Kleine Schritte

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Dieter

#21 Beitrag von Dieter » 28.10.2009, 17:41

Lieber 42,

ich fürchte, die Betonung liegt stark auf dem Wort "ausfallen" :cry:

simpel

War´s das?

#22 Beitrag von simpel » 09.11.2009, 14:31

Arbeitsresumee des Studientages 17.10.2009:
Kriterien zum Gespräch mit der NAK
Stand: 6.11.2009

KLICK

Heinrich

#23 Beitrag von Heinrich » 09.11.2009, 14:51

Danke schön für diesen Link.

Damit hat es die Führung der NAK nunmehr schwarz auf weiss:

„Die „Neuapostolische Kirche“ („NAK“) ist eine christliche Sekte, deren Führung „ökumenische Kontakte“ sucht, ohne sich tatsächlich und inhaltlich der Ökumene anzunähern.“

Sehr nachdenkliche Grüße,
Heinrich

_

Re: War´s das?

#24 Beitrag von _ » 09.11.2009, 15:29

simpel hat geschrieben:Arbeitsresumee des Studientages 17.10.2009:
Kriterien zum Gespräch mit der NAK
Stand: 6.11.2009

KLICK
meine güte, welcher horst hat den text denn formatiert?

und wo ist anlage 1?

Gaby

#25 Beitrag von Gaby » 09.11.2009, 16:15

>>9. Eine Zulassung von Mitgliedern der Neuapostolischen Kirche zum Abendmahl in der evang.- luth. Kirche ist nicht möglich.<<

Nun, bislang wurde ich in der evangelischen Kirche noch nicht davon abgehalten am Abendmahl teilzunehmen. Weder als ich noch NAK war, so wie auch jetzt, wo ich konfessionslos bin.

Dazu übrigens:

>>Aber auch evangelische Abendmahlsgottesdienste haben eine ökumenische Dimension. In ihnen ist Jesus Christus unter Brot und Wein in seiner Gemeinde gegenwärtig. So hat es der Rat der EKD in seiner Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres unterstrichen. Jesus Christus ist zugleich die Gabe und der Geber dieses Mahls. Vor allem: Christus selbst ist der Einladende.Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.Gerade für Christen, die in konfessionsverbindenden Ehen zusammenleben, ist das eine dringend gebrauchte und ersehnte Gelegenheit, in der Feier des Abendmahls nicht weiter getrennt zu bleiben. Die evangelische Kirche spricht diese Einladung ohne alle Aufdringlichkeit aus. Sie bedrängt damit die Gewissen derer nicht, die im Gehorsam gegen ihre eigene Kirche von der eucharistischen Gastfreundschaft, die ihnen gewährt wird, keinen Gebrauch machen möchten.<<
Quelle: http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html

Gerade diese Auffassung gefällt mir in der evangelischen Kirche und ich bin etwas erstaunt über diesen evangelischen Sektenbeauftragten.
Man mag zur NAK stehen wie man will und es ist sicherlich richtig, ihr die Aufnahme in den ACK zu verwehren, solange sie die Kriterien hinsichtlich der Glaubenslehre, die Voraussetzung zur Aufnahme sind, nicht erfüllt, aber einige Aussagen in dem Artikel lassen mich dennoch mit dem Kopf schütteln.

>>10. Ein evang.-luth. Christ soll am Abendmahl in einem neuapostolischen Gottesdienst nicht teilnehmen. Hat jemand daran teilgenommen und wird es bekannt, soll mit ihm ein seelsorgerliches Gespräch geführt werden.<<

Das würde ich als evangelischer Christ als massiven Eingriff in meine Privatsphäre auffassen. Wo und wann und in welcher Gemeinschaft ich der Einladung Christi folge lasse ich mir sicherlich nicht mehr vorschreiben. Wird mir das Abendmahl in einer Gemeinschaft verwehrt, dann muss ich mich natürlich fügen, das ist klar ... obwohl ich glaube, dass es nicht im Sinne Jesu wäre, jemanden der die Gemeinschaft mit IHM sucht, das Abendmahl zu verwehren.

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#26 Beitrag von tosamasi » 09.11.2009, 17:02

Bei der Feier des Abendmahles ist Jesus Christus Geber und Gabe zugleich; Er lädt ein, nicht der Pfarrer oder die Pfarrerin die die Abendmahlsfeier leitet. Nach evangelischem Verständnis sind daher auch Mitglieder der römisch-katholischen Kirche zum Abendmahl eingeladen. Umgekehrt ist dies nicht der Fall, da nach kath. Verständnis die ev. Pfarrerinnen und Pfarrer nicht gültig geweiht sind und daher das Sakrament des Abendmahls nicht gültig einsetzen könne.
[...]
Evangelisch: Alle getauften Christen sind ohne Ausnahmen zugelassen, die auch in ihrer Heimatkirche zum Abendmahl gehen dürfen.
http://www.kirche-mv.de/Abendmahl.1442.0.html
So hat es der Rat der EKD in seiner Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres unterstrichen. Jesus Christus ist zugleich die Gabe und der Geber dieses Mahls. Vor allem: Christus selbst ist der Einladende. Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.
http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html

Aber es gibt ja nicht die ev. Kirche sondern diese und jene:
Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde "Zum Heiligen Kreuz" Berlin Wilmersdorf gehört zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Sie ist die einzige unionsfreie lutherische Kirche Deutschlands in kirchlicher Verbindlichkeit. Die SELK steht in der Einheit der Einen heiligen katholischen (christlichen) und apostolischen Kirche. Wir leben aus Gottes Wort und aus den Bekenntnisschriften der lutherischen Reformation.
http://www.selk-wilmersdorf.de/index.ph ... 1&Itemid=5
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Gaby

