gemeinschaft mit Jesus Christus im Heiligen Abendmahl“ (Nakechismus Paragraph 8.2.11.).
Die wahre Gegenwart der Entschlafenen beim Heiligen neuapostolischen Abendmahl:
Der Status der Abendmahlkonsumenten wird durch die Aussonderung (Konsekration) und das Sprechen der Einsetzungsworte in ihrer Substanz nicht verändert. Das Heilige Abendmahl steht in engem Zusammenhang damit, dass die Geschwister eine irdische und eine jenseitige Natur haben, die beide unvermischt und ungetrennt vor dem Altar stehen. Die Jenseitigen sind als Substanzlose hinzugetreten (Konsubstantiation). Es findet also keine Verwandlung (Transsubstantiation) der Seelen statt.
Innerhalb des Heiligen Abendmahls entsprechen Brot und Wein der menschlichen Natur und Leib und Blut der göttlichen Natur Christi. Dementsprechend muss es auch zu einer Transsubstantiation von Brot und Wein kommen, sonst gingen die Jenseitigen ja leer aus und das ganze Brimborium wäre nur Showeffekthascherei von Glaubensleerern mit Kaffeefahrerprodukten.
Vielmehr bleiben auch nach der Aussonderung Brot und Wein in ihrer natürlichen Substanz erhalten. Brot und Wein sind nicht lediglich Metaphern oder Symbole für Leib und Blut Christi; vielmehr sind Leib und Blut Christi wahrhaft anwesend (Realpräsenz). Zur Substanz von Brot und Wein tritt durch das weihende Wort, das ein Apostel oder ein von ihm bevollmächtigter priesterlicher Amtsträger spricht, die Substanz von Leib und Blut Christi hinzu. Ganz genau so treten die Entschlafenen persönlich am Altar hinzu (Realpräsenz der abendmahlsberechtigten Entschlafenen).
Die äußere Gestalt (Nakzidenz) der AbendmahlsteilnehmerInnen ändert sich durch dieses Geschehen nicht (Doppelnaktur der Abendmahlsberechtigten Gottes). Für eingeweihte Augen sind daher die Hostien in ihrer äußeren Gestalt im Inneren der entschlafenen Gestalten amtskripplich sowohl transsubstantionell (Überleitung in Entschlafene) als auch konsubstantionell so gut wie sichtbar, weil die Hostie dem Entschlafenen ja in Realpräsenz hinzutritt.
Die stäpstliche Transsubordinaktion hat klare Glaubensspielregeln, an die sich auch Gott in seiner abendmahligen Gegenwärtigkeit strikt zu halten hat. Er will in seinen Vollmächtigen endlich auch in die ACK um unter diesem Schutzschirm weiterhin sein Entschlafenenwesen treiben zu können.
@fridolin: Das neue Apostelamtsverständnis (wo nicht immer der Ranghöchste in die Bütt muss) wäre ja Blödsinn, wenn beim Heiligen Abendmahl die über Glaubensbord geworfenen Schikanen (Schlüsselgewalttätigkeiten des Stapstes, Entschlafenenprivileg der Bapse) urfrevelhaftig weiter in der Praxis fröhlich Urständ gottesdienstfeiern würden. Anstatt Überleitung gäbe es dann nur eine neue Umleitung. Das bislang glaubenskultivierte Abendmahlsdefizit des priesterlichen Amtes (dritte Amtsstufe im vierstufigen Ordinaktionsprozess) ist mit der neuen Glaubensgeschäftsordnung nakademisch total obsolet geworden. Dem Stapst ist als erster dies Licht aufgegangen und demnächst werden die neuen Lightgedanken Gottes diese Neuentdeckung geistlich wertvoll an die Amtskörper Gottes adressieren und so nach dem Hörensagen auch für praktizierende Theologen in der Kirche Jesu Christi zugänglich machen.
Die Experten aus der Züricher Laberan Bavilika und dem Baptisterium des Nakiclans haben ihre Lektion vom Vatikan längst gelernt (Katholiken stehen Pate für Nakoliken). Die BaVianer und ihr Gottesfolg sind nunmehr rundum „acktabel“.
s.
Re: BaV II
+ + + + + + + + + + + + + + + +
…nicht nur das Entschlafenenabendmahl – auch die Entschlafenentaufe nur noch ein Fall fürs neue, noch neuerapostolische Priestertum…
,
da der Auferstandene allerhöchstpersönlich seinen Aposteln den Taufbefehl gab und gibt, haben die na-amtlichen Apostel (Amtsstufen 1 und 2 der Amtsstufenneukonzeption Gottes) die Vollmacht, mit Wasser zu taufen auch der Amtssufe 3 („priesterliche Ämter“) übertragen. (Paragraph 8.1.10).
