Kleine Schritte
War´s das?
Arbeitsresumee des Studientages 17.10.2009:
Kriterien zum Gespräch mit der NAK
Stand: 6.11.2009
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Kriterien zum Gespräch mit der NAK
Stand: 6.11.2009
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Re: War´s das?
meine güte, welcher horst hat den text denn formatiert?simpel hat geschrieben:Arbeitsresumee des Studientages 17.10.2009:
Kriterien zum Gespräch mit der NAK
Stand: 6.11.2009
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und wo ist anlage 1?
>>9. Eine Zulassung von Mitgliedern der Neuapostolischen Kirche zum Abendmahl in der evang.- luth. Kirche ist nicht möglich.<<
Nun, bislang wurde ich in der evangelischen Kirche noch nicht davon abgehalten am Abendmahl teilzunehmen. Weder als ich noch NAK war, so wie auch jetzt, wo ich konfessionslos bin.
Dazu übrigens:
>>Aber auch evangelische Abendmahlsgottesdienste haben eine ökumenische Dimension. In ihnen ist Jesus Christus unter Brot und Wein in seiner Gemeinde gegenwärtig. So hat es der Rat der EKD in seiner Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres unterstrichen. Jesus Christus ist zugleich die Gabe und der Geber dieses Mahls. Vor allem: Christus selbst ist der Einladende.Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.Gerade für Christen, die in konfessionsverbindenden Ehen zusammenleben, ist das eine dringend gebrauchte und ersehnte Gelegenheit, in der Feier des Abendmahls nicht weiter getrennt zu bleiben. Die evangelische Kirche spricht diese Einladung ohne alle Aufdringlichkeit aus. Sie bedrängt damit die Gewissen derer nicht, die im Gehorsam gegen ihre eigene Kirche von der eucharistischen Gastfreundschaft, die ihnen gewährt wird, keinen Gebrauch machen möchten.<<
Quelle: http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html
Gerade diese Auffassung gefällt mir in der evangelischen Kirche und ich bin etwas erstaunt über diesen evangelischen Sektenbeauftragten.
Man mag zur NAK stehen wie man will und es ist sicherlich richtig, ihr die Aufnahme in den ACK zu verwehren, solange sie die Kriterien hinsichtlich der Glaubenslehre, die Voraussetzung zur Aufnahme sind, nicht erfüllt, aber einige Aussagen in dem Artikel lassen mich dennoch mit dem Kopf schütteln.
>>10. Ein evang.-luth. Christ soll am Abendmahl in einem neuapostolischen Gottesdienst nicht teilnehmen. Hat jemand daran teilgenommen und wird es bekannt, soll mit ihm ein seelsorgerliches Gespräch geführt werden.<<
Das würde ich als evangelischer Christ als massiven Eingriff in meine Privatsphäre auffassen. Wo und wann und in welcher Gemeinschaft ich der Einladung Christi folge lasse ich mir sicherlich nicht mehr vorschreiben. Wird mir das Abendmahl in einer Gemeinschaft verwehrt, dann muss ich mich natürlich fügen, das ist klar ... obwohl ich glaube, dass es nicht im Sinne Jesu wäre, jemanden der die Gemeinschaft mit IHM sucht, das Abendmahl zu verwehren.
Nun, bislang wurde ich in der evangelischen Kirche noch nicht davon abgehalten am Abendmahl teilzunehmen. Weder als ich noch NAK war, so wie auch jetzt, wo ich konfessionslos bin.
Dazu übrigens:
>>Aber auch evangelische Abendmahlsgottesdienste haben eine ökumenische Dimension. In ihnen ist Jesus Christus unter Brot und Wein in seiner Gemeinde gegenwärtig. So hat es der Rat der EKD in seiner Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres unterstrichen. Jesus Christus ist zugleich die Gabe und der Geber dieses Mahls. Vor allem: Christus selbst ist der Einladende.Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.Gerade für Christen, die in konfessionsverbindenden Ehen zusammenleben, ist das eine dringend gebrauchte und ersehnte Gelegenheit, in der Feier des Abendmahls nicht weiter getrennt zu bleiben. Die evangelische Kirche spricht diese Einladung ohne alle Aufdringlichkeit aus. Sie bedrängt damit die Gewissen derer nicht, die im Gehorsam gegen ihre eigene Kirche von der eucharistischen Gastfreundschaft, die ihnen gewährt wird, keinen Gebrauch machen möchten.<<
Quelle: http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html
Gerade diese Auffassung gefällt mir in der evangelischen Kirche und ich bin etwas erstaunt über diesen evangelischen Sektenbeauftragten.
