Der Prozess - NAK gegen Herrn Schlangen, Mitherausgeber von CANITIES-News

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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Re: Der Prozess

#241 Beitrag von Comment » 16.02.2014, 17:53

Es gibt 'treue Schäfchen', die denken überhaupt nicht über ihre Kirche nach - wie's von dort auch kommt, es ist immer richtig für sie ...

Da hat die Konditionierung hingehauen ... :!:

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Loreley 61
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Re: Der Prozess

#242 Beitrag von Loreley 61 » 16.02.2014, 18:19

Hätte ein anderer Richter, ein anderes Gericht wirklich anders geurteilt? Wenn A.B. vor der Klage gewarnt wurde, so hat dieser Fachmann ja wohl rechtliche Kenntnisse und kennt die Gesetze. Er wird gewußt haben, dass die NAK nicht gewinnen kann. An Gesetze ist doch jeder Richter gebunden. Wegen den Urheberrechten führte der Richter in der Urteilsbegründung den Paragraphen § 51 UrhG an. Demnach durfte canities zitieren - alles war rechtlich einwandfrei. Wenn nun rechtlich etwas nicht zu beanstanden ist, dann müßte nach meiner laienhaften Vorstellung auch ein anderes Gericht zum gleichen Urteil kommen, oder? Der Ermessensspielraum darf ja nicht zu Urteilen gegen das geltende Recht führen. Oder das Beispiel mit dem Begriff "faschistoid". Es kann ja nicht sein, dass der Begriff in Bochum (vor Gericht) eine andere (harmlosere)Bedeutung hat, als bei einem Gericht in München. Man muss ja nur den Duden bemühen um zu sehen, dass "faschistoid" nicht gleich "faschistisch" ist. Das müßte also auch vor einem Münchner Gericht so gesehen werden.(Nur eben bei der NAK-NRW nicht - warum auch immer???) Ihr versteht sicher, was ich meine....

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tergram

Re: Der Prozess

#243 Beitrag von tergram » 16.02.2014, 18:27

Doch Lory, das kann nicht nur sein, das ist so. Wie sonst wäre es zu erklären, dass ein höheres Gericht das Urteil des vorherigen aufhebt? In allem steckt ein Ermessensspielraum und die Menschen, die Recht sprechen, sind eben Menschen.

Ich bin beispielsweise der Meinung, dass die Bezeichung "bornierter Idiot", auch wenn sie in einer Fragestellung versteckt ist, eine Beleidigung darstellt, wenn sie mit einem konkreten Namen verknüpft ist. Ich hätte in diesem Punkt also anders geurteilt, als das Bochumer LG.

Zum Urheberrecht wäre vermutlich die Meinungsbildung der Kammer anders abgelaufen, wenn die NAK eine konkrete Aufstellung mit allen einzelnen Punkten, dem jeweiligen Veröffentlichungsmedium, Tag etc. gemacht hätte, statt dem Gericht einen Eimer Papier vor die Füße zu werfen. Wenn schon der Kläger sich keine Mühe gibt, seine Position zu begründen, warum sollte das Gericht sich Mühe geben? Selbst solche Kleinigkeiten können beeinflussen. Gute Anwälte wissen das und verhalten sich entsprechend.

Dass man Brinkmann vom Prozess abgeraten hat, heisst ja nicht, dass die jetzt getroffene Entscheidung von vornherein völlig klar war. Es heisst nur, dass die Chancen für die NAK schlecht standen. Mehr nicht.

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Loreley 61
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Re: Der Prozess

#244 Beitrag von Loreley 61 » 16.02.2014, 18:46

Ja, ich weiß, dass Urteile durch höhere Instanzen aufgehoben werden können, aber ich denke, da muss dann ein gravierender Fehler in der unteren Instanz passiert sein. In der Urheberrechtsfrage und beispielsweise bei dem Begriff "faschistoid" sehe ich keine Fehler beim Bochumer Richter. Die Bedeutung des Begriffs steht fest - ob in Bochum oder München.Ein Richter in München könnte doch nicht hergehen und sagen, dass faschistoid und faschistisch ein und dieselbe Bedeutung haben und daher für die NAK unangebracht sind. Die unterschiedlichen Bedeutungen kann man überall nachlesen. Das Zitierrecht gilt auch in ganz Deutschland. Bei einem anderen Urteil wäre m.E. eben die Gegenseite in Berufung gegangen, zumindest bei eindeutigen Dingen.

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Re: Der Prozess

#245 Beitrag von Loreley 61 » 16.02.2014, 19:00

Noch wegen dem Zitierrecht. Selbst wenn die NAK alles fein säuberlich dem Richter präsentiert hätte, so kann doch keiner an diesem Paragraphen des Zitierrechtes vorbei urteilen, oder? Also unabhängig von der Präsentation.
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fridolin

Re: Der Prozess

#246 Beitrag von fridolin » 17.02.2014, 00:19

'Angezählt'

A.B. scheint durch sein eigenes Verhalten kurz vor seinem Ruhestand mächtig 'angezählt'. Doch, wir werden sehen, JLS wird das nicht abhalten, B. mit höchstem 'Orden' der NAK zu verabschieden. Zumindest vor den Kirchenmitgliedern im Gottesdienst. Vielleicht ist er selbst im Innersten heilfroh, dass B. fortan weg sein wird vom Fenster ...
Das er sich angezählt fühlen könnte, kann ich mir gut vorstellen.
Das Gezedere in vielen Foren das seit der Urteilsbekanntmache über ihn rein gebrochen, ist schon mächtig.
Das muss er erst innerlich verarbeiten. Letztendlich ist er auch nur ein Mensch. Die innerliche eigene Verarbeitung kann durch keine noch so schöne Verabschiedungsrede aufgehalten werden.
Trotz alle dem wünsche ich ihm einen Ruhestand ohne Albträume und das er das alles verarbeiten kann.

