Bischof Tebartz-van Elst

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Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#41 Beitrag von Matula » 18.10.2013, 10:04

tergram hat geschrieben:Zumindest was die NAK betrifft, relativiert sich die Sache im Zeitverlauf von selbst. Wenn nämlich die Wohltaten wegbleiben (resp. weniger werden) , bleiben auch die vormals Gläubigen weg...

Die NAK scheint begriffen zu haben, dass es so dauerhaft nicht funktioniert, Immerhin wurde das Wachstum in Afrika "strategisch zurückgefahren", wie schon Herr Fehr damals mitteilte. Jenes Wachstum übrigens, das man uns jahrzehntelang als sichtbaren göttlichen Segen verkauft hat. Ähnliche Erfahrungen hat die NAK in der ehemaligen Sowjetunion und in Indien und Sri Lanka gemacht.

Losgelöst davon bietet die Sache rund um Herrn Tebartz-van Elst reichlich Diskussionsstoff zum Themenbereich Staatskirchenrecht / Kirchenfinanzierung. Manchem Steuerzahler dämmert nun, was und wen er da seit langem großzügig und unwissentlich unterstützt, wessen Gehälter er zahlt. Die öffentliche Diskussion um den Stand der Kirche(n) in der Gesellschaft ist neu angestoßen.

Gut so, schon lange überfällig!


Ich muss zugeben, dass ich bis vor kurzem auch noch nicht wusste, dass die röm.kath. Kirche auch aus Steuergeldern Anders- und Nichtgläubiger Bürgerinnen und Bürger finanziert wird, sondern ich war der Ansicht, dass dieses ausschließlich über die einbehaltene Kirchensteuer geschieht.

Das ist dem Grunde nach skandlös und hiergegen sollte vor dem BGH und/oder dem EGH geklagt werden.

Brombär

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#42 Beitrag von Brombär » 18.10.2013, 11:38

Matula,

nicht nur die katholische Kirche ...

Bitte lies hier:
http://www.kirchensteuer.de/node/71

Bb.

tergram

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#43 Beitrag von tergram » 18.10.2013, 11:51

Matula hat geschrieben:Das ist dem Grunde nach skandlös und hiergegen sollte vor dem BGH und/oder dem EGH geklagt werden.
Es ist vollkommen rechtens, dass die Großkirchen (auch) vom Staat bezahlt werden.

Ob es auch richtig ist, ist eine andere Frage.

Bitte posaune doch nicht immer wieder haltlose Behauptungen und Forderungen heraus. Das Internet bietet reichlich Möglichkeiten, sich vorab zu informieren. Vielen Dank.

Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#44 Beitrag von Matula » 18.10.2013, 14:11

tergram hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Das ist dem Grunde nach skandlös und hiergegen sollte vor dem BGH und/oder dem EGH geklagt werden.
Es ist vollkommen rechtens, dass die Großkirchen (auch) vom Staat bezahlt werden.

Ob es auch richtig ist, ist eine andere Frage.

Bitte posaune doch nicht immer wieder haltlose Behauptungen und Forderungen heraus. Das Internet bietet reichlich Möglichkeiten, sich vorab zu informieren. Vielen Dank.

Tergram, hälst du mich eigentlich für ein wenig unterbelichtet. Ich weiß auch das es vollkommen rechtens ist.

Wie so manches in unserem Staat kann das sogenannte Recht jedoch durchaus auf den Prüfstand gestellt werden, in dem Menschen vor dem BGH oder dem EGH Klagen einreichen. Dort wird dann in der letzten Instanz und nicht selten festgestellt, das doch nicht alles rechtens ist.

Mir kann niemand erklären, dass diese Praxis richtig, geschweige gerecht ist, auch wenn sie derzeit noch rechtens ist.

Nicht mehr aber auch nicht weniger habe ich gemeint und es sind weder haltlose Behauptungen, geschweige Forderungen werte Frau Oberlehrerin.

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#45 Beitrag von chorus » 18.10.2013, 15:14

Matula, dieses Recht ist Teil des Grundgesetzes. BGH und EGH würden deine Klage wegen Unzuständigkeit abweisen. Eine Klage beim BVG würde wegen Erfolglosigkeit abgelehnt, da man beim BVG nur auf Grundgesetzwidrigkeit klagen kann. Ist aber nicht gegeben. Einzige Möglichkeit: Ändern des Grundgesetzes mit der nötigen Mehrheit.

Begreifst du die Sinnlosigkeit deiner Eintragungen hier...?

Maximin

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#46 Beitrag von Maximin » 18.10.2013, 16:08

:) Lieben Freunde,

nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand gibt es:
- geschriebenes Recht,
- gesprochenes Recht
- und gefühltes Recht, welches die vorgenannten Rechte, mit dem Ziel hinterfragt, Rechtsänderungen herbeizuführen.

Beispiel: Wieviele Änderungen hat das Grundgesetz seit 1949 erfahren...?

Viele Grüße, landauf und landab, vom alten Maximin :wink:

Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#47 Beitrag von Matula » 19.10.2013, 07:21

Maximin hat geschrieben::) Lieben Freunde,

nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand gibt es:
- geschriebenes Recht,
- gesprochenes Recht
- und gefühltes Recht, welches die vorgenannten Rechte, mit dem Ziel hinterfragt, Rechtsänderungen herbeizuführen.

