Unfehlbarkeit des Papstes

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filippo

Unfehlbarkeit des Papstes

#1 Beitrag von filippo » 13.07.2009, 10:50

Hallo Hannes,

da das mit päpstlichen Enzykliken nichts zu tun hat hab ich für dies Thema:
Und: die "HEILIGE" römisch-katholische Kirche verlautbart auch so etwas ... "Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. "
mal einen seperaten thread aufgemacht ...

Nun bin ich noch nicht solange katholisch und kenn mich da nicht so gut aus wie Du scheinbar ... was heisst denn das, "ex cathedra", unfehlbar, etc.? Ist der Papst unfehlbar, oder nur was er sagt? Immer, oder nur unter bestimmten Umständen? Hat das ganze einen tieferen Sinn und steckt da vieleicht was durchdachtes hinter? Wie oft, seit dem es das Dogma gibt, war der Papst denn schon unfehlbar?

Ich mein, da Du das ja schon zitierst, hast Du Dich da sicher auch intensiv mit beschäftigt und kannst das ungebildeten Katholiken wie mir sicher detailiert erklären, damit ich das endlich auch mal verstehe ...

Vieleicht hat ja auch dieser Herr Sloterdings ... (muss ich den eigentlich kenen?) was schlaues dazu geschrieben ...

Vielen Dank schon mal im voraus!
filippo

Zwischenruf

#2 Beitrag von Zwischenruf » 13.07.2009, 13:02

Wenn ich mal - hoffentlich hilfreich - einspringen darf:

Klick

filippo

#3 Beitrag von filippo » 13.07.2009, 13:33

ergänzend dazu:
Auf die Lehre bezogen (in Glaubens- und Sittenfragen) zeigt sich diese Überzeugung im Glaubenssatz der „Unfehlbarkeit" des Papstes. Sie meint nicht, dass der Papst sich nicht auch irren kann - selbst in Glaubensfragen. Wenn er aber „in aller Form" („ex cathedra") eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die allerdings offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen.
Quelle: http://www.internetseelsorge.de/info-co ... html#papst

GG001

#4 Beitrag von GG001 » 13.07.2009, 14:00

Wie oft, seit dem es das Dogma gibt, war der Papst denn schon unfehlbar?
Man kommt je nach Zaehlweise auf bis zu drei Gelegenheiten in der Neuzeit. Um die Frage nach der Unfehlbarkeit "des Papstes" in der Antwort umzuformulieren: Paepste haben insgesamt bis zu drei Mal von dieser "ex cathedra" Verkuendung Gebrauch gemacht. Erstens hinsichtlich der unbefleckten Empfaengnis (wurde zwar schon 1854 verkuendet, ist jedoch Dogma und erfuellt die Definition), das erste Mal offiziell am 18. Juli 1870, als Papst Pius IX. nach dem 1. Vatikanischen Konzil, das 1869 begann, das Dogma der irrtumsfreien Glaubensueberzeugung als solches verkuendete, und als Papst Pius XII. die leibliche Himmelfahrt Mariae zum Dogma erhob (1950).

Wikipedia kommt in dem Atikel zur Unfehlbarkeit auf eine Anwendung bei der leiblichen Himmelfahrt Mariae und weist nicht auf die beiden anderen hin, fuehrt jedoch unter "http://de.wikipedia.org/wiki/Dogma" neben den drei genannten noch ein viertes Dogma an, das schon auf 1563/1564 datiert. Es kommt eben darauf an, wo man nachschlaegt oder wen man fragt.

Maximin

WIR WISSEN ES NICHT...!

#5 Beitrag von Maximin » 13.07.2009, 15:37

:) Meine Herren,
gestatten Sie mir einen dezenten kleinen Zwischenruf. Zwischen dem kirchenrechtlich bestehenden Unfehlbarkeitsdogma des hl. Vaters in Rom und der angenommenen Amtsvollmacht des neuapostolischen Kirchenoberhauptes eine Verbindung herzustellen, verbietet sich spätestens seit dem Augenblick, an dem der neuapostolische Stammapostel Richard Fehr öffentlich einräumte, dass auch er nicht wisse, weshalb...!

Dieser Mann ist deshalb natürlich vielfach gescholten worden. Zu unrecht wie ich finde. Dass sich der momentan amtierende Papst hier und da auch schon vergaloppiert hat ist offensichtlich. Bedeutsam in diesem Zusammenhang scheint mir jedenfalls, dass er sich bisher nicht auf das seinem Amt zugeschriebenem Unfehlbarkeitsanspruch berufen hat.

LG vom Micha :wink:
Zuletzt geändert von Maximin am 13.07.2009, 18:04, insgesamt 2-mal geändert.

42

#6 Beitrag von 42 » 13.07.2009, 15:41

Maximin, wie kommst Du jetzt darauf?

Maximin

UNFEHLBARKEITSIRRTÃœMER...

#7 Beitrag von Maximin » 13.07.2009, 15:47

:) Nr. 42: siehe den Beitrag Klick Zwischenruf von heute.
Micha grüßt :wink:

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