Das schließt na-türlich auch die Taufe von andersgläubigen Entschlafenen mit ein, sonst wäre die übertragene Vollmacht ja schon „in statu nakzendi“ defizitär. Es ist kaum zu glauben aber vielleicht doch wahr, dass Apostel so einen nakechetischen Blödsinn verzapfen (Selbstbildbetrug?).
Diese Vollmacht gilt auch für das diesseitig für Lebende und Entschlafene darzureichende Heilige Abendmahl.
Nur das Nakrament der Heiligen Versiegelung, die Geistestaufe, wird ausschließlich von Aposteln gespendet (für Dies- und Jenseitige). Da steht aber nichts von der Notwendigkeit der Nakramentsspendung allein nur durch Präfix-Apostel oder Stäpsten (sonst wäre die Ordinaktion von Aposteln ja graduell zweiklassig (geistlich minderbemittelte Normaloapostel und souveräne, vollermächtigere Bapse). Das widerspräche allerdings dem gerade proklamierten apostelamtlichen Einerlei unterhalb der ranghöheren Stapstebene.
Neuerdings soll nach Gottes heiligem BaViwillen – dem Adam-Möhler-Institut sei einmal mehr Dank - das Präfix „Bap.“ nur noch die per Beauftragung / Ernennung erteilte geistliche Leitung eines Bezirksapostelreichs (Gebieterkirchenpräsident) kennzeichnen. Dieser beauftragte Letztentscheider hat jedoch kein mehr an geistlicher Vollmacht als der Tross an Normaloaposteln / Bap-helfern. Alle sind für vollkirchsinnige Entschlafenenversiegelung gleich qualifiziert. Keiner ist bevollermächtigt.
Analog gilt das für die Verabreichung der Heiligen Wassertaufen und der Heiligen Abendmähler für Entschlafene, was in der Praxis (Nakolikenamtskörper sind fast ausschließlich Praktiker) nunmehr rangstufenunabhängig vornehmlich durch die priesterlichen Amtstufe stattfinden kann (nur die unterste Amtsstufe, das diakonische Amt ist dazu nicht berechtigt / ordiniert).
Es ist auch kaum zu glauben aber vielleicht doch wahr, dass der Nakechismus in der Ewigkeit nichts gilt und deshalb weiterhin die Nakramentierung von Entschlafenen trotzdem den nunmehr zur Schlüsselgewaltlosigkeit verdammten Stäpsten / Bapsen vorbehalten bleibt. Geistlich und nakechetisch steht dem zwar das neue Amtsstufenmodel entgegen, doch was kümmern wahre Letztentschieder ihre urkicheigenen Nakechismusreförmchen. Es geht allein um ihren "ACKeptanz" (Pinguinformation) ums goldene Amt.
Die BaVi hat’s gegeben, die BaVi hat’s genommen der Name der BaVi sei gelobt.
s.
…nicht nur das Entschlafenenabendmahl – auch die Entschlafenentaufe nur noch ein Fall fürs neue, noch neuerapostolische Priestertum…
[urlex=http://www.nak.org/de/katechismus/8-die-sakramente/81-die-heilige-wassertaufe/8110-heilige-wassertaufe-und-apostelamt/][ :arrow: Nakechismus Paragraph 8.1.10 ][/urlex] hat geschrieben: 8.1.10 Heilige Wassertaufe und Apostelamt (2017er Variante)
Der Auferstandene erteilte seinen Aposteln den Taufbefehl. In der Neuapostolischen Kirche haben die Apostel die Vollmacht, mit Wasser zu taufen, auch den priesterlichen Ämtern übertragen. (8.1.10)
Da die Taufe der Kirche als ganzer anvertraut ist, hat die in anderen Kirchen rite vollzogene Taufe Gültigkeit. (8.1.10)
Werte Gestikulierende, liebe EXTNAKTE und all ihr sonstigen, formgerecht gemachte Neuapostolismen[urlex=http://www.nak.org/de/katechismus/8-die-sakramente/83-die-heilige-versiegelung/836-die-formgerechte-spendung-der-heiligen-versiegelung/][ :arrow: Nakechismus Paragraph 8.3.6 ][/urlex] hat geschrieben: 8.3.6 Die formgerechte Spendung der Heiligen Versiegelung (2017er Variante)
Während bei der Heiligen Wassertaufe das Wasser und beim Heiligen Abendmahl Brot und Wein die sichtbaren Elemente sind, ist dies bei der Heiligen Versiegelung — dem neutestamentlichen Zeugnis entsprechend — der Gestus der Handauflegung durch den Apostel. Ebenso gehört das Gebet des Apostels zur formgerechten Spendung dieses Sakraments. Das Sakrament der Heiligen Versiegelung, der Geistestaufe, wird ausschließlich von Aposteln gespendet.