Man mag zur NAK stehen wie man will und es ist sicherlich richtig, ihr die Aufnahme in den ACK zu verwehren, solange sie die Kriterien hinsichtlich der Glaubenslehre, die Voraussetzung zur Aufnahme sind, nicht erfüllt, aber einige Aussagen in dem Artikel lassen mich dennoch mit dem Kopf schütteln.
>>10. Ein evang.-luth. Christ soll am Abendmahl in einem neuapostolischen Gottesdienst nicht teilnehmen. Hat jemand daran teilgenommen und wird es bekannt, soll mit ihm ein seelsorgerliches Gespräch geführt werden.<<
Das würde ich als evangelischer Christ als massiven Eingriff in meine Privatsphäre auffassen. Wo und wann und in welcher Gemeinschaft ich der Einladung Christi folge lasse ich mir sicherlich nicht mehr vorschreiben. Wird mir das Abendmahl in einer Gemeinschaft verwehrt, dann muss ich mich natürlich fügen, das ist klar ... obwohl ich glaube, dass es nicht im Sinne Jesu wäre, jemanden der die Gemeinschaft mit IHM sucht, das Abendmahl zu verwehren.
http://www.kirche-mv.de/Abendmahl.1442.0.htmlBei der Feier des Abendmahles ist Jesus Christus Geber und Gabe zugleich; Er lädt ein, nicht der Pfarrer oder die Pfarrerin die die Abendmahlsfeier leitet. Nach evangelischem Verständnis sind daher auch Mitglieder der römisch-katholischen Kirche zum Abendmahl eingeladen. Umgekehrt ist dies nicht der Fall, da nach kath. Verständnis die ev. Pfarrerinnen und Pfarrer nicht gültig geweiht sind und daher das Sakrament des Abendmahls nicht gültig einsetzen könne.
[...]
Evangelisch: Alle getauften Christen sind ohne Ausnahmen zugelassen, die auch in ihrer Heimatkirche zum Abendmahl gehen dürfen.
http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.htmlSo hat es der Rat der EKD in seiner Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres unterstrichen. Jesus Christus ist zugleich die Gabe und der Geber dieses Mahls. Vor allem: Christus selbst ist der Einladende. Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.
Aber es gibt ja nicht die ev. Kirche sondern diese und jene:
http://www.selk-wilmersdorf.de/index.ph ... 1&Itemid=5Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde "Zum Heiligen Kreuz" Berlin Wilmersdorf gehört zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Sie ist die einzige unionsfreie lutherische Kirche Deutschlands in kirchlicher Verbindlichkeit. Die SELK steht in der Einheit der Einen heiligen katholischen (christlichen) und apostolischen Kirche. Wir leben aus Gottes Wort und aus den Bekenntnisschriften der lutherischen Reformation.
Nur der Einfältige fürchtet die Vielfalt
tosamasi
tosamasi
tosamasi, ja es gibt unterschiedliche evangelische Gemeinden.
Unsere Kirche hier vor Ort ist auch lutherisch. Ich weiß nicht genau, ob sie nun nur der EKD oder der VELKD angehört.
Ich habe hier zumindest noch nicht erlebt, dass jemandem das Abendmahl verwehrt wurde oder überhaupt gefragt wurde, ob er/sie denn berechtigt sei, am Abendmahl teilzunehmen.
http://www.velkd.de/downloads/Was_ist_lutherisch.pdf
Bei der SELK wird das tatsächlich anders gesehen.
>>Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die eine konservative Richtung lutherischer Theologie vertreten und weltweit ca. 5 Millionen Glieder umfassen.<<
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstaend ... che_Kirche
Insgesamt gibt es knapp 25 Millionen evangelische Christen in Deutschland, 20 Millionen sehen es also so, dass jeder getaufte Christ am Abendmahl teilnehmen kann.
