NAK: die Frage der Absicherung der Pensionsverpflichtungen - Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken kommentiert von Shalom

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tergram

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#21 Beitrag von tergram » 20.08.2013, 12:45

Comment hat geschrieben:...Götzendiener und alle Lügner, deren Teil wird in dem Pfuhl sein, der mit Feuer und Schwefel brennt;
Oh weh! Wer als Apostel dem Götzen Mammon dient und das Kirchenvolk belügt, hat wahrhaft keine guten Aussichten. Gut, dass Herr Brinkmann das so klar erkannt hat.

Lukas 13, 26 ff: Dann werdet ihr anfangen zu sagen: Wir haben vor dir gegessen und getrunken und auf unsern Straßen hast du gelehrt. Und er wird zu euch sagen: Ich kenne euch nicht; wo seid ihr her? Weicht alle von mir, ihr Übeltäter! Da wird Heulen und Zähneklappern sein, wenn ihr sehen werdet Abraham, Isaak und Jakob und alle Propheten im Reich Gottes, euch aber hinausgestoßen.

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Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#22 Beitrag von Comment » 20.08.2013, 12:48

die Kirche als KdÖR wird geringer besteuert
Werte tergram,

darf ich auf Folgendes hinweisen?

KdöR werden überhaupt nicht besteuert! Allenfalls: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (s. § 1 Körperschaftsteuergesetz), diese genießen keine Vergünstigung.

Com.

Schneider

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#23 Beitrag von Schneider » 20.08.2013, 12:51

Comment hat geschrieben:Zitat:
Offenbarung 21,8 Die Feigen aber und Ungläubigen und Frevler und Mörder und Unzüchtigen und Zauberer und Götzendiener und alle Lügner, deren Teil wird in dem Pfuhl sein, der mit Feuer und Schwefel brennt;
Huch! In einem Parallethread hatte ich mich gestern als Ungläubiger geoutet. Dass die Antwort des Herrn so schnell kommt ..... Aber ich bin mir sicher, dass ich mich in interessanter Gesellschaft befinden werde. :mrgreen:
Comment hat geschrieben:Brinkmann setzt auf 'neue' Immobilien! Am Sonntag predigte er davon, von dem 'Neuen Jerusalem' nach Offenbarung 21.
Auf die Idee, das "neue Jerusalem" als Immobilie zu bezeichnen, muss man erstmal kommen. Köstlich, Comment :wink:

tergram

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#24 Beitrag von tergram » 20.08.2013, 12:54

Comment hat geschrieben:KdöR werden überhaupt nicht besteuert!
Stimmt, ich hab es noch mal nachgeschlagen. Dann hat Herr Brinkmann ja alles richtig machen lassen.

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Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#25 Beitrag von Comment » 20.08.2013, 13:00

Ja, B. sprach tatsächlich von Häusern und Wohnungen, die bezogen werden, etc.pp. Es klang alles so märchenhaft. Und die Mitdienenden sprachen in ihren Predigtbeiträgen einmütig und voller Begeisterung von von einem 'großartigen Gottesdienst des lieben Bezirksapostels'. Es hatte in der Festhalle den Eindruck, als seien die Anwesenden am Ende so richtig eingestimmt gewesen auf eine baldige tolle Zukunft in dem NEUEN JERUSALEM, das da im Kommen sei. (Na ja, verständlich: angesichts bestehender Wohnungsnot und sonstigen Leides :wink: )

Hauptthema war: Siehe, ich mache alles neu! (Offenb. 21.5).

Bemerkenswerterweise stellte B. unter dieses Wort 'die Sendung des Gottessohnes' und - in einem Atemzug - die Schaffung des Apostelamtes, 'das auch heute unter uns wirkt'.

Com.

chorus

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#26 Beitrag von chorus » 20.08.2013, 13:08

Kirchen (K.d.ö.R.) bezahlen nicht nur keine Steuern, sie zahlen für ihre Mitarbeiter auch nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Insofern irrt Matula, wenn er annimmt, die Mitarbeiter der Kirche bekämen zusätzlich zur normalen Rente noch eine Pension.

Zitat: "Kirchen

Die Kirchen sowie alle anderen Organisationen mit dem Statuts einer Öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Dienstherrenfähigkeit sind berechtigt, Angestellte zu verbeamten. In ihrem Dienst- und Versorgungsrecht richten sie sich dabei in der Regel am Recht desjenigen Bundeslandes aus, in dem sich ihr Sitz befindet. Die jeweiligen Landes- und Bundesregelungen werden weitgehend sinngemäß übernommen.

Für die Versorgung ihrer Pfarrer und Kirchenbeamten, etwa Mitarbeiter mit besonderen Verwaltungsaufgaben oder Lehrer im kirchlichen Dienst, haben die Kirchen seit langem Pensionsfonds eingerichtet, an die jährlich neu festgelegte Zahlungen durch den Dienstgeber zu leisten sind."

http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)

Ganz offensichtlich bekommt man kalte Füße und bringt die Schäfchen ins trockene.

