NAKI-Statuette: MitGlieder - ohne Beitrag ?
Verfasst: 23.08.2013, 16:26
schweizerisches NAKI-Vereinsstatut offenbart folgendes:
Artikel 5
Finanzen
5.1 Unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 7.7.6) wer-
den der NAKI von den einzelnen Bezirksapostelbereichen bzw. Gebietskir-
chen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
5.2 NAKI verzichtet auf einen Mitgliederbeitrag.
Werte StatutenkonsumentInnen, Grüezi mit´anand
VereinsMitGliedSein !
Es gibt einen Verein,
da darf nicht jeder rein.
Ist mann dann doch erwaehlt,
werden Euronen gezaehlt.
Doch selbst!?, von Montag bis Sonntag
kein einziger Beitrag, auch nicht, an Karfreitag!
( aus dem Zyklus: "Wunderliches aus NAKI-Land" )
lucy
Artikel 5
Finanzen
5.1 Unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 7.7.6) wer-
den der NAKI von den einzelnen Bezirksapostelbereichen bzw. Gebietskir-
chen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
5.2 NAKI verzichtet auf einen Mitgliederbeitrag.
Werte StatutenkonsumentInnen, Grüezi mit´anand
VereinsMitGliedSein !
Es gibt einen Verein,
da darf nicht jeder rein.
Ist mann dann doch erwaehlt,
werden Euronen gezaehlt.
Doch selbst!?, von Montag bis Sonntag
kein einziger Beitrag, auch nicht, an Karfreitag!
( aus dem Zyklus: "Wunderliches aus NAKI-Land" )
lucy