Dieser Pfr. Gandow gehört ja wohl zu dieser Gemeinde ... Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz.
Diese wiederum gehört der EKD an, also gilt zum Abendmahl obiger Link, den ich einstellte.
http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html
Eigentlich erwarte ich dann, dass dieser Pfarrer weiß, WAS seine Kirche bzw. der Verbund zu dem diese Kirche gehört denn nun lehrt.
>>Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.<<
Er schreibt selbst unter Punkt 1:
>>1. Die neuapostolische Taufe wird, da sie trinitarisch und mit Wasser vollzogen wird, als ordnungsgemäß (rite) vollzogene Taufe anerkannt.<<
Vielleicht bin ich "mäkelig", aber ich erwarte von so einem Sektenberater mehr Gründlichkeit in seinen Recherchen.
Unsere Kirche hier vor Ort ist auch lutherisch. Ich weiß nicht genau, ob sie nun nur der EKD oder der VELKD angehört.
Ich habe hier zumindest noch nicht erlebt, dass jemandem das Abendmahl verwehrt wurde oder überhaupt gefragt wurde, ob er/sie denn berechtigt sei, am Abendmahl teilzunehmen.
http://www.velkd.de/downloads/Was_ist_lutherisch.pdf
Bei der SELK wird das tatsächlich anders gesehen.
>>Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die eine konservative Richtung lutherischer Theologie vertreten und weltweit ca. 5 Millionen Glieder umfassen.<<
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstaend ... che_Kirche
Insgesamt gibt es knapp 25 Millionen evangelische Christen in Deutschland, 20 Millionen sehen es also so, dass jeder getaufte Christ am Abendmahl teilnehmen kann.
Dieser Pfr. Gandow gehört ja wohl zu dieser Gemeinde ... Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz.
Diese wiederum gehört der EKD an, also gilt zum Abendmahl obiger Link, den ich einstellte.
http://www.ekd.de/presse/pm80_2003_rat_ ... _oekt.html
Eigentlich erwarte ich dann, dass dieser Pfarrer weiß, WAS seine Kirche bzw. der Verbund zu dem diese Kirche gehört denn nun lehrt.
>>Um dieser Einsicht willen sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.<<
Er schreibt selbst unter Punkt 1:
>>1. Die neuapostolische Taufe wird, da sie trinitarisch und mit Wasser vollzogen wird, als ordnungsgemäß (rite) vollzogene Taufe anerkannt.<<
Vielleicht bin ich "mäkelig", aber ich erwarte von so einem Sektenberater mehr Gründlichkeit in seinen Recherchen.
Ich stelle immer wieder fest, wie mich einige vom sogenannten "Bodenpersonal unseres Gottes" dazu bringen, nicht unbedingt wünschenswerte Gefühle zu entwickeln.
Quelle:klick
Aber STA Leber ließ ja auch mal sinngemäß los, man solle den Gästen der NAK möglichst verdeutlichen, dass man erst als Mitglied der NAK gern beim Abendmahl gesehen wird.
>>Die Berechtigung zur Teilnahme am Sakrament des Heiligen Abendmahles gilt in der Form nur für in der Neuapostolischen Kirche Getaufte. Christen, die in anderen Kirchen getauft wurden, erhalten die Berechtigung zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl erst durch die sogenannte Aufnahme, während der bisher auch die Taufbestätigung erfolgte. Diese Aufnahme, bei der sich der Gläubige formell zum neuapostolischen Glauben bekennt, bleibt also weiterhin bestehen.<<
http://www.nak-badragaz.ch/fnews1138142103c8.php
Die Teilnahme am heiligen Abendmahl bleibt also beschränkt.
Vielleicht sollte STA Leber sich mit der SELK anfreunden anläßlich gewisser Gemeinsamkeiten in den Überzeugungen, obwohl auch die dortigen Pfarrer haben ja aus Sicht der NAK keine Vollmacht, sind sie doch nicht von neuapostolischen Aposteln "berufen" worden.
