Urheberrechtsverletzungen

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Dieter

#61 Beitrag von Dieter » 09.12.2009, 17:42

Liebe/r Sonnenstrahl,

Dein Vorschlag ist nur bedingt richtig. Wenn Urheberrechtsverletzungen in einem geschlossenen Forum geschehen, so bleibt der Betreiber, in dem Fall also ich, trotzdem dafür haftbar. Denn niemand kann garantieren, daß interne Mitteilungen nicht auch nach aussen gelangen.

Um ein Beispiel zu geben: Es stellt jemand den Text eines Liedes von Reinhard Mey ein. Nun lebt dieser Sänger ja zum Glück noch und schreibt uns hoffentlich noch ein paar interessante Lieder. Somit ist dieser Text also urheberrechtlich geschützt.

Und nun schreibt Forie X, der im Nachbarforum unter dem Nick Forie Y angemeldet ist, dort, daß er auf GF24 den tollen Text des Liedes von Reinhard Mey gelesen habe.

Und schon hat die Staatsanwaltschaft ein "berechtigtes Interesse" daran, zu erfahren, was hier konkret steht und ich muß ihr Zugang gewähren und habe das Gleiche Problem wieder. Nein, ich plädiere nach wie vor für eine eher zu straffe Handhabung des Urheberrechtsgesetzes als wie daß ich ein paar tausend Euronen zahlen dürfte. Und ich bin froh, daß meine Mit-Admins mich darin unterstützen.

Dieter

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