Der Prozess - NAK gegen Herrn Schlangen, Mitherausgeber von CANITIES-News
Re: Der Prozess
Die Kammer des Landgerichts Bochum hat in seiner Begründung zum Urteil die Sachverhalte für sich fein herausgearbeitet.
Ich bin immer noch ein wenig verblüfft und verwundert, dass die Beklagten Parteien völlig unbelangt aus diesem Prozess hervorgegangen sind.
Ich war in Hamburg 16 Jahre lang Laienrichter an Amts- und Landgericht. Darüber hinaus habe ich für verschiedene Medien Prozesse verfolgt.
Aber wie tergram schon geschrieben hatte, andere Kammer anderes Urteil?
Der hier über den Wassern schwebende Rechtsberater der NAK NRW, ist übrigens am Landgericht Bochum nicht zugelassen. Es handelt sich um einen Zivilprozess und dieses Landgericht gehört nicht zu seinem Gerichtsbezirk.
Ich bin immer noch ein wenig verblüfft und verwundert, dass die Beklagten Parteien völlig unbelangt aus diesem Prozess hervorgegangen sind.
Ich war in Hamburg 16 Jahre lang Laienrichter an Amts- und Landgericht. Darüber hinaus habe ich für verschiedene Medien Prozesse verfolgt.
Aber wie tergram schon geschrieben hatte, andere Kammer anderes Urteil?
Der hier über den Wassern schwebende Rechtsberater der NAK NRW, ist übrigens am Landgericht Bochum nicht zugelassen. Es handelt sich um einen Zivilprozess und dieses Landgericht gehört nicht zu seinem Gerichtsbezirk.
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Re: Der Prozess
Hallo Rolf,Der hier über den Wassern schwebende Rechtsberater der NAK NRW, ist übrigens am Landgericht Bochum nicht zugelassen. Es handelt sich um einen Zivilprozess und dieses Landgericht gehört nicht zu seinem Gerichtsbezirk.
kannst du uns das näher erklären? Und wenn er nicht zugelassen war, wieso hat man ihn dennoch gewähren lassen? Und was ist mit dem Anwalt der Beklagten? Oder habe ich dich total missverstanden und du meinst mit Rechtsberater jemand anders, also nicht den/die Anwalt(e)?
Gruß Lory
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
______
Namaste
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Re: Der Prozess
Lory,
der "über den Wassern" schwebende Berater ist nicht identisch mit dem Anwalt der Klägerin. Dies aber nur als unbedeutende Randnotiz. Wie kolportiert wird, soll der fachkundige Berater wohl nachdrücklich von einer Klage abgeraten haben. Falls das so war: Recht hatte er.
der "über den Wassern" schwebende Berater ist nicht identisch mit dem Anwalt der Klägerin. Dies aber nur als unbedeutende Randnotiz. Wie kolportiert wird, soll der fachkundige Berater wohl nachdrücklich von einer Klage abgeraten haben. Falls das so war: Recht hatte er.
Re: Der Prozess
Das scheint ihm wohl gelungen zu sein. Die ganzen Kosten aus eigener Tasche begleichen, das würde ich ihm gerne raten. Nicht das Scherflein der armen Witwe dazu benutzen.Er wollte wohl mit einem "Knall" seine Amtszeit beenden. Das ist ihm gelungen!
Nur ganz anders, als vorgesehen.![]()
Gruß Caroline

In ein paar Tagen ist die Präsidentenschaft abgelaufen. Die Rechnung geht sicherlich an den nächsten Präsidenten. Mal schauen wie er mit dem sinnbildlich entstandenen Scherbenhaufen umgeht.
Zuletzt geändert von fridolin am 15.02.2014, 22:50, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Der Prozess
Das war sehr fein beschrieben, tergram *g*
Haette AB sich lieber des "auf dem Wasser Schwebenden" (Gen 1:2) erinnert und den um Rat gefragt, dann haette er sich auch an CM 191 erinnern koennen. Von Alleingang ist im Lied nicht die Rede, denn dort steht ja "Hilf, denn ich kann allein nicht gehen".
Haette AB sich lieber des "auf dem Wasser Schwebenden" (Gen 1:2) erinnert und den um Rat gefragt, dann haette er sich auch an CM 191 erinnern koennen. Von Alleingang ist im Lied nicht die Rede, denn dort steht ja "Hilf, denn ich kann allein nicht gehen".
Zuletzt geändert von GG001 am 15.02.2014, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Der Prozess
Ich hätte allzu gerne gewusst ob A.B im Alleingang gehandelt hat. Oder ob er sich Zustimmung aus Zürich geholt hat?
Zuletzt geändert von fridolin am 15.02.2014, 23:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Der Prozess
Danke tergram, für die Aufklärung.
Diesen Rechtsberater gibts ja tatsächlich - ich kenne ihn - und er hatte tatsächlich Recht (ausnahmsweise mal)
Gute Nacht - Lory


