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tosamasi
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#21 Beitrag von tosamasi » 30.10.2008, 15:19

Manchmal müssen Störelemente eliminiert werden. :wink:

Danke, Enanito.
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tosamasi

42

#22 Beitrag von 42 » 30.10.2008, 17:44

Das heisst doch gut neuapostolisch "Stoerempfinden". Man kann es nur nicht immer so einfach eliminieren :wink:

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tosamasi
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#23 Beitrag von tosamasi » 30.10.2008, 19:44

Dat Störempfinden wirkt enorm störend, und fördert des öfteren die oekumenische Störanfälligkeit :lol:
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tosamasi

Katharina

#24 Beitrag von Katharina » 30.10.2008, 20:57

Störe leben sowohl im Süßwasser als auch im Brackwasser und Meer, wobei es aber auch eine Reihe von ausschließlich im Süßwasser lebenden Arten gibt. Die wandernden Formen wachsen im Süßwasser auf, um später ins Meer zu wandern, um dann mit Erreichen der Geschlechtsreife zum Laichen in die Flüsse zurückkehren. In Deutschland gilt der Stör seit Anfang der 1970er Jahre als ausgestorben. Ab dem Herbst 2006 werden in Abstimmung mit polnischen Wissenschaftlern im deutsch-polnischen Grenzfluss Oder drei Jahre lang jeweils 2000 Ostsee-Störe ausgesetzt. Die ausgesetzten Jungstöre werden im Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei am Müggelsee in Berlin-Friedrichshagen gezüchtet.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6re

Der Stör(enfried und sein Empfinden) muss nicht mehr eliminiert werden, er ist in Deutschland schon ausgestorben. Aber in Berlin züchten sie jetzt neue. Immer diese Störer. 8)

Maximin

GRAETENLOS...1

#25 Beitrag von Maximin » 31.10.2008, 06:59

:) Der Stör hat übrigens keine einzige gräßliche Graete... :wink:

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Re: GRAETENLOS...1

#26 Beitrag von tosamasi » 31.10.2008, 14:35

Maximin hat geschrieben::) Der Stör hat übrigens keine einzige gräßliche Graete... :wink:
weswegen der Verzehr
nicht störend wär :wink:
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Maximin

ARTENSCHUTZ...

#27 Beitrag von Maximin » 31.10.2008, 15:21

:) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Wiedereinbürgerung heimischer Störe in Deutschland
Artenschutz ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine fachliche Notwendigkeit zur Begrenzung der negativen Folgen menschlichen Handelns zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und des Erhalts der biologischen Vielfalt.

Der Rückgang von Arten geht oft unmittelbar auf den Eingriff des Menschen in Lebensräume und die ungenügende Kenntnis der Wechselwirkungen zwischen den Arten und ihren Lebensräumen zurück. Die negativen Effekte dieses Handels zu begrenzen bzw. rückgängig zu machen und Entwicklungen naturverträglich/ökosystemverträglich zu lenken, ist Aufgabe des Natur- und Artenschutzes.
[...]
Aufbauend auf eine Reihe von früheren Aktivitäten und wissenschaftlichen Untersuchungen hat das Bundesamt für Naturschutz im Rahmen eines Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens seit 1996 die Arbeiten zur Arterhaltung und Wiederansiedelung des Störs in Deutschland betreut. Das Projekt wird von der Gesellschaft zur Rettung des Störs e.V. koordiniert und in Kooperation mit einer Reihe weiterer Institutionen umgesetzt.


Quelle: http://www.bmu.de/artenschutz/doc/35389.php

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