Beispiel: Wieviele Änderungen hat das Grundgesetz seit 1949 erfahren...?

Viele Grüße, landauf und landab, vom alten Maximin :wink:

Es gibt noch ein weiteres Recht und zwar das Unrecht !

Matula

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#48 Beitrag von Matula » 19.10.2013, 07:27

chorus hat geschrieben:Matula, dieses Recht ist Teil des Grundgesetzes. BGH und EGH würden deine Klage wegen Unzuständigkeit abweisen. Eine Klage beim BVG würde wegen Erfolglosigkeit abgelehnt, da man beim BVG nur auf Grundgesetzwidrigkeit klagen kann. Ist aber nicht gegeben. Einzige Möglichkeit: Ändern des Grundgesetzes mit der nötigen Mehrheit.

Begreifst du die Sinnlosigkeit deiner Eintragungen hier...?

Nein, die begreife ich nicht, denn wer sagt denn, dass das derzeit bestehende Grundgesetz mit zum Sankt Nimmerleinstag was solche Kirchenrechte anbelangt, bestehen bleiben muss ?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die allermeisten Bürger unseres Landes, mich eingeschlossen, bisher gar nicht wussten, dass sie Steuern für die beiden christlichen Großkirchen zahlen müssen, obwohl sie nicht zu deren Konfession angehören.

Wir leben heute in einer Zeit, wo gewaltige Änderungen, nicht zuzletzt durch das vereinte Europa stattgefunden haben, woran die Väter des Grundgesetzes überhaupt nicht haben dran denken können.

Und weshalb sollte man nach dem Motto weiter verfahren, es war so, es ist so und es bleibt so !?

Thomas

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#49 Beitrag von Thomas » 19.10.2013, 13:12

Matula hat geschrieben:
chorus hat geschrieben:Matula, dieses Recht ist Teil des Grundgesetzes. BGH und EGH würden deine Klage wegen Unzuständigkeit abweisen. Eine Klage beim BVG würde wegen Erfolglosigkeit abgelehnt, da man beim BVG nur auf Grundgesetzwidrigkeit klagen kann. Ist aber nicht gegeben. Einzige Möglichkeit: Ändern des Grundgesetzes mit der nötigen Mehrheit.

Begreifst du die Sinnlosigkeit deiner Eintragungen hier...?

Nein, die begreife ich nicht, denn wer sagt denn, dass das derzeit bestehende Grundgesetz mit zum Sankt Nimmerleinstag was solche Kirchenrechte anbelangt, bestehen bleiben muss ?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die allermeisten Bürger unseres Landes, mich eingeschlossen, bisher gar nicht wussten, dass sie Steuern für die beiden christlichen Großkirchen zahlen müssen, obwohl sie nicht zu deren Konfession angehören.

Wir leben heute in einer Zeit, wo gewaltige Änderungen, nicht zuzletzt durch das vereinte Europa stattgefunden haben, woran die Väter des Grundgesetzes überhaupt nicht haben dran denken können.

Und weshalb sollte man nach dem Motto weiter verfahren, es war so, es ist so und es bleibt so !?
Und warum muss es so bleiben? Warum bereichern sich angeblich durch Gott gerufene Knechte? Was ist daran heute noch richtig?

chorus

Re: Bischof Tebartz-van Elst

#50 Beitrag von chorus » 19.10.2013, 13:41

Matula und Thomas,

ihr könnt ganz offensichtlich nicht richtig lesen. Niemand hat hier geschrieben, daß das Grundgesetz so bleiben muß, wie es ist. Lediglich die von Matula doppelt geäußerte Unsinnigkeit, eine Grundgesetzänderung beim BGH oder beim EGH einklagen zu wollen, ist bemängelt worden. Hätte Matula den eingestellten Link zum Staatskirchenrecht gelesen, wäre ihm die Unsinnigkeit seines Vorhabens aufgefallen. Tergram hat dies bemängelt und ist dafür zur Oberlehrerin "ernannt" worden. Mir scheint, ihr beide bewegt euch am Rande der Möglichkeiten eurer Auffassungsgabe.

Eine Grundgesetzänderung ist nur politisch herbeizuführen. Auf dem Klagewege ist dies unmöglich.

Thomas, wenn ein katholischer oder evangelischer Bischof grundrechtlich verbrieft sein Gehalt vom Staat bezieht, bereichert er sich...? Seltsame Ansicht.

Wenn man von Bereicherung überhaupt sprechen kann, dann davon, daß der Staat vollkommen freiwillig und ungezwungen die jeweilige Kirche bereichert, um ihre gesellschaftspolitische Rolle spielen zu können.

Vielleicht gründet Thomas gemeinsam mit Matula ja eine neue Intiative bf-rkk.com und eine Initiative bf-elk.com gleich mit. Dann sucht ihr Mitglieder, gründet eine Partei, tretet zur nächsten Bundestagswahl als Spitzenkandidaten-Duo an, gewinnt die Wahl mit 2/3-Mehrheit und ändert dann das Grundgesetz...

Also eigentlich alles ganz einfach. Thomas könnte seine Erfahrungen als Gründer von bf-nak.com einbringen und Matula sein überragendes Analysevermögen.

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