EXTRAKT
…Das Sakrament der Heiligen Versiegelung wird ausschließlich von Aposteln gespendet, mit dem Gestus der Handauflegung und einem Gebet. (8.3.6.)

da der Auferstandene allerhöchstpersönlich seinen Aposteln den Taufbefehl gab und gibt, haben die na-amtlichen Apostel (Amtsstufen 1 und 2 der Amtsstufenneukonzeption Gottes) die Vollmacht, mit Wasser zu taufen auch der Amtssufe 3 („priesterliche Ämter“) übertragen. (Paragraph 8.1.10).
Das schließt na-türlich auch die Taufe von andersgläubigen Entschlafenen mit ein, sonst wäre die übertragene Vollmacht ja schon „in statu nakzendi“ defizitär. Es ist kaum zu glauben aber vielleicht doch wahr, dass Apostel so einen nakechetischen Blödsinn verzapfen (Selbstbildbetrug?).
Diese Vollmacht gilt auch für das diesseitig für Lebende und Entschlafene darzureichende Heilige Abendmahl.
Nur das Nakrament der Heiligen Versiegelung, die Geistestaufe, wird ausschließlich von Aposteln gespendet (für Dies- und Jenseitige). Da steht aber nichts von der Notwendigkeit der Nakramentsspendung allein nur durch Präfix-Apostel oder Stäpsten (sonst wäre die Ordinaktion von Aposteln ja graduell zweiklassig (geistlich minderbemittelte Normaloapostel und souveräne, vollermächtigere Bapse). Das widerspräche allerdings dem gerade proklamierten apostelamtlichen Einerlei unterhalb der ranghöheren Stapstebene.
Neuerdings soll nach Gottes heiligem BaViwillen – dem Adam-Möhler-Institut sei einmal mehr Dank - das Präfix „Bap.“ nur noch die per Beauftragung / Ernennung erteilte geistliche Leitung eines Bezirksapostelreichs (Gebieterkirchenpräsident) kennzeichnen. Dieser beauftragte Letztentscheider hat jedoch kein mehr an geistlicher Vollmacht als der Tross an Normaloaposteln / Bap-helfern. Alle sind für vollkirchsinnige Entschlafenenversiegelung gleich qualifiziert. Keiner ist bevollermächtigt.
Analog gilt das für die Verabreichung der Heiligen Wassertaufen und der Heiligen Abendmähler für Entschlafene, was in der Praxis (Nakolikenamtskörper sind fast ausschließlich Praktiker) nunmehr rangstufenunabhängig vornehmlich durch die priesterlichen Amtstufe stattfinden kann (nur die unterste Amtsstufe, das diakonische Amt ist dazu nicht berechtigt / ordiniert).
Es ist auch kaum zu glauben aber vielleicht doch wahr, dass der Nakechismus in der Ewigkeit nichts gilt und deshalb weiterhin die Nakramentierung von Entschlafenen trotzdem den nunmehr zur Schlüsselgewaltlosigkeit verdammten Stäpsten / Bapsen vorbehalten bleibt. Geistlich und nakechetisch steht dem zwar das neue Amtsstufenmodel entgegen, doch was kümmern wahre Letztentschieder ihre urkicheigenen Nakechismusreförmchen. Es geht allein um ihren "ACKeptanz" (Pinguinformation) ums goldene Amt.
Die BaVi hat’s gegeben, die BaVi hat’s genommen der Name der BaVi sei gelobt.
s.