Nun und Pfarrer Gandow wird STA Leber ja auch nicht so unsympathisch sein, da einem neuapostolischem Christen ja wohl sowieso klar gemacht wird, dass das Abendmahl in anderen Kirchen nicht mit der Vollmacht Christi ausgeteilt wird.
Obwohl es einem neuapostolischen Christen ja wohl inzwischen freigestellt wird, ob er woanders am Abendmahl teilnimmt oder nicht.
Es schadet letztlich nichts, aber es "nützt" auch nichts ...
und Sündenvergebung gibt es ja eh NUR in der NAK ...
Quelle:klick
Aber STA Leber ließ ja auch mal sinngemäß los, man solle den Gästen der NAK möglichst verdeutlichen, dass man erst als Mitglied der NAK gern beim Abendmahl gesehen wird.
>>Die Berechtigung zur Teilnahme am Sakrament des Heiligen Abendmahles gilt in der Form nur für in der Neuapostolischen Kirche Getaufte. Christen, die in anderen Kirchen getauft wurden, erhalten die Berechtigung zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl erst durch die sogenannte Aufnahme, während der bisher auch die Taufbestätigung erfolgte. Diese Aufnahme, bei der sich der Gläubige formell zum neuapostolischen Glauben bekennt, bleibt also weiterhin bestehen.<<
http://www.nak-badragaz.ch/fnews1138142103c8.php
Die Teilnahme am heiligen Abendmahl bleibt also beschränkt.
Vielleicht sollte STA Leber sich mit der SELK anfreunden anläßlich gewisser Gemeinsamkeiten in den Überzeugungen, obwohl auch die dortigen Pfarrer haben ja aus Sicht der NAK keine Vollmacht, sind sie doch nicht von neuapostolischen Aposteln "berufen" worden.
Nun und Pfarrer Gandow wird STA Leber ja auch nicht so unsympathisch sein, da einem neuapostolischem Christen ja wohl sowieso klar gemacht wird, dass das Abendmahl in anderen Kirchen nicht mit der Vollmacht Christi ausgeteilt wird.
Obwohl es einem neuapostolischen Christen ja wohl inzwischen freigestellt wird, ob er woanders am Abendmahl teilnimmt oder nicht.
Es schadet letztlich nichts, aber es "nützt" auch nichts ...
und Sündenvergebung gibt es ja eh NUR in der NAK ...
Zuletzt geändert von Gaby am 03.12.2009, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Ooooch Gaby, *tröst*
nimm doch die sich fallweise ändernden Ausführungen des "Amtes, das den Geist trägt", nicht so ernst. Die Herren Kirchenleiter der NAK interessieren sich doch auch nur selten für ihr Geschwätz von gestern.
Ich hingegen erinnere mich immer wieder gern an die deutliche Aussage von Herrn Dr. Leber: (sinngemäß) "Es gibt auch in anderen Kirchen vielfältige Bemühungen, Gott zu dienen. Diese sind jedoch zum Scheitern verurteilt." Na bitte - da weiss man doch, wessen Geistes Kind er ist. Und kann sich danach richten.
NAK und Ökumene: Wer glaubt denn sowas?
Der immer wieder vergeblich geübte geistlich-geistige Spagat der Kirchenleitung (hier Ökumene-Geschwafel/dort Futter für die Hardliner) ist zum Scheitern verurteilt. Die Zeit wird es zeigen.
nimm doch die sich fallweise ändernden Ausführungen des "Amtes, das den Geist trägt", nicht so ernst. Die Herren Kirchenleiter der NAK interessieren sich doch auch nur selten für ihr Geschwätz von gestern.
Ich hingegen erinnere mich immer wieder gern an die deutliche Aussage von Herrn Dr. Leber: (sinngemäß) "Es gibt auch in anderen Kirchen vielfältige Bemühungen, Gott zu dienen. Diese sind jedoch zum Scheitern verurteilt." Na bitte - da weiss man doch, wessen Geistes Kind er ist. Und kann sich danach richten.
NAK und Ökumene: Wer glaubt denn sowas?
Der immer wieder vergeblich geübte geistlich-geistige Spagat der Kirchenleitung (hier Ökumene-Geschwafel/dort Futter für die Hardliner) ist zum Scheitern verurteilt. Die Zeit wird es zeigen.