Katholische Messe mit protestantischer Beteiligung

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Maximin

Katholische Messe mit protestantischer Beteiligung

#1 Beitrag von Maximin » 14.01.2009, 14:46

Maximin, ich erlaube mir, den Ursprungstext hier einzublenden, damit klar ist, woher das Thema rührt... :)
Hallo an die neuen Fories,

seid herzlich willkommen im GF24. Very Happy

Ruhrgebiet, mich interessiert auch, was die Antwort der kath. Gemeinde "und mit deinem Geiste" bedeutet. Ich war doch kürzlich in einer katholischen Messe und konnte so manches nicht einorden.

Auch z.b. dass man alle Anwesenden zum Abendmahl eingeladen hatte, aber dann reichten die Hostien nicht und ein paar Leutchen (u.a. ich)gingen leer aus. So was aber auch. Ich fragte mich ob das jetzt eine höhere Bedeutung hat. In der NAK würde man in dem Fall ja einfach nochmal "nachladen".....

Sorry für meine katholisch gesehen sicher sehr unqualifizierte Frage

abendstern_ Smile



:) sTERNCHEN; GEHÖRT dEINE nACHFRAGE NICHT BESSER IN DIE rUBRIK rK? Ups, meine Chilibohnen drohen anzubrennen. :idea:
Liebe Grüße vom Micha :wink:

Ruhrgebiet

#2 Beitrag von Ruhrgebiet » 14.01.2009, 14:47

Hallo Abendstern,

"und mit deinem Geiste" ist die Antwort der Gemeinde auf den Gruß des Priesters "Der Herr sei mit euch". Man sollte auch auf die Betonung achten.

Was die Kommunion betrifft, würde ich mal sagen, hat der Küster nicht genug Hostien in die Schale gelegt und der Tabernakel wird ebenfalls leer gewesen sein. Das darf eigentlich nicht passieren.

Ausserdem darfst du überhaupt nicht zur Kommunion :mrgreen:

abendstern_
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#3 Beitrag von abendstern_ » 14.01.2009, 14:57

Ich darf nicht zur Kommunion? Ich bin aber eingeladen worden, und mit mir noch ungefähr 200 andere anwesende Protestanten inclusive Geistlichkeit! Rom ist weit und die Schwaben sehen das ziemlich locker :)

Die Oblaten wurden am Schluss noch zerbrochen, jeder erhielt nur noch ein Bröckelchen vom Leib des Herrn, aber bis der Helfer dann bei mir war, war echt nur noch Gebrösel im Kelch. Also irgendwie musste ich schmunzeln, da will ich einmal fremdgehen und dann das!

Maximin, verzeih vielmals! Du darfst es gerne verschieben. Ich hab nur schnell vom Büro ausgelesen, sah erfreut das katholische Ruhrgebiet und wollte die Frage schnell loswerden...

:)

dietmar

#4 Beitrag von dietmar » 14.01.2009, 15:32

Allen ein herzliches Willkommen.Die Vielfalt wird größer und das Forum bunter und dadurch der Austausch anregend,wünsche ich uns.
lg Dietmar

Ruhrgebiet

#5 Beitrag von Ruhrgebiet » 14.01.2009, 15:44

abendstern,

da kann dich der Pfarrer oder Papst einladen, es ist verboten :wink:

Wenn du allerdings das 4. Hochgebet aus voller Überzeugung mitbeten kannst, darfst du auch zur Kommunion.

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tosamasi
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#6 Beitrag von tosamasi » 14.01.2009, 15:57

Ruhrgebiet hat geschrieben:Wer sonst :?
Keine Ahnung. :?
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi

abendstern_
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#7 Beitrag von abendstern_ » 14.01.2009, 16:10

@ Ruhrgebiet

Der Pfarrer hat eingeladen. Er meinte "wir Katholiken erhalten das Mahl mit den Worten "der Leib Christe" und sagen dann "amen" und wer dazu auch amen sagen kann ist herzlich eingeladen." Es fühlten sich wohl alle angesprochen. Ich auch. Für mir ist Jesus der Einladende, nicht der Pfarrer oder der Papst ...

Ich hab keine Hochgebete mitgebetet, aber eine Schubert-Messe mit gesungen, vielleicht gilt das bei Jesus ja auch als Teilnahmeberechtigung. :wink:

öko-mähnische Grüße
abendstern_

Maximin, wenn du deine Chilibohnen gegessen hast und das Verdauungsschläfchen gehalten, bitte ins "katholische Forum" verschieben, du hast mehr Zeit als ich! :D :D

Ruhrgebiet

#8 Beitrag von Ruhrgebiet » 14.01.2009, 16:12

abendstern - meine Antwort war auch eher ironisch gemeint. Aber Ironie beinhaltet immer ein wenig Wahrheit. :wink:

Mal was anderes, wie hat die Messe denn im Allgemeinen auf dich gewirkt?

GG001

#9 Beitrag von GG001 » 14.01.2009, 16:16

Ruhrgebiet hat geschrieben:da kann dich der Pfarrer oder Papst einladen, es ist verboten
Da stellt sich die Frage, wer hat es verboten, wenn der Papst es nicht erlauben darf?

Bei Frere Roger hat er aber eine Ausnahme gemacht. Was bedeutet das jetzt fuer den Papst - hat er sich schuldig gemacht?

Dein Einwand ist mir zwar bekannt, aber wie vereinbart er sich mit dem CIC?

TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE

Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.

Ruhrgebiet

#10 Beitrag von Ruhrgebiet » 14.01.2009, 16:28

GG001 hat geschrieben: Bei Frere Roger hat er aber eine Ausnahme gemacht. Was bedeutet das jetzt fuer den Papst - hat er sich schuldig gemacht?
Wie ich schon schrieb, war es Ironie. Wie jeder weiß, wurde Frere Roger zum Kommunionempfang "gerollt" als Teil eines konkreten, geprobten, liturgischen Ablaufs. Steht der Kommunikant vor dem Papst oder Priester, darf er ihm nicht die Kommunion verweigern, da es während des Kommunionempfangs nicht zu unnötiger Unruhe kommen darf. Nach der Messe kann der Priester den Kommunikanten darauf hinweisen.
GG001 hat geschrieben: Dein Einwand ist mir zwar bekannt, aber wie vereinbart er sich mit dem CIC?

TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE

Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Nicht jeder Getaufte hat das "Sakrament der Versöhnung" vor dem Kommunionempfang erhalten:

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

Ich denke, dass abendstern nicht gebeichtet hat, oder. :wink:

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