Der Prozess - NAK gegen Herrn Schlangen, Mitherausgeber von CANITIES-News

Alles rund um die Sondergemeinschaft Neuapostolische Kirche (NAK), die trotz bedenklicher Sonderlehren (u.a. Versiegelung, Entschlafenenwesen mit Totenmission, Totentaufe, Totenversiegelung und Totenabendmahl, Heilsnotwenigkeit der NAK-Apostel, Erstlingsschaft, ..), weiterhin "einem im Kern doch ... exklusiven Selbstverständnis", fehlendem Geschichtsbewusstsein und Aufarbeitungswillen, speziell für die Zeit des Dritten Reiches, der DDR, der Bischoffs-Botschaft ("... Ich bin der Letzte, nach mir kommt keiner mehr. ..."), sowie ihrer jüngsten Vergangenheit und unter erheblichem Unmut ehemalicher NAK-Mitglieder, auch Aussteiger genannt, die unter den missbräuchlichen Strukturen und des auf allen Ebenen ausgeprägten Laienamtes der NAK gelitten haben, weiterhin leiden und für die die NAK nach wie vor eine Sekte darstellt, im April 2019 als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen wird.
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tergram

Re: Der Prozess

#121 Beitrag von tergram » 23.01.2014, 20:38

Lory, ich vermute, dass der AT mit seinem Amtsantritt alle Rechte an die NAK abtritt. Ähnlich, wie Arbeitnehmer häufig per Vertrag alle Rechte an Arbeitsergebnissen an den Arbeitgeber abtreten. R/S, die NAK hat aber doch in ihren Räumen bzw. bei ihren Veranstaltungen ein Hausrecht.

R/S

Re: Der Prozess

#122 Beitrag von R/S » 23.01.2014, 20:47

R/S, die NAK hat aber doch in ihren Räumen bzw. bei ihren Veranstaltungen ein Hausrecht.
Das mag sein (wobei ich nicht weiß, was dieses Recht beinhaltet), aber wenn es kein generelles Copyright auf Predigten gibt, wieso sollte es dann ein solches (via Hausrecht) auf das Fotografieren geben? Worin unterscheidet sich das 'Mitnehmen' einer Predigt (via eines Tonaufnahmegerätes) vom 'Mitnehmen' eines Bildes (via Bildaufnahmegerät)?

fridolin

Re: Der Prozess

#123 Beitrag von fridolin » 23.01.2014, 20:53

Die Vorwürfe seien Kleinkram.
Hat der Richter das so gesagt?

So ungünstig sieht es dann für Canities nicht aus. :P
Zuletzt geändert von fridolin am 23.01.2014, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Loreley 61
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Re: Der Prozess

#124 Beitrag von Loreley 61 » 23.01.2014, 21:12

Fotografierverbot??? Das kenne ich gar nicht. :shock: Ich habe damals von der Konfirmation meiner Söhne wie selbstverständlich Bilder gemacht - in der Kirche, beim Verabschieden.....von der Gemeinde. Andere haben ebenfalls fotografiert. Genauso war es auch bei meiner Hochzeit. Auch da wurden von verschiedenen Gästen Fotos gemacht. Da hatte niemand was dagegen und so habe ich etliche Fotos meiner Exgemeinde, den Geschwistern, den AT.....

Man lernt halt nie aus, aber bei uns war sowieso manches anders als in anderen Gegenden.

LG, Lory
Unsere Gedanken und Gefühle werden durch unsere Überzeugungen geformt.
Was du tief in dir und oft unbewusst denkst, das zeigt die größte Wirkung in deinem Leben.
Brauche nichts ... wünsche alles ... und wähle, was sich zeigt!
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Namaste

Matula

Re: Der Prozess

#125 Beitrag von Matula » 24.01.2014, 07:09

Wenn vor einem Gottesdienst die Gemeinde fotografiert wird, um zum Beispiel diese Bilder zu veröffentlichen, stellt sich die Frage, wer fragt denn seitens der KL und des jeweiligen Fotografen die Gemeindemitglieder und/oder Gäste, dass diese mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen auf denen sie erkennbar sind, einverstanden sind !?

Niemand !

Comment

Re: Der Prozess

#126 Beitrag von Comment » 24.01.2014, 09:21

Hier ein Link zum Thema Fotorecht !

Die Sache ist schwierig. Was die NAK angeht, hat sie m.W. kein generelles Fotografierverbot in ihren Häusern erlassen. Die 'Hausherren' können natürlich ad hoc ein solches aussprechen, und dann braucht der Fotograf eine Ausnahmegenehmigung.

Und was ist mit den Personen, die der Fotograf in der Kirche ablichtet? Ich denke, wenn etwa die Gottesdienstbesucher Hauptmotiv eines Fotos und auch eindeutig erkennbar sind, dürfte der Fotograf oder dessen Auftraggeber u.U. Probleme bekommen bei der Verbreitung etwa im Internet, es sei denn, es liegt die Zustimmung der Abgebildeten vor.

Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Vieles geht einfach so durch, keiner kümmert sich um etwaige Rechtsverletzungen. Nur im Ernstfall kann es dann Probleme machen, wenn Bilder auftauchen, die darauf Abgebildete verärgern ...

