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Schwurverbot

Verfasst: 07.04.2009, 17:50
von Lobo
Matthäus 5, 34-36...34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; 35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen...
Gilt diese radikale Aussage heute noch?
Was ist mit dem Amtseid, dem gerichtlichen Eid, mit Gelöbnissen und Bekundigungen?
Eigentlich wäre das Schwören ja überflüssig, wenn nur jeder bei der Wahrheit bleiben würde.
Ich persönlich halte nicht viel von all den erzwungenen Bekundungen. Meiner Meinung nach ist sehr oft Folklore dabei; die Hand auf die Bibel legen, die Fahne senken, staatstragende Musik...

Verfasst: 07.04.2009, 18:21
von Adler
Eine schöne Erklärung gibt es hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eid

LG Adler

Verfasst: 07.04.2009, 18:23
von tosamasi
Den Zusatz: So wahr mir Gott helfe, muss man nicht sprechen. Ich würde ihn auch nicht sprechen, denn ich finde, dass man Gott nicht in seine irdischen Belange ziehen sollte. Für mich ist das eine Art Gotteslästerung.

Verfasst: 07.04.2009, 18:34
von Adler
Und was ist mit diesem "Eid"?

"Ich entsage dem Teufel
und all seinem Werk und Wesen
und übergeben mich dir,
o dreieiniger Gott
Vater, Sohn und Heiliger Geist
im Glauben, Gehorsam
und ernstlichen Vorsatz,
dir treu zu sein
bis an mein Ende.
Amen"


Auch hier wird eine Schwur/Eid gesprochen, welcher ins irdische Leben des Schwörenden greift. Auch eine Gotteslästerung? :shock:

LG Adler

Verfasst: 07.04.2009, 18:49
von tosamasi
Ein Bekenntnis zu Gott kann keine Gotteslästerung sein. Ich bezog mich auf rein irdische Relevanzen. :roll:

Verfasst: 07.04.2009, 18:59
von Adler
Der Satz: " ... dir treu zu sein, bis an meine Ende ... "
hat sehr wohl eine irdische Relevanz, da er das irdische Leben des Schwörenden betrifft, in welchem er die Treue zu Gott unter Beweis stellen muss.

Wo sonst, , als in seinem täglichen/irdischen Leben, sollte er denn treue üben?

LG Adler

Verfasst: 07.04.2009, 19:16
von tosamasi
Adler hat geschrieben:Der Satz: " ... dir treu zu sein, bis an meine Ende ... "
hat sehr wohl eine irdische Relevanz, da er das irdische Leben des Schwörenden betrifft, in welchem er die Treue zu Gott unter Beweis stellen muss.

Wo sonst, , als in seinem täglichen/irdischen Leben, sollte er denn treue üben?

LG Adler
Gell, du willst mich nicht verstehen? :shock:
Aber zum Mitschreiben: Gott wird wohl kaum etwas dagegen haben, wenn wir ihm unser irdisches Leben weihen. Aber sicher will er nicht in einen Rechtsstreit oder ein Kapitalverbrechen gezogen werden.

Verfasst: 07.04.2009, 23:01
von Adler
Werte Tosamasi ,

ich denke, dass du hier ein Verständnisproblem hast.

Wer Gott Treue geschworen hat und in seinem Alltagsleben Gesetzesübertretungen begeht, handelt doch ebenso, wie Jemand der vorgibt die Wahrheit zu bezeugen und darauf einen Eid schwört, welcher sich dann aber als vorsätzlicher Meineid entpuppt. Also ich sehe da keinen Unterschied!

LG Adler

Verfasst: 07.04.2009, 23:13
von tosamasi
Adler hat geschrieben:Werte Tosamasi ,

ich denke, dass du hier ein Verständnisproblem hast.

Wer Gott Treue geschworen hat und in seinem Alltagsleben Gesetzesübertretungen begeht, handelt doch ebenso, wie Jemand der vorgibt die Wahrheit zu bezeugen und darauf einen Eid schwört, welcher sich dann aber als vorsätzlicher Meineid entpuppt. Also ich sehe da keinen Unterschied!

LG Adler
Ich spreche hier nicht von Sünden und Fehlern. Die stehen auf einem anderen Blatt. Hierfür gibt Hilfe im 'Heilsplan'. Niemand außer Jesus geht schuldlos über die Erde.
Ich spreche von der Formel: So wahr mir Gott helfe.
Diese Formel gehört m.E. nicht vor Gericht, auch wenn der Sprecher die Wahrheit sagt. Wir sollten Gott nicht in unsere irdischen Streitigkeiten einbeziehen.

Verfasst: 08.04.2009, 08:38
von tergram
Aber was wäre an 'Gottes Hilfe', wie sie im Amtseid ja ausgedrückt oder quasi erbeten wird, für unsere irdischen Angelegenheiten, z.B. die Ausübung eines Staatsamtes, verwerflich?