#27 Beitrag von Gaby » 09.11.2009, 22:05

tosamasi, ja es gibt unterschiedliche evangelische Gemeinden.
Unsere Kirche hier vor Ort ist auch lutherisch. Ich weiß nicht genau, ob sie nun nur der EKD oder der VELKD angehört.
Ich habe hier zumindest noch nicht erlebt, dass jemandem das Abendmahl verwehrt wurde oder überhaupt gefragt wurde, ob er/sie denn berechtigt sei, am Abendmahl teilzunehmen.

http://www.velkd.de/downloads/Was_ist_lutherisch.pdf

Bei der SELK wird das tatsächlich anders gesehen.

>>Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die eine konservative Richtung lutherischer Theologie vertreten und weltweit ca. 5 Millionen Glieder umfassen.<<

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstaend ... che_Kirche

Insgesamt gibt es knapp 25 Millionen evangelische Christen in Deutschland, 20 Millionen sehen es also so, dass jeder getaufte Christ am Abendmahl teilnehmen kann.

Dieser Pfr. Gandow gehört ja wohl zu dieser Gemeinde ... Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz.
Diese wiederum gehört der EKD an, also gilt zum Abendmahl obiger Link, den ich einstellte.
http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html

Eigentlich erwarte ich dann, dass dieser Pfarrer weiß, WAS seine Kirche bzw. der Verbund zu dem diese Kirche gehört denn nun lehrt.

>>Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.<<

Er schreibt selbst unter Punkt 1:

>>1. Die neuapostolische Taufe wird, da sie trinitarisch und mit Wasser vollzogen wird, als ordnungsgemäß (rite) vollzogene Taufe anerkannt.<<

Vielleicht bin ich "mäkelig", aber ich erwarte von so einem Sektenberater mehr Gründlichkeit in seinen Recherchen.

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#28 Beitrag von tosamasi » 09.11.2009, 22:26

Gaby:
Vielleicht bin ich "mäkelig", aber ich erwarte von so einem Sektenberater mehr Gründlichkeit in seinen Recherchen.
Solches sollte man wirklich erwarten können, hier und da.
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Gaby

#29 Beitrag von Gaby » 10.11.2009, 09:51

Ich stelle immer wieder fest, wie mich einige vom sogenannten "Bodenpersonal unseres Gottes" dazu bringen, nicht unbedingt wünschenswerte Gefühle zu entwickeln.

Bild
Quelle:klick
Aber STA Leber ließ ja auch mal sinngemäß los, man solle den Gästen der NAK möglichst verdeutlichen, dass man erst als Mitglied der NAK gern beim Abendmahl gesehen wird.


>>Die Berechtigung zur Teilnahme am Sakrament des Heiligen Abendmahles gilt in der Form nur für in der Neuapostolischen Kirche Getaufte. Christen, die in anderen Kirchen getauft wurden, erhalten die Berechtigung zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl erst durch die sogenannte Aufnahme, während der bisher auch die Taufbestätigung erfolgte. Diese Aufnahme, bei der sich der Gläubige formell zum neuapostolischen Glauben bekennt, bleibt also weiterhin bestehen.<<

http://www.nak-badragaz.ch/fnews1138142103c8.php


Die Teilnahme am heiligen Abendmahl bleibt also beschränkt.

Vielleicht sollte STA Leber sich mit der SELK anfreunden anläßlich gewisser Gemeinsamkeiten in den Überzeugungen, obwohl auch die dortigen Pfarrer haben ja aus Sicht der NAK keine Vollmacht, sind sie doch nicht von neuapostolischen Aposteln "berufen" worden.
Nun und Pfarrer Gandow wird STA Leber ja auch nicht so unsympathisch sein, da einem neuapostolischem Christen ja wohl sowieso klar gemacht wird, dass das Abendmahl in anderen Kirchen nicht mit der Vollmacht Christi ausgeteilt wird.
Obwohl es einem neuapostolischen Christen ja wohl inzwischen freigestellt wird, ob er woanders am Abendmahl teilnimmt oder nicht.
Es schadet letztlich nichts, aber es "nützt" auch nichts ...
und Sündenvergebung gibt es ja eh NUR in der NAK ...
Zuletzt geändert von Gaby am 03.12.2009, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.

tergram

#30 Beitrag von tergram » 10.11.2009, 10:05

Ooooch Gaby, *tröst*

nimm doch die sich fallweise ändernden Ausführungen des "Amtes, das den Geist trägt", nicht so ernst. Die Herren Kirchenleiter der NAK interessieren sich doch auch nur selten für ihr Geschwätz von gestern.

Ich hingegen erinnere mich immer wieder gern an die deutliche Aussage von Herrn Dr. Leber: (sinngemäß) "Es gibt auch in anderen Kirchen vielfältige Bemühungen, Gott zu dienen. Diese sind jedoch zum Scheitern verurteilt." Na bitte - da weiss man doch, wessen Geistes Kind er ist. Und kann sich danach richten.

NAK und Ökumene: Wer glaubt denn sowas?

Der immer wieder vergeblich geübte geistlich-geistige Spagat der Kirchenleitung (hier Ökumene-Geschwafel/dort Futter für die Hardliner) ist zum Scheitern verurteilt. Die Zeit wird es zeigen.

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