Com.

Matula

Re: Der Prozess

#127 Beitrag von Matula » 24.01.2014, 09:54

Mal ganz davon abgesehen, dass die meisten fotografierten Gottesdienstbesucher in der Regel todernst reinschauen, kann man sich seitens der KL jedoch nicht auf ein Urheberrecht an diesen Aufnahmen berufen, wenn man andererseits das Recht am eigenen Bild zigfach verletzt.

R/S

Re: Der Prozess

#128 Beitrag von R/S » 24.01.2014, 10:11

Danke für den Link, Comment :D
Die Sache ist schwierig. Was die NAK angeht, hat sie m.W. kein generelles Fotografierverbot in ihren Häusern erlassen. Die 'Hausherren' können natürlich ad hoc ein solches aussprechen, und dann braucht der Fotograf eine Ausnahmegenehmigung.
Ich dachte beim Stichwort "Hausherrn", der u.U. ein Verbot aussprechen kann, z.B. an das dagegen stehende öffentliche Interesse. Nachdem sich die NAK ja ganz bewusst und willentlich aus ihrer selbst auferlegten Geheimbündlerei verabschieden möchte, muss sie m.E. auch akzeptieren, dass an ihren Veranstaltungen auch ein öffentliches Interesse besteht (aus welchen Gründen auch immer, das ist vorerst einmal zweitrangig), sodass Predigten und Gottesdienstabläufe auch in Wort und Bild zumindest in Teilen veröffentlicht werden können.
Und was ist mit den Personen, die der Fotograf in der Kirche ablichtet? Ich denke, wenn etwa die Gottesdienstbesucher Hauptmotiv eines Fotos und auch eindeutig erkennbar sind, dürfte der Fotograf oder dessen Auftraggeber u.U. Probleme bekommen bei der Verbreitung etwa im Internet, es sei denn, es liegt die Zustimmung der Abgebildeten vor.
Auch dieser Punkt fällt unter das Attribut 'Öffentliches Interesse' und müsste m.E. gehandhabt werden wie Bilder/Fotos auf Zeitungen u.ä. Medien. Da kann ich ja auch nicht klagen, nur weil man mich auf einem Bild, das die Zeitung vom Christkindlmarkt aufgenommen hatte, erkannt hat (während ich dem Chef glauben machte, ich sein krank ...) :?

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Andreas Ponto
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Re: Der Prozess

#129 Beitrag von Andreas Ponto » 24.01.2014, 10:11

Ein Beispiel wie soetwas geregelt sein kann:

Richtlinien für Bildaufnahmen bei Gottesdiensten

Die NAK kümmert sich in ihren Veröffentlichungen überhaupt nicht um das Persönlichkeitsrecht.

Sie kann nicht davon ausgehen, dass im Gottesdienst und vor allem in den besonderen Gottesdiensten lediglich NAK-Mitglieder anwesend sind.

Grundsätzlich müsste sie aus meiner Sicht von jeder fotografierten Person eine Einverständniserklärung vor deren Veröffentlichung einholen! Und auch bei NAK-Mitgliedern müsste sie aus meiner Sicht vorher das Einverständnis einholen.

Da die NAK die Fotos vor allem im Internet publiziert, sind über Bilderkennung (facebook läßt grüßen) Recherchen möglich, die nicht im Interesse der einzelenen Person sein können.
Beispiel: Familienmitglied (nicht NAK) ist zur Konfirmation in die NAK eingeladen, möchte aber ansonsten nicht mit der NAK in Verbindung gebracht werden. Fotos im Internet dokumentieren eine Wirklichkeit, die so gar nicht existiert und es werden auf Grund solcher Fotos unter Umständen falsche Schlüsse gezogen, die zum erheblichen Nachteil für die einzelne Person sein können.

Tausende von Fotos werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Schaut her, was wir für eine tolle Gemeinschaft sind) unkontrolliert online gestellt. Auch und besonders gerne von Kindern und Jugendlichen. In jedem Kindergarten muß vor Veröffentlichung eines Fotos die Zustimmung bei den Eltern eingeholt werden.

Geklagt ist gleich, aber man sollte erst bei sich nachsehen, ob alles korrekt läuft. Und von einer so großen Organisation sollte man erwarten, dass es dafür eindeutige und gelebte Regeln gibt.

Soviel kann meiner Meinung nach jetzt schon gesagt werden:
Die NAK hat sich mit dieser Klage ins eigene Knie geschossen, weil dadurch im Grunde ihre eigene zweifelhafte Praxis ins Rampenlicht gerückt wird.

tergram

Re: Der Prozess

#130 Beitrag von tergram » 24.01.2014, 11:11

"canities" hat die Äusserung zu Zahlungsschwierigkeiten der NAK heute korrigiert und sich für die unglückliche Wortwahl entschuldigt. Gemeint war das "Netzwerk Apostolische Geschichte".

Interessant ist der Schluss, den "Canties" aus dem Zahlenwerk zieht und den ich für realistisch halte - bitte bei Interesse weiterlesen:

http://www.canities-news.de/canities-ne ... -26-12-13/
http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/

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