Und noch etwas...die NAK kann und soll nun öffentlich daran gemessen werden können, wie ökumenefähig sie wirklich ist...vor allem jetzt noch, nachdem sie mit exorbitanten Anstrengungen und Verbiegungen endlich das erreicht hat, was sie erreichen wollte....das Image raus aus der Sektenecke bekommen.
Soll ich euch was sagen? Die NAK ist überhaupt nicht ökumenefähig. Und wird es auch nicht werden.
Da spricht viel zu viel dagegen. Alleine schon das exklusive Amtsverständnis, für die NAK sind Geistliche anderer Konfessionen keine rechtmäßigen Sakramentsverwalter, und keine Geistliche, da sie nicht von Neu-Aposteln gesetzt sind. So einfach ist das. Man muss dazu nur den NAK-Katechismus mal genau studieren.
Scheinen die entscheidungsbefugten ACG-Vertreter entweder so genau nicht getan zu haben, oder sie sind eingelullt oder gekauft worden. Weiter machen könnte man mit ökumenischen Gottesdiensten...die sind mit Mitwirken der NAK in liturgischen Teilen nicht möglich, und in NAK-Kirchen und hinterm NAK-Altar gleich zwei Mal nicht.
Hier mal ein paar Auszüge aus dem Neuapostolischen Katechismus zum Thema Apostel, Ordination aller rechtmäßigen Ämter AUS dem Apostelamt und rechtmäßige Wortverkündigung im Auftrag des Apostels und Sakramentsverwaltung - durch die Apostel und -Spendung durch die von ihnen beauftragten Amtsträger:
7.7 Die Ordination
http://www.nak.org/de/katechismus/7-das ... rdination/
Aus dem Apostelamt gehen Vollmacht, Segnung und Heiligung der Amtsträger zum Dienst in den Gemeinden hervor.
Die Einsetzung ins geistliche Amt — die Ordination — wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen (siehe 12.1.12). Der Amtsträger ist in der Ausführung seines Amtes dem Apostelamt verpflichtet und auf dieses angewiesen.
Bei der Ordination wird aus dem Apostelamt das jeweilige Amtsvermögen übertragen und die entsprechende Vollmacht erteilt, sei es zum diakonischen oder priesterlichen Dienst oder dem eines Apostels. Auf dieser Grundlage kann der Amtsträger die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen.
Durch die Ordination wird der Amtsträger für seinen Dienst gesegnet und geheiligt. Vorhandene Begabungen werden für die Amtsausübung erweckt und geweiht.
Die Ordination ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung. Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden dadurch sichtbar, dass das Amt kniend empfangen wird. Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens.
Die Ausersehung zum Amt liegt grundsätzlich nicht im menschlichen, sondern im göttlichen Willen begründet. Es ist Aufgabe des Apostels, den göttlichen Willen zu erkennen und demgemäß zu handeln.
Bei der Ordination wird göttlicher Segen vermittelt. Er beinhaltet die Zusage von Begleitung und Stärkung durch den Heiligen Geist sowie Bewahrung durch den Dienst der Engel.
Der Amtsträger kann seinen Dienst nicht aus eigenem Vermögen verrichten, sondern nur in Verbindung mit dem Apostolat und in der Kraft des Heiligen Geistes. Das Apostelamt ist lehrsetzend und Vorbild für die Verkündigung des Wortes Gottes durch die weiteren Ämter.
8 Die Sakramente
http://www.nak.org/de/katechismus/8-die-sakramente/
Sakramente sind grundlegende Gnadenmitteilungen Gottes. Es sind heilige Handlungen, die am Menschen vollzogen werden, damit er das Heil erlangt, in die Lebensgemeinschaft mit Gott aufgenommen zu werden und in ihr erhalten zu bleiben. Der Empfang der drei Sakramente eröffnet die Möglichkeit, bei der Wiederkunft Christi mit dem Herrn vereint zu werden.
Die rechte Sakramentsverwaltung obliegt den Aposteln. Sie sind von Christus beauftragt, die Sakramente in sachgemäßer Weise zugänglich zu machen. Auch wenn nicht alle Sakramente von ihnen oder den von ihnen Beauftragten gespendet werden, stehen Sakramente doch in einem apostolischen Bezug
11.2 Das Christentum nach dem Tod der ersten Apostel
http://www.nak.org/de/katechismus/11-au ... n-apostel/
Nach dem Tod der urchristlichen Apostel zeigte sich weiterhin das Wirken des Heiligen Geistes:
•Er sorgte dafür, dass der biblische Kanon des Alten und des Neuen Testaments zustande gekommen ist.