Re: BaV II
[urlex=http://www.nak-eberswalde.de/361-0-Der+Gottesdienst+-+und+das+Leben+geht+weiter.html][ :arrow: NaK-Nadl / Filiale Eberswalde ][/urlex] hat geschrieben: …und das Leben geht weiter
„Verbindung in die Ewigkeit“. Dahinter verbarg sich eine gemeinsame Aktion aller Versammelten. Im Vorfeld des Jugendtages hatte jeder Ältestenbezirk eine Notrufsäule gebaut und mit Texten und Bildern gestaltet. Die Jugendgruppe Eberswalde hatte unter der Überschrift „Naturkatastrophen“ eine Seite über Erdbeben gestaltet. Nun wurden Wollfäden verbunden, welche Jeder erhalten hatte. Diese „Gebetsschnüre“ verbanden die Notrufsäulen mit dem am Altar aufgestellten Bild der betenden Hände, das ebenfalls von Jugendlichen in einem Malworkshop am Vortag gemalt worden war.
Mit Gebet und Geschenken für die Gastapostel wurde der Jugendtag beendet.
Werte Notrufsäulen, liebe Salzsäulen und all ihr Eberswalder Säule[urlex=http://jugend.nak-bbrb.de/?id=477][ :arrow: NaK-Nadl / Jugend NaK-BBB][/urlex] hat geschrieben: Interview
Zur Vorbereitung auf den Jugendtag 2011 und damit verbunden auf den folgenden Entschlafenengottesdienst trafen sich einige Jugendliche mit unserem Apostel Katens. Sie wollten einmal einige Aspekte des Entschlafenenwesens nach Ansicht der Neuapostolischen Kirche erfragen und neue Erkenntnisse gewinnen.
Wir stellen uns vor, ein Mensch stirbt und seine Seele geht in die jenseitige Welt hinüber. Was geschieht mit der Seele des Verstorbenen? Wie kommt die Seele "dort drüben" an und wie wird diese Seele angenommen – gibt es eine Einteilung nach weltlichem Verhalten oder wie kann man sich das vorstellen?
Apostel Katens: …Aber zu dem Punkt des Überganges der Seele ins Jenseits noch ein prägnanter Satz auch aus der Heiligen Schrift: So wie der Baum fällt, so bleibt er liegen! Daraus kann man auch die Frage nach dem "Aussehen“ der Bereiche beantworten… .
Dass es der Seele in einem gottnahen Bereich besser geht, ist eine schöne Vorstellung. Aber man sagt ja auch, dass die Seelen den Bereich, in dem sie sich befinden, nicht verlassen können. Begibt man sich mit dieser Annahme auf Glatteis?
Apostel Katens: Nun … Diejenigen, die in Gott sind, haben schon die Möglichkeit ihren Bereich zu verlassen und zu denjenigen zu gehen, die von Gott fern sind. Denn wie sollten sonst solche, die von uns als "Unerlöste“ bezeichnet werden, jemals zu der Gnade in Gott kommen, wenn sie durch niemanden erfahren würden, dass es noch einen besseren Bereich gibt. Also muss es ja die Möglichkeit geben, dass ihnen eine solche Nachricht zuteil wird. Und das natürlich durch diejenigen, welche erlöst sind und Zugang in jene unerlöste Welt haben.
Also gibt es hier wie drüben Zeugnisarbeit, die zu leisten ist.
Apostel Katens: Richtig!

„Lebbe gehd weider“ war schon die Losung von Dragoslav „Stepi“ Stepanović gewesen. Auch die neue Amtstufenrestrukturierung ist beiamtskörperleibe keine "Nakurkatastrophe", sondern nur Business as usual beim Buhlen um „ACKeptanz“.
Und sind wir doch einmal ganz ehrich: Welche andere Kirche garantiert schon, dass im Jenseits munter weiter gesündigt werden kann und per Seelenwanderung dann auch noch an Abendmahlsaltären der Nakoliken am Gottesdienst teilgenommen werden darf um die Jenseitssünden gleich wieder abgewaschen zu bekommen (vollgültige Freisprache, Hl. Abendmahl, Segen…).
Die apostelamtliche Sündendefinition (2005er Variante) hat durch ihre dies- und jenseitsweltweite Ratifizierung große Bedeutung für die praktische Seelsorge des Apostelates (offizielle BaVi-Verlautbarung). Das hat durch die Amtsstufenreform zur kultinaktiven Konsequenz, dass sogar die Priester (Amtsstufe 3) nunmehr die Macht der Gnade hervorheben dürfen, ohne die Sünde posthum zu bagatellisieren (Posthumanismus der Nakolikengottesdienstleiter).
