Ravensburger Erklärung zur gegenseitigen Gastfreundschaft ev. u kath. Gemeinde bei Abendmahl u. Eucharistie gescheitert
Verfasst: 28.04.2019, 14:00
Rückschlag für ökumenische Annäherung:
Der katholische Bischof Fürst hat die bemerkenswerte Ravensburger Erklärung zu gegenseitigen Gastfreundschaft von evangelischen und katholischen Gemeinden bei Abendmahl und Eucharistie Ende 2018 aufgekündigt. Der katholische Pfarrer Hermann Riedle musste sich auf Weisung seines Bischofs von der von ihm zusammen mit dem evangelischen Pfarrer Martin Henzler-Hermann und dem Ravensburger Oberbürgermeister Daniel Rapp am 8. Oktober 2017 unterzeichneten Ravensburger Erklärung distanzieren.
Nach der Reformation wird Ravensburg 1649 eine sogenannte paritätische Reichsstadt. Durch viele gemischtkonfessionelle Ehen ist hier der Wunsch nach gegenseitiger Gastfreundschaft bei der jeweiligen Mahlfeier besonders groß. Nun ist das Projekt vorerst gescheitert und die Basis, die das Projekt mehrheitlich befürwortet entsprechen frustriert (24. Oktober 2018: Mehrheit will ökumenisches Abendmahl).
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Bischof Fürst hat Ende 2018 in einem Machtwort aus Anlass einer wieder anstehenden gemeinsamen Abendmahlsfeier diese von katholischer Seite aus untersagt. Siehe dazu auch die Berichte in Deutschlandfunk vom 01. November 2018: Gemeinsames ökumenisches Abendmahl sorgt für Streit.
Nun hat Bischof Fürst im März 2019 in Ravensburg vor ca. 400 interessierten Zuhörern Stellung bezogen und seine klare Haltung aus Sicht des Kirchenrechts bekräftigt (Berichte auf SWR, Domradio und Der Bischof bleibt beim Nein). Die evangelische Seite hält weiter daran fest und lädt alle Christen anderer Konfessionen die möchten weiterhin zum Abendmahl ein "Der evangelische Pfarrer Martin Henzler-Hermann ... werde weiterhin ganz offiziell "die Geschwister im Glauben" zum Abendmahl einladen.".
Ein Gedanke dazu. Beim ersten offiziell bekannten Abendmahl hat Jesus selbst den "Doch siehe, die Hand meines Verräters ist mit mir am Tisch"-Jünger nicht von der Feier ausgeschlossen. Auch hat Jesus bei allen anderen nicht gefragt, welche Confessiones sie jeweils vertreten oder vielleicht einmal später vertreten werden.
Der katholische Bischof Fürst hat die bemerkenswerte Ravensburger Erklärung zu gegenseitigen Gastfreundschaft von evangelischen und katholischen Gemeinden bei Abendmahl und Eucharistie Ende 2018 aufgekündigt. Der katholische Pfarrer Hermann Riedle musste sich auf Weisung seines Bischofs von der von ihm zusammen mit dem evangelischen Pfarrer Martin Henzler-Hermann und dem Ravensburger Oberbürgermeister Daniel Rapp am 8. Oktober 2017 unterzeichneten Ravensburger Erklärung distanzieren.
Nach der Reformation wird Ravensburg 1649 eine sogenannte paritätische Reichsstadt. Durch viele gemischtkonfessionelle Ehen ist hier der Wunsch nach gegenseitiger Gastfreundschaft bei der jeweiligen Mahlfeier besonders groß. Nun ist das Projekt vorerst gescheitert und die Basis, die das Projekt mehrheitlich befürwortet entsprechen frustriert (24. Oktober 2018: Mehrheit will ökumenisches Abendmahl).
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Bischof Fürst hat Ende 2018 in einem Machtwort aus Anlass einer wieder anstehenden gemeinsamen Abendmahlsfeier diese von katholischer Seite aus untersagt. Siehe dazu auch die Berichte in Deutschlandfunk vom 01. November 2018: Gemeinsames ökumenisches Abendmahl sorgt für Streit.
Nun hat Bischof Fürst im März 2019 in Ravensburg vor ca. 400 interessierten Zuhörern Stellung bezogen und seine klare Haltung aus Sicht des Kirchenrechts bekräftigt (Berichte auf SWR, Domradio und Der Bischof bleibt beim Nein). Die evangelische Seite hält weiter daran fest und lädt alle Christen anderer Konfessionen die möchten weiterhin zum Abendmahl ein "Der evangelische Pfarrer Martin Henzler-Hermann ... werde weiterhin ganz offiziell "die Geschwister im Glauben" zum Abendmahl einladen.".
Ein Gedanke dazu. Beim ersten offiziell bekannten Abendmahl hat Jesus selbst den "Doch siehe, die Hand meines Verräters ist mit mir am Tisch"-Jünger nicht von der Feier ausgeschlossen. Auch hat Jesus bei allen anderen nicht gefragt, welche Confessiones sie jeweils vertreten oder vielleicht einmal später vertreten werden.