Gute Nacht - Lory
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Namaste
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Re: Der Prozess
Wozu Rueckendeckung? "CYA" ist doch nur fuer untergeordnete Entscheider wichtig, wenn denen eine Fehlentscheidung auf die Fuesse fallen und schaden koennte.fridolin hat geschrieben:Ich hätte allzu gerne gewusst ob A.B alles im Alleingang gehandelt hat. Oder ob er sich Rückendeckung aus Zürich geholt hat.
Amerikaner haben den netten Begriff "brinkmanship" ==> Wikipedia. Irgendwie muss ich bei dem Prozessergebnis daran denken.
Re: Der Prozess
Danke GG001, für diesen "schönen Hinweis".
>>In der Spieltheorie gehört die Brinkmanship zur Kategorie strategischer Zug und darin wiederum zur Unterkategorie Drohung. .... Brinkmanship ist die Strategie der Drohung des Spielers mit dem Risiko – nicht mit der Sicherheit – eines für beide Seiten schlechten und unerwünschten Ergebnisses (Desaster), wenn der Gegenspieler dem Verlangen des drohenden Spielers auf Rückzug nicht nachkommt (probabilistische Drohung). Die Brinkmanship bedeutet die absichtliche Erschaffung eines Risikos, das nicht vollständig kontrolliert werden kann.<<
Man muss sich deutlich machen, was die im Raum stehende Drohung für die Betreiber von canities, Privatleute, bedeutet hat. Eine Strafe von 250.000 Euro dürfte für jeden Normalbürger ein wirtschaftliches Desaster, vermutlich mit Existenzvernichtung, bedeuten. Den psychischen Druck, der sich daraus ergibt, muss man erst mal aushalten. Hinzu kommt das Wissen, um die schier unbegrenzten Finanzmittel, die dem Ankläger zur Verfügung stehen.
Ein bedeutsamer Punkt, der in der allgemeinen Diskussion immer untergegangen ist, ist die Behauptung der NAK, canities sei eine - in meinen Worten - atheistische Gegenbewegung zur Kirche, dies begründe quasi ein wettbewerbsrechtliches Konkurrenzverhältnis.
Es ist ungeheuerlich. Und wird es immer mehr, je länger man drüber nachdenkt. Dieser Bezirksapostel und Gebietskirchenpräsident ist eine Schande für die NAK und seine Zunft.

>>In der Spieltheorie gehört die Brinkmanship zur Kategorie strategischer Zug und darin wiederum zur Unterkategorie Drohung. .... Brinkmanship ist die Strategie der Drohung des Spielers mit dem Risiko – nicht mit der Sicherheit – eines für beide Seiten schlechten und unerwünschten Ergebnisses (Desaster), wenn der Gegenspieler dem Verlangen des drohenden Spielers auf Rückzug nicht nachkommt (probabilistische Drohung). Die Brinkmanship bedeutet die absichtliche Erschaffung eines Risikos, das nicht vollständig kontrolliert werden kann.<<
Man muss sich deutlich machen, was die im Raum stehende Drohung für die Betreiber von canities, Privatleute, bedeutet hat. Eine Strafe von 250.000 Euro dürfte für jeden Normalbürger ein wirtschaftliches Desaster, vermutlich mit Existenzvernichtung, bedeuten. Den psychischen Druck, der sich daraus ergibt, muss man erst mal aushalten. Hinzu kommt das Wissen, um die schier unbegrenzten Finanzmittel, die dem Ankläger zur Verfügung stehen.
Ein bedeutsamer Punkt, der in der allgemeinen Diskussion immer untergegangen ist, ist die Behauptung der NAK, canities sei eine - in meinen Worten - atheistische Gegenbewegung zur Kirche, dies begründe quasi ein wettbewerbsrechtliches Konkurrenzverhältnis.
Es ist ungeheuerlich. Und wird es immer mehr, je länger man drüber nachdenkt. Dieser Bezirksapostel und Gebietskirchenpräsident ist eine Schande für die NAK und seine Zunft.
Re: Der Prozess
Ganz genau die gleichen Empfindungen hatte/habe ich auch!
Ich hatte deswegen mit dem Beklagten zu 1. telefoniert.
Er sagte mir: Es wäre wohl allein vom gegnerischen Anwalt ausgegangen, dem nichts anderes eingefallen war.
Ich sage es aber noch einmal: Gehörten die Richter einer Glaubensgemeinschaft/Religion an, hätte das Urteil in Teilen anders aussehen können.
Rolf
Ich hatte deswegen mit dem Beklagten zu 1. telefoniert.
Er sagte mir: Es wäre wohl allein vom gegnerischen Anwalt ausgegangen, dem nichts anderes eingefallen war.
Ich sage es aber noch einmal: Gehörten die Richter einer Glaubensgemeinschaft/Religion an, hätte das Urteil in Teilen anders aussehen können.
Rolf