Gut das bei den Nakoliken immer wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird, wenn es beim genauen Hinsehen auch nur um ein kleines Säule handeln sollte. Das Märchen von des Schneiders neuen Kleidern wird doch immer wieder traumhaft inszeniert und europaweit immer mehr „ackeptiert“. Nakolismus wird hoffähig. Glaubenserlebnispädagogisch besonders wertvoll ist, mit was für Attrappen in Gotteshäusern die Glaubensgelehrten Gottes wirken.
Notrufsäule des ADAC (Allgemeiner District Apostle Club) statt Ambos für Gotteshäuser (die Opferkästen bleiben)

Und Glaubenslebbe für Glaubensd.... gehd munder weider... (es soll ja bis in alle Ewigkeit alles wieder gut bleiben).
s.
Re: BaV II
[urlex=http://forum.glaubensforum24.de/viewtopic.php?f=19&t=3668&start=261][ :arrow: curato in Entschlafenen-GD vom 07.11.2017 13:35][/urlex] hat geschrieben:Ich sehe da jetzt keinen Unterschied zu einem normalen Entschlafenengottesdienst einer Durchschnittsgemeinde, wo nicht das apostolische Amt gegenwärtig ist.h.e. hat geschrieben:http://bezirk-leipzig.nak-nordost.de/db ... rstorbenen
Curato,
der hier angeführte Gottesdienst ist doch gar nicht mehr so weit von dem Gedenkgottesdienst für Entschlafene, wie ich ihn empfohlen hatte. Was meinen Sie?
Die sakramentalen Handlungen finden ja nur dort statt, wo ein (Bezirks-)Apostel anwesend ist. Für 99% der Gemeinden ist somit ein Enschlafenengottesdienst ein Gebets-und Gedenkgottesdienst… .
Werte abwesende apostolische Ämter in Durchschnittsgemeinden, liebe Gegenwärtige und all ihr sog. „Schonjahrzehntenichtmehrangeber“[urlex=http://forum.glaubensforum24.de/viewtopic.php?f=19&t=3668&start=269][ :arrow: curato in Entschlafenen-GD vom 07.11.2017 23:06][/urlex] hat geschrieben: … ich sprach auch von Gedenk- und Gebetsgottesdiensten. Die sog. Überleitung gibt es doch schon Jahrzehnte nicht mehr… .

wie unschwer zu erkennen ist, wird es unter Freunden und Gönnern des „Apostelates“ solche paralleluniversalen „Kompostitionen“ neben dem Nakechismus noch lange geben. Da ist Jesus dank seiner beiden obersten Amtsstufen auch in der subapostelaren dritte Amtsstufe (priesterliche Amtskörper) und deren ordentlich durchgeführten, vollgültigen nakramentalen Handlungen („Heiliges Abendmahl“ + „Heilige Wassertaufe“) trotz permanentadventlicher 2010er Liturgiereform gegenwärtig. Eingangslied GB 103: „Gott ist gegenwärtig“. Der posierende Dressman des Monats (Testimonial) der neunakolischen Plakatwerbeindustrie für September 2017 bedankt sich denn auch brav, dass er Gott gegenwärtig nicht im Wald suchen muss, sondern in der Kirche finden kann (wir berichteten). In den Durchschnittsgemeinden Gottes nur "nake news"? Fake-Gemeinden mit Fake-Seelsorgern des "Kurratoriums"?
„Für uns ist dies der schönste Trost, denn in der Feier des Heiligen Abendmahls erleben wir schon heute Gemeinschaft mit dem Herrn. Da ist er als der Gekreuzigte, Auferstandene und Wiederkommende in seiner Gemeinde gegenwärtig ("Trost im Heiligen Abendmahl").
Diese Gegenwart vergegenwärtigt sich offensichtlich beiamtskörperleibe nicht jedem (Bindungskräfte des "Apostelates"?)! „Die Wirkung der Sakramente als wesentliche Elemente der Heilsvermittlung ist für Lebende und Tote gleich (Nakechismus Entschlafenenhilfeparagraph 9.6.). Das heißt keine Entschlafenenextrawurst mit Baps oder Stapstgottesdiensten.