•Er inspirierte die Kirchenväter in den ersten Konzilien, wichtige Grundlagen der christlichen Lehre zu formulieren. Dazu gehören zum Beispiel die Lehre von der Trinität, von der Person und der Doppelnatur Jesu als wahrer Mensch und wahrer Gott sowie die Erkenntnis, welch entscheidende Bedeutung das Opfer Jesu und seine Auferstehung für das Heil und die Erlösung der Menschen haben.
Heil wurde in dieser Zeit durch die Spendung der formgerecht vollzogenen Wassertaufe vermittelt.
Auf das Wirken des Heiligen Geistes über die Jahrhunderte hinweg ist darüber hinaus zurückzuführen, dass sich christlicher Glaube weltweit ausbreiten konnte.
12.1.8.7 Verkündigung und Vollmacht
http://www.nak.org/de/katechismus/12-go ... vollmacht/
Sündenvergebung muss verkündigt werden. Jesus hat einzelnen Menschen Sündenvergebung zugesprochen (u.a. Lk 7,48).
Die Sündenvergebung erfolgt durch die Freisprache, die Bevollmächtigte im Namen Jesu Christi verkündigen. Sie wird im Allgemeinen im Gottesdienst der ganzen Gemeinde verkündigt. Sie wirkt sich aber nur an dem aus, der sie im Glauben ergreift und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Vollmacht, im Namen Jesu die Vergebung der Sünden zu verkündigen, liegt im Amt der Versöhnung, im Apostelamt (Joh 20,23). Die priesterlichen Amtsträger verkündigen im Auftrag des Apostels die Freisprache im Namen Jesu. Dies hat die gleiche Wirkung, wie wenn es der Apostel tut.
12.1.9 Spendung der Sakramente im Gottesdienst
http://www.nak.org/de/katechismus/12-go ... tesdienst/
Die Spendung der Sakramente ist zentrales Ereignis im Gottesdienst. Die Vermittlung der Sakramente dient zur Teilhabe am Heil und an der Erlösung, die durch die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus, seinen Opfertod und seine Auferstehung möglich geworden ist (siehe

. Es sind heilige Handlungen, die in der Kraft des Heiligen Geistes vollzogen werden.
Die sakramentalen Handlungen der Heiligen Wassertaufe und des Heiligen Abendmahls werden von Aposteln oder von priesterlichen Amtsträgern im Auftrag der Apostel durchgeführt. Die Heilige Versiegelung wird ausschließlich von Aposteln gespendet.
Das Heilige Abendmahl wird grundsätzlich in jedem Gottesdienst gefeiert, der von einem Apostel oder priesterlichen Amtsträger geleitet wird. Zu bestimmten Anlässen (zum Beispiel Trauungen, Trauergottesdienste) werden Wortgottesdienste ohne Abendmahlsfeier durchgeführt.
Dem Empfang der ausgesonderten Hostie geht die Sündenvergebung voraus. Dies geschieht, damit der Mensch der in Jesus Christus geschehenen Heilstat Gottes, die in dem Sakrament zugänglich ist, in würdigem Zustand teilhaftig werden kann.
Bei der Heiligen Wassertaufe und der Heiligen Versiegelung bilden die Teilnehmer des Gottesdienstes die Zeugen des sakramentalen Heilsgeschehens und des Treuegelöbnisses, das von denen, die das Sakrament empfangen, vor Gott und der Gemeinde abgelegt wird.
Alle drei Sakramente sind auch Kindern zugänglich. Diese nehmen, wenn möglich, mit der Gemeinde im Gottesdienst an der Feier des Heiligen Abendmahls teil.
Am Sonntag und an kirchlichen Feiertagen spenden der Stammapostel bzw. die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel nach der Feier des Heiligen Abendmahls mit der Gemeinde dieses Sakrament auch den Entschlafenen. Zwei Amtsträger nehmen dabei stellvertretend Leib und Blut Christi entgegen. Dreimal im Jahr finden besondere Gottesdienste statt, in denen der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel alle drei Sakramente den Entschlafenen spenden; auch diese Handlungen werden an zwei Amtsträgern stellvertretend vollzogen.