Er stellt fest:
... Zum jüdisch-christlichen Gottesdienst gehört konstitutiv die Erinnerung. ...
und nennt Beispiele:
- die Berufung Abrahams
- der Auszug Israels aus Ägypten und durch das Rote Meer
- die Offenbarung der zehn Gebote
Es gehe also um das Gedächtnis von Tod und Auferstehung Christi.... Schliesslich begründet Jesus den christlichen Gottesdienst mit der Aufforderung: "Tut dies zu meinem Gedächtnis" (LK 24,19; 1 Kor 11, 24f.) ...
Zum reinen "Gedenktag" komme aber noch das objektive Gegenwärtigsetzen durch symbolische Zeichenhandlung hinzu:
- Eucharistiefeier
- Abendmahl
Hier werde für Christen Tod und Auferstehung Jesu real gegenwärtig.
Darum gehöre zum Gottesdienst beides:... Im Gottesdienst feiern wir, was wir glauben...
- das Wort, die Lesungen aus der Heiligen Schrift und ihre Auslegung in der Predigt und
- die sakramentale Zeichenhandlung
Hier stellt Kardinal Kasper fest, dass in der katholischen Kirche heute ein Gottesdienst ohne Lesung und Predigt nicht mehr denkbar sei und umgekehrt die evangelische Seite wieder mehr die Sakramente wahrnehme. Diese Trennung/Unterscheidung sei inzwischen überwunden.
... Jesus sagt...:" Tut dies zu meinem Gedächtnis." Es geht also um ein Tatgedächtnis, das zugleich Verkündigung ist. "Sooft ihr das tut, verkündigt ihr den Tod des Herrn" (1 Kor 11,26). Der Gottesdienst will damit nicht nur den Verstand, sondern den ganzen leibhaftig verfassten Menschen ansprechen. ...
Fortsetzung folgt...