„Aus der Schlüsselgewalt wird ... Mit der Sondernummer 3 der ( internen) LEITGEDANKEN ZUM GOTTESDIENST vom März 2001 revidierte die Neuapostolische Kirche dann tatsächlich ihre traditionelle Lehre der "Schlüsselgewalt" des Stammapostels speziell was die sogenannte Entschlafenenarbeit betrifft: "Die jenseitigen Bereiche sind durch das einmal gebrachte und ewig gültige Opfer Jesu Christi geöffnet. Sein Opfer macht jeder heilsverlangenden Seele den Zugang zur Erlösung frei. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, die Zugänge zum Altar und zum Reich Gottes durch ein besonderes Gebet des Stammapostels vor einem Gottesdienst für Entschlafene aufzuschließen". " Sorgfältig aus der Heiligen Schrift entwickelte Gedanken" hätten dazu geführt, sich von der traditionellen Lehre zu verabschieden, nach der dem Stammapostel vor dem "Gottesdienstes für die Entschlafenen" - in dessen Rahmen Verstorbenen der Empfang von Sakramenten ermöglicht wird - die Aufgabe zukommt, verlangenden Seelen den Zugang zum irdischen Altar zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Neuerung wird der Begriff "Schlüsselgewalt" abgeschafft bzw. neu interpretiert und durch den Begriff der "Schlüsselvollmacht" ersetzt“ (Berliner Dialog).
Also Schluss mit den Schlüsselgewalttätigkeiten der Stäpste (blinde Blindenleiter blasen zum geordneten Rückzug). In die zu besetzenden Leitungsfunktionen Gottes wird gemäß demnächst noch zu ratifizierender Amtsstufenrestrukturierungsmaßgabe (BaVi-Herbstsitzung 2017) nicht mehr ordiniert sondern nur noch beauftragt / ernannt. Ein regelrechtes Leitungswirrwarr. Zum Glück halten die Letztentscheider hinter den Altarkulissen die Fäden ihrer Marionetten felsenamtsfest in der Hand.
Nun noch auf ein Strebenswörtchen zur aus der Welt geschafften „Überleitung“ (der Entschlafenen). Na-amtliche Überleitungen sind na-türlich immer noch gang und gäbe: „Überleitung durch den Dienstleiter“ (Liturgie in Stichworten). Mit „Überleitung“ ist also nicht die Kirchenleitung rsp. der Kirchenleiter gemeint (Hyper- rsp. Supraleitung). Bei der Kanalisierung der Jenseitsmassenströme anlässlich der Entschlafenenfestgottesdienste hin zu den wenigen Stapst und Baps-altären kann wahrlich nicht von einer Überleitung gesprochen werden, sondern angesichts deren laufend wechselnden Jetsetstationen von einem totalen Umleitungschaos. Da ist es nur allzu naheliegend, dass die BaVianer dieses Organisationsverschulden mit ihrem neuen Amtstufenmodell bereinigen, indem in die ohnhin stattfindenden nakramentalen Handlungen der Priesteramtsebene in sog. "Durchschnittsgemeinden" (Hl. Taufe und Hl. Abendmahl) die Entschlafenen einfach subkutan (subapostelaltärlich) mit eingeschlossen werden.
Und dann auch gleich noch eine Neuerung: Warum sollte einer Amtskrippe anlässlich einer nakramental anschaulichen Hl. Wassertaufe denn nicht echtes Wasser übergegossen werden? Preisteramtstufenanfänger rsp. Entschlafenenkultseiteneinsteiger können ja den meschuggen Praxislehrgang am Apostelaltar besuchen („Wo Priester die Taufe an Krippen üben“).
Mit Verlaub, zur semantischen Zerfieselung zwischen Durchschnittsgemeinden (wo die anberaumten Entschlafenengottesdienste zu reinen Gebets-und Gedenkgottesdienst herabgewürdigt werden) und den nakrametal wertvollen Stapst und Baps-Gottesdiensten kann ich nur meine Seelsorgen zum Ausdruck bringen:
Na-türlich gedenken und beten auch die Bapse und Stäpste in den Entschlafenengottesdiensten. Und für die Durchschnittsgemeinden möchte ich in den kleingeistlichen Filmriss treten und anmerken, dass dort in den Entschlafenengottesdiensten eben nicht nur harmlos gebetet und gedacht wird, sondern zumindest auch das Hl. Abendmahl korrekt gefeiert wird!
In Anbetracht der ACKeptanzbalz der BaVianer und dem damit über „Gottesfolg“ hereinbrechenden Restrukturierungschaos und im Hinblick auf das Leitungswirrwarr wirft der Nakiclan ein zappenusters Licht auf seinen Schlingerkurs. Es erinnert mich stark an eine frühere Showkirchenplakatwerbung (wir berichteten). Albury und keine apostelendzeitliche Wegweisungswende.
s.