Ergänzend noch ein Zitat aus dem Zitat: "(...) Pensionsfonds eingerichtet, an die jährlich neu festgelegte Zahlungen durch den Dienstgeber zu leisten sind."

Die Auslagerung bedeutet also lediglich, den Pensionsfond nicht mehr selbst zu betreiben. Selbstverständlich wird man auch in Zukunft jährlich einen Betrag an das Konsortium nachschießen müssen und erhält im Gegenzug eine Gutschrift bei Kurzlebigkeit. Es ist doch klar, daß man mit einer einmaligen Zahlung von 30 Mio nicht sämtliche Pensionsleistungen bis in alle Ewigkeiten abgesichert haben kann. Und die "der Herr kommt bald"-Geschichte wird nicht wirklich ein Argument gewesen sein können.

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Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#27 Beitrag von Comment » 20.08.2013, 13:42

Werter chorus,

ich denke, Sie irren, wenn Sie annehmen, die NAK zahle für ihre Bediensteten keine Sozialversicherung. Jedenfalls ist nicht bekannt, dass die NAK NRW für ihren Bereich 'Beamtenrecht' nach dem Vorbild etwa des Landes NRW eingeführt hat (wann sollte das gewesen sein? Wo sind die entsprechenden 'Gesetze' nachzulesen?). Ich bin so informiert, dass das gesamte Personal der NAK NRW im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist mit der Folge, dass im Rahmen der für Angestellte geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich Sozialversicherungspflicht besteht - gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht. Sollte es aber nach Ihrer Kenntnis anders sein, dann wäre ich dankbar, wenn Sie hier Quellen angeben könnten.

Freundliche Grüße

Com.

Schneider

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#28 Beitrag von Schneider » 20.08.2013, 13:55

Comment hat geschrieben:wäre ich dankbar, wenn Sie hier Quellen angeben könnten.
Ich denke, dass die Angestellten der NAK nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind.

chorus

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#29 Beitrag von chorus » 20.08.2013, 14:24

Zitat: "Das Opferaufkommen, das wir haben, ist nicht sehr üppig. Wir haben eine Rücklage von rund 20 Millionen Euro. Die wollen wir nicht antasten, sondern ich bin bestrebt, die Ausgaben so zu reduzieren, dass wir mit einer schwarzen Null abschließen. Das hängt stark damit zusammen, dass wir östliche Teile übernommen haben, wo es wenig Rücklagen gab. Wichtig ist: Wir haben unsere Renten abgesichert, dazu sind wir verpflichtet.Das ist nicht einfach, weil wir in Mitteldeutschland etwa 80 ehemalige Angestellte auf der Versorgungsliste haben. "

(Unterstreichung von mir)

http://www.religionsreport.de/?p=2146

Heinrich

Re: Ausgelagerte Langlebigkeitsrisiken

#30 Beitrag von Heinrich » 20.08.2013, 14:37

Rentenspekulationen hin oder her - Leute, so etwas gab es auch schon viel früher
Bereits schon 1936 gab es "Dienstverträge" zwischen dem Verein "Vereinigte Neuapostolische Gemeinden Süd- und Mitteldeutschland, vertreten durch seinen Vorstand Buchner (Giessen) und xxxxxx in yyyyy.

Die Höhe des Gehalts betrug 420,00 Reichsmark plus einem Kinderzuschlag von 10,00 RM.

Frage von mir: War das damals eigentlich ein Haufen Geld oder eher ein Hungerlohn :?:

Zurück zum Thema:

Nun kommt es (erinnern wir uns, das war 1936): Das Ruhegehalt beträgt vom Tag der Anstellung bei der Neuapostolischen Gemeinde an bis zu fünfjähriger Dienstzeit 45 % des Gehalts. Und steigt von da ab mit jedem Dienstjahr um 3 % bis zur Höchstsumme von 75 % des Gehalts.

Nebenbei: Im Falle der Versetzung in den Ruhestand sind die Amtsräume sofort und die Dienstwohnung innerhalb drei Monaten zu räumen.

Nochmal gesagt, das mir vorliegende Dokument ist aus dem Jahr 1936. Da war der Verpflichtete in diesem Dienstvertrag bereits seit 1929 bei der Neuapostolischen Gemeinde gegen Gehalt fest eingestellt.

Und nun zu der Witwe des besagten "Bestellten" (heute würde man wohl Angestellter sagen):

Hinterlässt ein ordnungsgemäß Bestellter eine Witwe.....so erhält die Hinterbliebene für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate (das Gnadenvierteljahr) noch die volle Besoldung des Verstorbenen.

Und danach: Auch das war geregelt. Das Witwen- und Waisengeld besteht in 50 % des Ruhegehalts, zu welchem der Verstorbene an seinem Todestag berechtigt war. Dazu kommen Zuschläge für Kinder.

Tja, schon damals sorgte die NAK gut für ihre Oberen und deren Witwen. Warum sollte es heute also nicht genauso sein?

Sehr nachdenkliche Grüße aus dem Süden,
Heinrich

Und ja: Der in dem mir vorliegenden Dokument war ein der Neuapostolischen Gemeinde zugehöriger "Religionsdiener" im Amt eines Bezirksältesten.

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