Leben erhalten um jeden Preis?

Christliche Ethik
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Engelchen

#51 Beitrag von Engelchen » 22.11.2008, 13:30

Selbst habe ich noch keine Patientenverfügung erstellt.
Leider mich aber mit diesem Thema schon auseinandersetzen müssen.
Eines bedenken Patienten aber beim Erstellen einer solchen nicht.
Diese Verfügung muß seit neuestem notariell beglaubigt werden, sonst ist sie im Ernstfall nicht einen Schuß Pulver wert.
Es gibt im übrigen auch Vordrucke die von der Ärtzeschaft nicht anerkannt werden.

Katze

#52 Beitrag von Katze » 22.11.2008, 14:15

Hi,

ich habe eine handschriftlich Patientenverfügung, vor zirka einem Jahr verfasst, in der ich genau detailiert aufgeschrieben habe, was ich im Ernstfall möchte und was nicht.
Diese Patientenverfügung habe ich mit Datum und meiner Unterschrift versehen. Außerdem habe ich noch zwei Kopien, bei mir nahestehenden Menschen hinterlegt und dieses auch in meinem Schriftstück vermerkt.

Ich gehen mal davon aus, dass dies ausreichend ist...?

lg Katze

Dieter

#53 Beitrag von Dieter » 22.11.2008, 14:17

Jede Patientenverfügung, die jährlich fortlaufend unterzeichnet ist, wird von einem Richter akzeptiert werden. Und der Hinweis an den Arzt, daß er bei Nichtbeachtung mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung zu rechnen habe, wird ihn im Regelfall davon abbringen, sich über diese Verfügung hinwegzusetzen.
Dazu gehören dann allerdings auch die entsprechend engagiert auftretenden Angehörige, die vor den Halbgöttern in Weiß nicht kuschen.
Eine notarielle Beglaubigung ist definitiv nicht notwendig. Und ob ein Arzt den Vordruck anerkennt oder nicht, hat wenig mit seiner Gültigkeit zu tun. Wie gesagt, engagiertes Auftreten der Angehörigen unter Verweis auf die rechtlichen Konsequenzen wird die allermeisten Ärzte überzeugen. Spätestens dann die Gerichte.

@Katze: sicherheitshalber jedes Jahr neu unterschreiben (mit Datum)

Katze

#54 Beitrag von Katze » 22.11.2008, 14:35

Danke Dieter.
Dann weiß ich, was ich nachher zu tun habe... :wink:

lg Katze

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tosamasi
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#55 Beitrag von tosamasi » 22.11.2008, 14:45

Ich werde, wenn ich werde, einen Vordruck wählen, weil viele Punkte berücksichtigt werden sollten, die im Einzelnen einem Nichtmediziner gar nicht so geläufig sind, und Rechtssicherheit auf Grund eindeutiger Formulierung gewährleistet werden soll.
:arrow: Hier ist auch eine gute Information
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Engelchen

#56 Beitrag von Engelchen » 22.11.2008, 17:29

Dieter hat geschrieben:Jede Patientenverfügung, die jährlich fortlaufend unterzeichnet ist, wird von einem Richter akzeptiert werden. Und der Hinweis an den Arzt, daß er bei Nichtbeachtung mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung zu rechnen habe, wird ihn im Regelfall davon abbringen, sich über diese Verfügung hinwegzusetzen.
Dazu gehören dann allerdings auch die entsprechend engagiert auftretenden Angehörige, die vor den Halbgöttern in Weiß nicht kuschen.
Eine notarielle Beglaubigung ist definitiv nicht notwendig. Und ob ein Arzt den Vordruck anerkennt oder nicht, hat wenig mit seiner Gültigkeit zu tun. Wie gesagt, engagiertes Auftreten der Angehörigen unter Verweis auf die rechtlichen Konsequenzen wird die allermeisten Ärzte überzeugen. Spätestens dann die Gerichte.

@Katze: sicherheitshalber jedes Jahr neu unterschreiben (mit Datum)
Grundsätzlich ja.
Das letztemal hatte ich vor ein paar Monaten in dieser Angelegenheit persönlich damit zu tun.
Die Ärzte des Klinikums haben mich definitiv darauf hingewiesen das eine Beglaubigung (macht im übrigen auch jede Stadtverwaltung) im Ernstfall wichtig und sehr nervenschonend ist. Es ist nicht jedermanns Sache in einer emotional aufwühlenden Situation kühlen Kopf zu bewahren.
Sie waren von meinem Exemplar einer Patientenverfügung angetan.
Hier meines:
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikation ... ng_oe.html

tergram

#57 Beitrag von tergram » 22.11.2008, 17:40

Zur Frage, ob eine notarielle Beglaubigung der PV notwendig ist (nein!) und zu weiteren Punkten (Aufbewahrung, Vertrauensperson, Aktualisierung, etc.) hier eine schnelle, gute Zusammenfassung:
http://www.seniorenarbeit-gross-gerau.d ... nverf.html

