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Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 10:55
von agape
Das sehe ich auch so wie tergram. Im übrigen hatte ein BAP seinem eigenen homosexuellen Sohn den Segen zu dessen Verpartnerung gespendet.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 14:09
von minna
Was kein schlüssiges Argument ist. :wink:
In eigener Sache, im eigenen Umfeld gelten erfahrungsgemäß für sehr viele Personen ganz, ganz andere Regeln, als die, die sie anderen vorschreiben wollen.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 15:16
von tergram
Doch, es ist ein schlüssiges Argument.

Wenn man dem BAP A diese kirchliche Handlung gestattet, kann man wegen der gleichen Handlung nicht BAP B im Ruhestand (!) seines Amtes entheben. Jeder Arbeitsrichter würde vor Lachen quer über dem Tisch liegen.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 15:38
von minna
Sollte eine solche Sache denn vor einem Arbeitsgericht landen. 8)
Außerdem, Institutionen wie die NAK, die wie eine Art
Eigenbetrieb geführt werden, können bei Interna Genehmigungen, Vorschriften, Regeln und Ausnahmen davon relativ frei
gestalten und regeln. Kurz gesagt: da gelten innerhalb bestimmter Grenzen eigene Regeln, was nicht gegen allgemeines
Recht und Gesetz verstößt.Dagegen hilft oft weder Anwalt noch Klage.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 16:19
von Heidewolf
Deswegen gehen ja so viele noch in den Gottesdienst.

Der Geist im Apostelamt offenbart täglich neue Erkenntnisse. Manchmal etwas, was die allgemeine Christenheit schon lange weiss. Manchmal, hat man sich geirrt. Und manchmal gibt es eine Rolle Rückwärts.
Den Takt gibt der jeweilige Stammapostel vor. Sein jeweiliges Weltbild ist ihm da behilflich. Und seine Verwaltung füttert ihn mit Kennzahlen.
Und, dieses Kribbeln , dass es ab und zu mal Neuigkeiten gibt oder Skandälchen ist dann das neuapostolische Evangelium.

Sind denn hier keine Bad Zwischenahner, die mal piep machen?
Das Verhältnis zwischen dem Bremer Bezirk und dem Hamburger soll ja seit dem BAP-Wechsel ganz schön gelitten haben. Sind da jetzt so viele, die richtig eingeschüchtert sind?

Hamburg ist doch das Tor zur Welt.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 07.05.2015, 17:44
von Heinrich
Im übrigen hatte ein BAP seinem eigenen homosexuellen Sohn den Segen zu dessen Verpartnerung gespendet.
Werte Agape, was dieser Gebietskirchenpräsident an Segen spendet, ist seine Sache, die er allein vor Gott zu verantworten hat.

Aber egal, ich finde es Klasse, erst die Homosexualität seines Sohnes zu akzeptieren und (wohl einiges später) den Segen zur Verpartnerung (was für ein Wort) nicht zu verweigern!

Gruss aus dem wilden Süden, wo so ein Segen sicher niemals gespendet wird :evil:
Heinrich

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 08.05.2015, 15:45
von Boris
Heinrich hat geschrieben:[Aber egal, ich finde es Klasse, erst die Homosexualität seines Sohnes zu akzeptieren und (wohl einiges später) den Segen zur Verpartnerung (was für ein Wort) nicht zu verweigern!
Ich halte so etwas für normal. Nicht erwähnenswert.
Es ist traurig genug, wenn Menschen in der Position eines AP, sich zu solch einer Verhaltensweise erst durchringen müssen!

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Gott gefällig ist, jemandem den Segen nicht zu spenden. Gott zu spielen und zu sagen: Du bekommst den Segen und du nicht. Es wäre wohl eher Sünde.

LG Boris

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 08.05.2015, 15:49
von mkoch
Ich möchte anmerken, dass es sich nicht um den selben Bap handelt. Es gibt einen im Norden, der Segensgebete problematisch findet und diesen anderen.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 23.07.2015, 21:08
von Andreas Ponto
Heidewolf hat geschrieben:Hallo Johannes,
ich habs von einem Ö.-Beauftragten gehört. Und die Leute sind ja gut vernetzt.
E.Krause soll ein Segensgebet bei einer S-Trauung gemacht haben, obwohl ihm das von der Verwaltung untersagt wurde.
Also klarer Fall von Ungehorsam.

.....
Ok, da scheint ja der konkrete Anlass durchzuschimmern.
tergram hat geschrieben:....

Das ist unlogisch. Für diesen Ungehorsam gegenüber Anweisungen seines Dienstherrn hätte man Herrn Krause während seiner Amtszeit beispielsweise in Form einer Abmahnung rügen können (ob es zu einer fristlosen Kündigung gereicht hätte, wage ich arbeitsrechtlich sehr zu bezweifeln).

Herrn Krause wurde das Apostelamt aber im Ruhestand aberkannt. Den hier genannten direkten Zusammenhang kann es also nicht gegeben haben.
Da muss ich widersprechen.
Wenn eine Handlung während der aktiven Amtszeit für die NAK so schwerwiegend ist, dass dies die (unehrenhafte) Enthebung nach sich zieht und
dieser Umstand dann aber erst im Ruhestand öffentlich/bekannt wird, dann ist die NAK da absolut im Bereich des Machbaren.

AP Krause war nicht irgend ein kleiner Ehrenamtlicher, sondern eine Führungsperson.
Wenn er ein religöses Dogma der Kirche unterlaufen hat, hat er der NAK, aus ihrer autoritativen, normativen Sicht erheblichen Schaden zugefügt.

Immer vorausgesetzt es war so, dann hat Krause das sicher im Verborgenen und mit dem Anspruch der absoluten Verschwiegenheit getan. Nachdem er dann im Ruhestand war sind ein paar Vorwitzige um die Ecke gekommen, dachten, dass man ihm ja jetzt nichts mehr anhaben kann und haben damit geprahlt.

Und schon sitzt die NAK in der Falle.

Wenn dem überhaupt so war, dann musste die NAK entsprechend handeln.
Ansonst wäre in kürzester Zeit ein Flächenbrand entstanden.

Das würde dann auch erlären warum die Enthebung öffentlich gemacht wurde.
Weil der Anlass doch nicht im privaten/persönlichen Bereich gelegen haben dürfte.

So wurde jeder/jedem Beteiligten klipp und klar gesagt:
Hier ist die rote Linie, kein Schritt weiter, die Handlung von AP Krause ist unrechtmäßig und
nicht durch die NAK autorisiert/gedeckt.

Jede andere Kirche/Organisation hätte es sicher ganz genau so getan.

Re: GK-Nord: Apostel i R., E. Krause, Amtsenthebung

Verfasst: 24.07.2015, 11:28
von Matula
Geht es nur um das möglicherweise stattgefundene Segensgebet für ein Schwulenpaar oder würde das auch für ein Segensgebet für
im Konkubinat lebende Gläubige gelten !?