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Re: Der Prozess

#247 Beitrag von Loreley 61 » 17.02.2014, 07:56

Brinkmann an Wieland:
Bitte verlassen Sie sich bei der Bewertung der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht auf die von Herrn Schlangen veröffentlichten Klagepunkte. Es handelt sich dabei nur um einen einseitigen Auszug.
Hä.....? Die veröffentlichten Klagepunkte waren doch allesamt richtig dargestellt und keineswegs einseitig. Bis auf die angebliche atheistische Vereinigung, die Schlangen und Tamm angehören würden, kamen alle Punkte in der Urteilsverkündung zum Tragen. Kirchensprecher FS sagte gegenüber dem GK-Magazin, dass es hauptsächlich um die Urheberrechte ginge. Nur das dieser Punkt in der Urteilsverkündung den letzten Platz einnimmt und ziemlich kurz (dennoch stichhaltig) ausfällt. Dann das fehlende, aber behauptete Gesprächsangebot.....:roll:

Für mich tun sich da schon ein paar Widersprüche auf. Warten wir eine mögiche Berufung ab - die aber an dem "Erstsieg" für mich nichts ändern würde. Ich denke, wer genug Geld hat, kann bis zum Sankt Nimmerleinstag klagen - das kann Otto-Normalverbraucher natürlich nicht. Eventuell könnte die Kirche dann noch ein paar Punkte für sich entscheiden, aber nach meinem Rechtsempfinden höchstens zwei der geannten Klagepunkte.

LG, Lory
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Matula

Re: Der Prozess

#248 Beitrag von Matula » 17.02.2014, 08:32

Es gibt im deutschen Recht so viele Paragraphen und Unterparagraphen (laienhaft ausgedrückt) das sogar die Juristen das oftmals nicht mehr überblicken. Nicht umsonst ist es äußerst wichtig, dass man sich nicht nur von einem sehr guten und versierten Anwalt vertreten lassen muss,
sondern der sich in seinen Schriftsätzen äußertes Mühe geben muss.

Ganz wichtig ist dabei auch, dass er dem Gericht in seinen Schriftsätzen konkret auf die Dinge und auf die jeweiligen Paragraphen und Urteile hinweist, um damit dem Gericht so viel Arbeit als möglich abzunehmen.

Nicht wenige Richter/innen haben auch einen gewissen Hang zur Arroganz, weil sie genau wissen, welche Macht sie schließlich haben.
Entweder Daumen hoch oder Daumen runter. Ich denke, auch hier spielen Sympathie und Antipathie keine unwesentliche Rolle.
Es gibt sogar Fälle, da kennen sich Anwälte, Staatsanwälte und/oder Richter persönlich gut aus gemeinsamen Studienzeiten. In diesem Fall hat man logischerweise beste Karten, den Prozess zu gewinnen.

Mich macht es auch immer wieder nachdenklich, dass im Namen des Deutschen Volkes Urteile gesprochen werden, die von der nächsten Instanz
kassiert werden und dort das Urteil ebenfalls im Namen des Deutschen Volkes völlig anders ausfällt.

Caroline

Re: Der Prozess

#249 Beitrag von Caroline » 17.02.2014, 09:44

Warten wir eine mögiche Berufung ab -
Lory,

das würde bedeuten, dass der neue BAP sein Amt mit einem Prozess beginnt.
So dumm wird er (hoffentlich) nicht sein.

Gruß Caroline

Rolf

Re: Der Prozess

#250 Beitrag von Rolf » 17.02.2014, 12:19

Noch einmal kurz zurück zur Beweisaufnahme:

Antwort auf tergram's Frage:

Die Klägerin kann dem Beklagten zu 1. auch die Äußerung, sie betreibe Gehirnwäsche, nicht untersagen. Auch hierbei handelt es sich um eine polemische Meinungsäußerung, die die Klägerin im Sinne eines offenen Diskurses über die innere Struktur von Religionsgemeinschaften hinzunehmen hat, ist doch (jede) Religion nach verbreiteter Auffassung „Opium fürs Volk".

Daraus kann man schließen, dass wohl eher kein religiöser Hintergrund (bei den Richtern) vorhanden ist.


... entgegen der Auffassung der Klägerin folgt der geltend gemachte Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die streitgegenständlichen Bekundungen des Beklagten zu 1 nicht aus den Vorschriften des UWG. Zwar verkennt die Kammer nicht das viele Religionsgesellschaften sich auch wirtschaftlich betätigen. Dennoch stellt sich das Konkurrenzverhältnis der Glaubens-oder „Nichtglaubens" Gemeinschaften untereinander nicht als Wettbewerb zu geschäftlichen Zwecken im Sinne des UWG dar. Auch die Klägerin vermag nicht darzustellen, welchen Geschäftszweck der Beklagte zu 1 mit seiner Kritik an ihren Glaubensinhalten und an ihrer Verfasstheit verfolgen soll.

Das stieß wohl allgemein auf das größte Unverständnis.

Lory:

Tergram hat es recht gut erklärt. Die Übergänge sind fließend.

Matula, Dein Beitrag ist köstlich, so sollte es aber nicht sein.

Grüße, Rolf

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