Speziell zur Frage "Muss ich überhaupt ein Testament machen - ich habe doch nichts zu vererben" empfehle ich unbedingt, sich sachkundig zu machen. Insbesondere wenn man Verantwortung für minderjährige Kinder trägt. Zu vererben hat man nämlich auch Versorgungsansprüche, z.b. aus Waisenrenten. Bei der Gelegenheit sollte auch über Vollmachten für's Bankkonto nachgedacht werden - alles nach dem Motto: Vorsorge vs. Verdrängung.

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#58 Beitrag von tosamasi » 22.11.2008, 18:18

Mit diesem Passus habe ich ein Problem:
Außerdem sollte man bedenken, was auf den behandelnden Arzt, der den Patienten in der Regel nicht kennt, glaubhafter wirkt: ein auf die persönliche Situation des Betroffenen zugeschnittener Text oder ein vorgefertigtes universelles Formular.
Quelle

Wie kann ich denn eine persönliche Situation einschätzen, die ich noch gar nicht kenne, da ich z.B. nicht weiß, aufgrund welcher fatalen Umstände ich in diese Lage komme, Unfall, Krankheit...
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tosamasi

42

#59 Beitrag von 42 » 22.11.2008, 19:18

Bei der Gelegenheit sollte auch über Vollmachten für's Bankkonto nachgedacht werden..
Ja. Unbedingt, denn an ein Und-Konto kommt man oder frau sonst nicht vor Klaerung der Erbangelegenheiten ran. Uebrigens: eine Bank muss auf jeden Fall angemessene Kosten fuer das Begraebnis auch ohne diese abgeschlossene Klaerung freigeben.

Meines Wissens fuehren Banken heute sowieso Gemeinschaftkonten unter Eheleuten in der Regel als Oder-Konto. Auch wenn eine weitere Person Kontenvollmacht schon zu Lebzeiten des Kontoinhabers hatte, nimmt ein Bankangestellter trotzdem nach dessen Tod gerne eine schriftliche Vollmacht oder Generalvollmacht ueber den Tod hinaus entgegen, um sie zu kopieren und in die Kundenakte zu legen. ("Ach so, das ist ja dann noch besser. Darf ich mir die Vollmacht kurz kopieren..?") Er oder sie muss sich dann nicht erst klar darueber werden, ob diese anstehende Auszahlung an einen Kontobevollmaechtigten nach dem Tod des Kontoinhabers immer noch rechtlich gedeckt ist.

Es empfiehlt sich eigentlich fuer jeden, sich Gedanken zu machen, ob er/sie diese Vollmacht oder sogar beim Notar eine Generalvollmacht und ggf. eine Betreuungsvollmacht aufsetzen lassen moechte. Das deckt alle Eventualitaeten ab, die dem Vollmachtgeber widerfahren koennten, setzt aber vollstaendiges Vertrauen voraus.

Damit ist der Hinweis von tergram dann sogar uebererfuellt.

42

#60 Beitrag von 42 » 22.11.2008, 19:42

Katze hat geschrieben:Hi,

ich habe eine handschriftlich Patientenverfügung, vor zirka einem Jahr verfasst, in der ich genau detailiert aufgeschrieben habe, was ich im Ernstfall möchte und was nicht.
Diese Patientenverfügung habe ich mit Datum und meiner Unterschrift versehen. Außerdem habe ich noch zwei Kopien, bei mir nahestehenden Menschen hinterlegt und dieses auch in meinem Schriftstück vermerkt.

Ich gehen mal davon aus, dass dies ausreichend ist...?

lg Katze
Du gehen davon aus, aber: Woher weiss ein Notarzt oder Arzt, der erste Massnahmen ergreift, dass Du eine Patientenverfuegung aufgesetzt hast und wo Du sie hinterlegt hast?
  • Kleiner Tipp: Patientenverfuegung und andere Notfallinformation mit einem Kopiergeraet stark verkleinern und in einer handlichen transparenten Dokumentenhuelle unter der Kleidung tragen.
  • Kopie z.B. bei der Verwaltung des Altersheims z.B. im verschlossenen Umschlag in der Insassenakte (*) hinterlegen. Diese beiden Massnahmen koennen Helfer baldmoeglichst informieren, bis dann
  • Familienangehoerige erreichbar sind, bei denen auch eine Kopie liegt.
(*) gelegentlich auch Bewohnerakte genannt

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