Bischof Tebartz-van Elst

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Thomas

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#51 Beitrag von Thomas » 19.10.2013, 16:18

chorus hat geschrieben:Matula und Thomas,

ihr könnt ganz offensichtlich nicht richtig lesen. Niemand hat hier geschrieben, daß das Grundgesetz so bleiben muß, wie es ist. Lediglich die von Matula doppelt geäußerte Unsinnigkeit, eine Grundgesetzänderung beim BGH oder beim EGH einklagen zu wollen, ist bemängelt worden. Hätte Matula den eingestellten Link zum Staatskirchenrecht gelesen, wäre ihm die Unsinnigkeit seines Vorhabens aufgefallen. Tergram hat dies bemängelt und ist dafür zur Oberlehrerin "ernannt" worden. Mir scheint, ihr beide bewegt euch am Rande der Möglichkeiten eurer Auffassungsgabe.

Eine Grundgesetzänderung ist nur politisch herbeizuführen. Auf dem Klagewege ist dies unmöglich.

Thomas, wenn ein katholischer oder evangelischer Bischof grundrechtlich verbrieft sein Gehalt vom Staat bezieht, bereichert er sich...? Seltsame Ansicht.

Wenn man von Bereicherung überhaupt sprechen kann, dann davon, daß der Staat vollkommen freiwillig und ungezwungen die jeweilige Kirche bereichert, um ihre gesellschaftspolitische Rolle spielen zu können.

Vielleicht gründet Thomas gemeinsam mit Matula ja eine neue Intiative bf-rkk.com und eine Initiative bf-elk.com gleich mit. Dann sucht ihr Mitglieder, gründet eine Partei, tretet zur nächsten Bundestagswahl als Spitzenkandidaten-Duo an, gewinnt die Wahl mit 2/3-Mehrheit und ändert dann das Grundgesetz...

Also eigentlich alles ganz einfach. Thomas könnte seine Erfahrungen als Gründer von bf-nak.com einbringen und Matula sein überragendes Analysevermögen.
Also, das ist doch das allerletzte, was Du hier so von Dir gibst? Was hat das Ganze mit irgendeinem Gehalt zu tun? Es geht hier einzig und allein um Verschwendungen, nicht um irgendwelche Gehälter. Die Bezahlämter der NAK beziehen auch ein Gehalt, allerdings nicht vom Staat sondern aus dem sogenannten Opfer, welches treuherzig gegeben wird, um sich damit den Segen zu erschleichen oder was auch immer. Und was geschieht mit den Überschüssen aus diesem ganzen Opfer? Es werden Darlehn gewährt, die Bezahlämter können sich, sofern noch nicht vorhanden, Häuser damit finanzieren usw. usw. Wenn aber in den kircheneigenen Gebäuden Sanierungen anstehen fragt man sich zuerst, ob es sich überhaupt noch lohnt, weil ja der Mitgliederschwund große Sorgen bereitet usw. usw. Das liebe Thema Geld in der NAK muss schnellstens neu geordnet werden. Aber davor scheut sie sich, weil es doch immer schon so war!

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#52 Beitrag von chorus » 19.10.2013, 16:33

Thomas, es war nicht zu erwarten, daß du in den letzten Minuten plötzlich lesen gelernt hast...

Es war die Rede von bischöflichen (rkk und ekd) Gehältern, grundgesetzkonform aus der Staatskasse entrichtet und in ihrer Höhe vom Staat (Beamtenbesoldung) definiert, die du als Bereicherung bezeichnet hast. Solltest du etwas anderes gemeint haben, wäre festzustellen, daß du nicht nur nicht lesen, sondern auch nicht schreiben kannst.

In meinem vorhergehenden Eintrag fand sich das Kürzel NAK lediglich in der Signatur deines erfolgreichen Vereins bf-nak.com.

Gründe weitere, ähnlich erfolgreiche Vereine und ändere das Grundgesetz. Wo ist dein Problem...?

Die Republik braucht dringend einen vorwärtsschreiternden Kanzler. Kanzlern wird übrigens vorgelesen. Das brauchen die nicht selbst können... Und für das Schreiben nimm Matula in dein Boot. Der kann zwar auch nicht lesen, aber wenigstens schreiben. Wenn du dann Kanzler bist, wird Matula Beauftragter für die Neuregelung des Staatskirchenrechts im Besoldungsrang eines Ministeriumspförtners, damit ja nicht der Verdacht der Bereicherung aufkommt.

Es lebe Deutschland...!

Brombär

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#53 Beitrag von Brombär » 19.10.2013, 16:59

Chorus,

diese öffentlichen, namentlichen Demütigungen sind dem Klima des Forums nicht zuträglich !

Brombär

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#54 Beitrag von chorus » 19.10.2013, 20:00

Brombär, halt mal den Ball flach. Niemand hat hier jemand öffentlich und namentlich gedemütigt. Eine namentliche Demütigung wäre nur möglich gewesen, wenn jemand hier öffentlich verraten hätte, daß Matula in Wirklichkeit gar nicht Matula, sondern Claus-Theo Gärtner heißt. Vielleicht gründest du auch einen zweifachen Verein. bf-ctg.com und bf-tom.com. Vereinszweck: Anbieten von Schreib/Lesekursen zum Klimaerhalt in Foren.

Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#55 Beitrag von Matula » 20.10.2013, 08:07

chorus, über deine letzten Einträge kann ich nur milde lächeln. Mach dir mal über mich weniger Gedanken, ist aber schon ein Vorteil, dass du auch erkennst, dass das Kirchenrecht nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag in der derzeitigen Weise bleiben muss.

Und offensichtlich hast du auch noch nicht bemerkt, dass sehr wohl bei einer Klage beim BGH die Karlsruher Richter den politisch Handelnden vorschreiben kann, dass sie bestimmte Gesetze ändern und nachbessern müssen.

Und das wäre allerhöchste Zeit, dass die röm. kath. Kirche und auch die ev. Kirche ausschliesslich Steuergelder von ihren Mitgliedern und Gläubigen erhält

tergram

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#56 Beitrag von tergram » 20.10.2013, 12:10

(Zitat) Deutschlands katholische Bistümer verfügen nach Recherchen des SPIEGEL über deutlich höhere Vermögen als bislang bekannt. Trotz der Transparenzoffensive in der vergangenen Woche verschweigen Bischöfe mehrstellige Millionenbeträge, etwa in gesonderten Vermögenshaushalten oder in Vermögenshaushalten von Domkapiteln. (Zitatende)

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 28866.html


Aus 'Sei wachsam', Reinhard Mey :

Wie sie das Volk zu Besonnenheit und Opfern ermahnen,
Sie nennen es das Volk, aber sie meinen Untertanen.

All das Leimen, das Schleimen ist nicht länger zu ertragen,
Wenn du erst lernst zu übersetzen, was sie wirklich sagen:

Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
Halt du sie dumm, – ich halt’ sie arm!

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#57 Beitrag von chorus » 20.10.2013, 14:34

Matula hat geschrieben:Und offensichtlich hast du auch noch nicht bemerkt, dass sehr wohl bei einer Klage beim BGH die Karlsruher Richter den politisch Handelnden vorschreiben kann, dass sie bestimmte Gesetze ändern und nachbessern müssen.
Matula, du hast es also immer noch nicht begriffen. Ganz offensichtlich scheinst du auch den Unterschied zwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zu kennen. Ebenso so offensichtlich scheint dir der Unterschied zwischen dem Grundgesetz ("Verfassung") und sonstigen Gesetzen nicht bekannt zu sein. Sonst würdest du nicht immer noch deiner aberwitzigen Idee nachhängen, beim BGH (!) gegen (!) das Grundgesetz klagen zu wollen. Gegen (!) das Grundgesetz kann man nicht klagen.

Es ist keinem (!) deutschen Gericht möglich, das Grundgesetz zu ändern oder eine Änderungsempfehlung auszusprechen. Eine Grundgesetzänderung ist nur der Legislative, dem Parlament mit 2/3-Mehrheit möglich. Es ist eine rein politische Entscheidung, bzw. Angelegenheit.

Wikipedia hilft weiter... Auf Links verzichte ich, da du ohnehin nichts ließt. Versemmelte Dorfschulabschlüsse kann man übrigens auf dem 2. Bildungsweg nachholen.

Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#58 Beitrag von Matula » 20.10.2013, 15:12

chorus hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Und offensichtlich hast du auch noch nicht bemerkt, dass sehr wohl bei einer Klage beim BGH die Karlsruher Richter den politisch Handelnden vorschreiben kann, dass sie bestimmte Gesetze ändern und nachbessern müssen.
Matula, du hast es also immer noch nicht begriffen. Ganz offensichtlich scheinst du auch den Unterschied zwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zu kennen. Ebenso so offensichtlich scheint dir der Unterschied zwischen dem Grundgesetz ("Verfassung") und sonstigen Gesetzen nicht bekannt zu sein. Sonst würdest du nicht immer noch deiner aberwitzigen Idee nachhängen, beim BGH (!) gegen (!) das Grundgesetz klagen zu wollen. Gegen (!) das Grundgesetz kann man nicht klagen.

Es ist keinem (!) deutschen Gericht möglich, das Grundgesetz zu ändern oder eine Änderungsempfehlung auszusprechen. Eine Grundgesetzänderung ist nur der Legislative, dem Parlament mit 2/3-Mehrheit möglich. Es ist eine rein politische Entscheidung, bzw. Angelegenheit.

Wikipedia hilft weiter... Auf Links verzichte ich, da du ohnehin nichts ließt. Versemmelte Dorfschulabschlüsse kann man übrigens auf dem 2. Bildungsweg nachholen.


chrorus, wenn du der Ansicht bist, dass ich ohnehin nicht lese, frage ich dich, weshalb schreibst du mich denn hier überhaupt noch an ?

Dein letzter arroganter Satz sagt sehr viel über deinen edlen Charakter aus.

Übrigens, ich habe gar keinen Schulabschluss und nun !?

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#59 Beitrag von chorus » 20.10.2013, 15:25

Matula hat geschrieben:Übrigens, ich habe gar keinen Schulabschluss und nun !?
Dumm gelaufen, fürchte ich.

lucy

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#60 Beitrag von lucy » 20.10.2013, 15:36

chorus hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Übrigens, ich habe gar keinen Schulabschluss und nun !?
Dumm gelaufen, fürchte ich.
Fuerchte dich nicht du kleine dumme Herde und wende dich vertrauensvoll an den Bischof deines Vertrauens :mrgreen: .

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